Grauzonen bei Gesichtserkennung
AK fordert Verbot im öffentlichen Raum
Technologie. In Europa gibt es einige „Grauzonen“im Bereich der Biometrie, für die es noch keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt. Eine davon sind Fotos im Internet, etwa auf Social-Media-Profilen. Mit Clearview AI gibt es etwa eine Gesichtserkennungs-App, die anhand eines einzigen Fotos zahlreiche weitere Bilder über einen Nutzer findet. Diese Fotos stammen dabei aus öffentlichen Quellen, wie Profilfotos sozialer Netzwerke, aber auch von Youtube und anderen Webseiten.
Auch in Europa
Doch auch eine Firma aus Europa scannte bereits rund 900 Millionen Gesichter ohne Zustimmung der Nutzer und speicherte diese in einer Datenbank. Die Software heißt Pimeyes und funktioniert ähnlich wie Clearview AI. Es wurden auch Bilder von Social-Media-Plattformen verwendet. Diese massenhaft abzugleichen, ist eigentlich offiziell verboten. „Fotos mit Gesichtern werden bereits in unzähligen Fällen für die Identifikation von Personen durch Gesichtserkennung genutzt. Rechtlich ist offen, inwieweit diese Daten als biometrisch gelten. Hier besteht dringender Bedarf, Porträtbilder als sensibel einzustufen, um sie besser vor versteckter biometrischer Auswertung zu schützen“, sagt AK-Expertin Daniela Zimmer. Auch die Studienautoren vom Institut für Technikfolgen-Abschätzung plädieren für höhere Datenschutz- und Sicherheitsstandards und klare Grenzen bei den Einsatzgebieten von Biometrie.
Gesichtserkennungstechnologie sei zudem aus heutiger Sicht „die größte Bedrohung für Grundrechte und Demokratie“, weshalb die AK ein Verbot von Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen fordert, damit sich Menschen weiterhin anonym im öffentlichen Raum bewegen können.
Die EU-Kommission hat ein entsprechendes Verbot der Technologie vorerst nicht geplant, wie aus einem Vorentwurf eines für Mittwoch erwarteten EU-Papiers hervorgeht. Gegen den Einsatz der Technologie gibt es seit geraumer Zeit großflächigen Protest, zuletzt etwa von der Bürgerinitiative „Reclaim your Face“.