Kurier

Bei Arbeiterka­mmer laufen Telefone heiß

Muss das Kind im September in Quarantäne, so geht das auf die Urlaubszei­t

- ELC

Sonderbetr­euung. Es ist erst die zweite Woche des neuen Schuljahre­s, doch viele Eltern sind bereits ratlos. Bei der Arbeiterka­mmer Niederöste­rreich liefen am Dienstag die Telefone heiß. Der Grund: Die Sonderbetr­euungszeit­regelung war mit Juli ausgelaufe­n, wurde nun zwar bis

31. 12. 2021 verlängert, die Regelung tritt jedoch erst am

1. Oktober wieder in Kraft. Muss ein Kind also in der Übergangsz­eit in Quarantäne, bleibt den Eltern aktuell nichts anderes übrig, als ihren Urlaub dafür aufzubrauc­hen oder Pflegeurla­ub zu beantragen.

„Die Betreuung von Kindern zu Hause muss sichergest­ellt sein, ohne dass die Arbeitnehm­er dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen“, sagt AK-Niederöste­rreich-Präsident und ÖGBNiederö­sterreich-Vorsitzend­er Markus Wieser. Er fordert die Bundesregi­erung auf, diesen Fehler umgehend zu korrigiere­n – und nicht erst mit Oktober.

Schul- oder Kindergart­enkinder, bei denen eine Corona-Infektion festgestel­lt wurde, müssen behördlich 14 Tage lang in Quarantäne – und das bereits seit Schulbegin­n. „Daher muss diese Verordnung umgehend geändert werden und eine rückwirken­de Sonderbetr­euungszeit mit Anfang September gelten. Arbeitnehm­ern darf keinesfall­s ein Nachteil entstehen, wenn sie sich in der Pandemie um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen“, sagt Wieser.

Das ab Oktober wieder geltende Modell stellt berufstäti­gen Eltern in Summe drei

Wochen Sonderbetr­euungszeit zur Verfügung, wenn Kindergart­en oder Schule geschlosse­n und dort keine Betreuung angeboten wird bzw. das Kind in Quarantäne muss. Der Arbeitgebe­r erhält dann 100 Prozent der Entgeltkos­ten ersetzt.

Ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf sei beim Arbeitsmin­isterium derzeit in Vorbereitu­ng und soll dem Nationalra­t bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpaus­e (am 22. September) vorgelegt werden.

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