Hohe Inzidenz, wenige Stiche: Ausreise-Testpflicht für Braunau
Kontrollen ab Samstag; mehr als 10 Prozent Intensivbetten belegt
Oberösterreich. Wer ab Samstag (18. September) den Bezirk Braunau verlassen möchte, muss einen negativen Coronatest oder ein Impfzertifikat vorweisen können. Am Mittwochabend hat die Oberösterreichische Landesregierung bekannt gegeben, dass im Bezirk der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft tritt.
Ausschlaggebend dafür sind drei Faktoren: Zum einen verzeichnet der Bezirk Braunau derzeit seit sieben aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von über 300, bei einer sehr niedrigen Durchimpfungsrate (49,2% der Gesamtbevölkerung). Zudem sind in Oberösterreich bereits mehr als zehn Prozent der Intensivbetten von Coronapatienten belegt (in Summe 34).
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die bereits vollimmunisiert sind, sowie Genesene mit zumindest einer Covid-Teilimpfung.
Alle Anderen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz – müssen sich testen lassen. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden.
Die Ausreise-Testpflicht gilt ab Samstag 0 Uhr und wird so lange beibehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz im Bezirk wieder unter 200 sinkt. Sobald die Impfquote in Braunau auf über 50 Prozent der Gesamtbevölkerung steigt, kann die Maßnahme schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 300 beendet werden.