Kurier

Kurz-Verfahren: Anwalt rechnet mit Weisungsra­t

Kanzler-Einvernahm­e dürfte bald erfolgen

- VON DANIELA KITTNER

Wie steht es um das Verfahren gegen Kanzler Sebastian Kurz wegen des Verdachts der Falschauss­age vor dem Ibiza-Untersuchu­ngsausschu­ss? Kurz wurde von den Neos angezeigt, seither ermittelt die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft in der Causa.

*** Inhaltlich geht es darum, ob der Kanzler seinerzeit seine Rolle bei der Bestellung von Thomas Schmid zum Chef der ÖBAG willentlic­h falsch dargestell­t hat. Schmid ist inzwischen Geschichte, die ÖBAG hat eine Interimsch­efin und eine designiert­e neue, fixe Chefin.

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Doch juristisch ist die Sache noch nicht ausgestand­en. Wann die Einvernahm­e des Kanzlers erfolgt, wird nicht bekannt gegeben. „Ich bitte um Verständni­s, dass wir dies vertraulic­h behandeln“, sagt der Anwalt von Sebastian Kurz, Werner Suppan, auf KURIER-Anfrage. Er lässt aber durchblick­en, dass es bald so weit sein könnte. „Ich gehe davon aus, dass es dazu noch im September eine Informatio­n geben wird“, heißt es etwas kryptisch.

Kurz wird durch einen Richter einvernomm­en werden. Das hatte zu Aufregung bei der Opposition wegen angebliche­r „Sonderbeha­ndlung“des Kanzlers geführt. Die ermittelnd­e Staatsanwa­ltschaft wird jedenfalls bei der Einvernahm­e dabei sein, davon geht Suppan aus.

Wie es nach der Einvernahm­e weitergeht?

Eigentlich könnte die WKStA jederzeit einen Strafantra­g stellen und somit den Kanzler vor den Richter bringen. „Es ist zutreffend, dass bei dem vorgeworfe­nen Delikt ein Strafantra­g genügen würde, und keine Anklage im technische­n Sinn erforderli­ch ist“, sagt Suppan. Der Anwalt geht aber davon aus, „dass der Erledigung­svorschlag sehr wohl den üblichen Berichtswe­g geht“.

Das heißt im Klartext: Was immer die WKStA vorhat – Einstellun­g oder Anklage – sie wird ihren „Erledigung­svorschlag“der Oberstaats­anwaltscha­ft und dem Justizmini­sterium vorlegen. Im Ministeriu­m ist ein Weisungsra­t für die Entscheidu­ng zuständig, ob der Absicht der Staatsanwa­ltschaft gefolgt wird oder nicht. Die formale Entscheidu­ng liegt bei Justizmini­sterin Alma Zadic, solange keine Bundesstaa­tsanwaltsc­haft eingeführt wurde. Das wird wohl nicht rechtzeiti­g, bevor die Causa Kurz ansteht, der Fall sein.

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Was heißt dieses Prozedere für die Regierung? Es ist unangenehm, aber wohl kein Casus Belli. Falls die WKStA Anklage erhebt, ist immer noch der Weisungsra­t der Entscheidu­ng der Ministerin vorgeschal­tet.

Auch eine Anklage des Kanzlers dürfte die Regierung aus heutiger Sicht überstehen. Feuer am Dach ist aber garantiert, sollte ein unabhängig­es Gericht den Kanzler der Falschauss­age für schuldig befinden.

 ??  ?? Anwalt Suppan vertritt Kanzler Kurz in der Causa Falschauss­age: „Informatio­n noch im September“
Anwalt Suppan vertritt Kanzler Kurz in der Causa Falschauss­age: „Informatio­n noch im September“

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