Bei Arbeiterkammer laufen Telefone heiß
Muss das Kind im September in Quarantäne, so geht das auf die Urlaubszeit
Sonderbetreuung. Es ist erst die zweite Woche des neuen Schuljahres, doch viele Eltern sind bereits ratlos. Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich liefen am Dienstag die Telefone heiß. Der Grund: Die Sonderbetreuungszeitregelung war mit Juli ausgelaufen, wurde nun zwar bis
31. 12. 2021 verlängert, die Regelung tritt jedoch erst am
1. Oktober wieder in Kraft. Muss ein Kind also in der Übergangszeit in Quarantäne, bleibt den Eltern aktuell nichts anderes übrig, als ihren Urlaub dafür aufzubrauchen oder Pflegeurlaub zu beantragen.
„Die Betreuung von Kindern zu Hause muss sichergestellt sein, ohne dass die Arbeitnehmer dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen“, sagt AK-Niederösterreich-Präsident und ÖGBNiederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser. Er fordert die Bundesregierung auf, diesen Fehler umgehend zu korrigieren – und nicht erst mit Oktober.
Schul- oder Kindergartenkinder, bei denen eine Corona-Infektion festgestellt wurde, müssen behördlich 14 Tage lang in Quarantäne – und das bereits seit Schulbeginn. „Daher muss diese Verordnung umgehend geändert werden und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit Anfang September gelten. Arbeitnehmern darf keinesfalls ein Nachteil entstehen, wenn sie sich in der Pandemie um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen“, sagt Wieser.
Das ab Oktober wieder geltende Modell stellt berufstätigen Eltern in Summe drei
Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen und dort keine Betreuung angeboten wird bzw. das Kind in Quarantäne muss. Der Arbeitgeber erhält dann 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei beim Arbeitsministerium derzeit in Vorbereitung und soll dem Nationalrat bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause (am 22. September) vorgelegt werden.