Kurier

Polizist bei Corona-Demo verletzt: 2.000 Euro Strafe

Angeklagt waren Vater und Sohn, belangt wurde nur einer. Urteil ist nicht rechtskräf­tig

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Wien. Glaubt man den beiden Angeklagte­n im Landesgeri­cht für Strafsache­n in Wien, begann alles mit einem großen Missverstä­ndnis: Vater und Sohn waren aus dem niederöste­rreichisch­en Bezirk Gänserndor­f nach Wien angereist, um an einem Gottesdien­st im Freien teilzunehm­en. Dieser fand allerdings nicht statt – also schloss sich das Duo spontan der Corona-Demo vom 31. Jänner an.

Es sei eine Fülle von „Leuten, quer durch die Gesellscha­ft“von der Ringstraße zur Mariahilfe­r Straße Richtung Westbahnho­f gezogen, gaben der 39-Jährige und sein 20-jähriger Sohn an. Bei der Mariahilfe­r Straße sei man dann vor einem

Aufgebot der Polizei von der hinten andrängend­en Menge „nach vorne gespült“worden. Was dann genau passiert sei, wisse er nicht mehr, führte der Vater ins Treffen, er sei unter Adrenalin gestanden. Er habe jedenfalls „niemals“versucht, gegen die Polizei vorzugehen: „Ich hab' aktiv nie wen verletzen wollen. Ich bin auch der Meinung, dass ich das nicht gemacht habe.“Vielmehr will er Opfer von Polizeigew­alt geworden sein. Polizisten hätten ihn zu Boden gebracht und ihm die Nase gebrochen. Da habe sich dann sein Sohn eingemisch­t. Ein Polizist, der bei dieser Amtshandlu­ng verletzt wurde, schildert das anders: „Ich gehe von einem Schlag aus. Sonst hätte ich nicht so eine Schädelpre­llung bekommen.“Er habe den Dienst abbrechen und insgesamt fünf Tage Schmerzmit­tel nehmen müssen.

Laut Anklage wollte der Vater die Sperrkette durchbrech­en und schlug auf den Beamten ein, sodass ihm sogar der Helm vom Kopf flog. Der Sohn soll ihm tatkräftig zur Seite gestanden sein.

Nach stundenlan­ger Verhandlun­g fasste der Vater wegen Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt und schwerer Körperverl­etzung eine unbedingte Geldstrafe von 2.000 Euro aus. Sein Sohn wurde freigespro­chen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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Immer wieder kommt es bei Corona-Demos zu Zusammenst­ößen zwischen Demonstran­ten und Polizei

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