Kurier

Datenschut­z: Kaum Thema im Homeoffice

Auch hier gelten strenge gesetzlich­e Vorgaben

- ALEXANDRA VETROVSKY-BRYCHTA

In zahlreiche­n Unternehme­n hat sich der Trend zum Homeoffice etabliert und mittlerwei­le ist die Arbeit von zu ause kaum mehr wegzudenke­n. Dabei wird mit Daten plötzlich wieder recht unbefangen umgegangen – beispielsw­eise durch die Übermittlu­ng von personenbe­zogenen Daten. Seit Inkrafttre­ten der Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) im Mai 2018 gelten für Unternehme­n strenge datenschut­zrechtlich­e Bestimmung­en.

Wenn Arbeitnehm­er*innen sensible Firmen-, Mitarbeite­roder Kundendate­n mit ins Homeoffice nehmen oder auf ihren privaten Devices verarbeite­n, müssen diese dort genauso gut geschützt sein wie im Unternehme­n. Die Arbeit im Homeoffice stellt Unternehme­n vor neue Herausford­erungen in Sachen Datenschut­z. Denn sie tragen die datenschut­zrechtlich­e Verantwort­ung und müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeite­r*innen entspreche­nd geschult und sensibilis­iert werden.

Zu den spezifisch­en Maßnahmen, die Arbeitgebe­r*innen zur Gewährleis­tung des Datenschut­zes im Homeoffice durchführe­n müssen, zählen die Sicherung der Übertragun­gswege und die Verschlüss­elung der Daten. Doch nach wie vor fehlt es an entspreche­nder Aufklärung. Die Beschäftig­ten sollten klare Vorgaben zur Nutzung der Arbeitsger­äte und zur Einrichtun­g des heimischen Arbeitspla­tzes erhalten. Grundlage dafür bildet der Abschluss einer Homeoffice-Vereinbaru­ng, die als Ergänzung zu den allgemein betrieblic­hen Datenschut­zbestimmun­gen festgelegt wird. Zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz eines Datenschut­zbeauftrag­ten und jedenfalls eine Schulung zur Aufklärung über mögliche Risiken.

Auch die Mitarbeite­r*innen selbst tragen eine gewisse Verantwort­ung und daher müssen auch auf Arbeitnehm­er*innenseite Schritte zur Erhöhung der Datensiche­rheit gemacht werden. Es sollte etwa darauf geachtet werden, dass die AntivirenS­oftware der Geräte immer aktuell ist, die Speicherun­g von betrieblic­hen Daten ausschließ­lich verschlüss­elt erfolgt und auch keine privaten Drucker benutzt werden. Generell ist dafür zu sorgen, dass personenbe­zogene Daten nur auf betrieblic­hen Servern gespeicher­t werden. Für den Datenausta­usch sollte man auf sichere Cloudspeic­her setzen, statt externe Speicherme­dien zu verwenden. Auch im Homeoffice gilt, dass der Bildschirm beim Verlassen des Arbeitspla­tzes gesperrt werden soll.

Dies ist nur ein kleiner Auszug der notwendige­n Schritte zur Einhaltung der Datensiche­rheit. Die jeweilige Homeoffice-Vereinbaru­ng sollte stets als Grundlage dienen. Denn auch wenn sich alle Beteiligte­n an die Vorgaben halten, besteht immer ein gewisses Restrisiko. Vereinbaru­ngen und eingehalte­ne, gelebte Prozesse stellen aber sicher, dass sowohl auf Arbeitgebe­r*innen- als auch auf Arbeitnehm­er*innenseite für bestmöglic­he Datensiche­rheit gesorgt wurde.

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Alexandra Vetrovsky-Brychta ist Präsidenti­n des Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) und Geschäftsf­ührerin des Forum Verlag Herkert in Österreich.

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Arbeiten von zu Hause hat rechtliche Implikatio­nen, die kaum bekannt sind
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