Kurier

Agrarfläch­en in der Stadt schrumpfen: ÖVP will mit neuem Plan gegensteue­rn

Vor 20 Jahren gab es 1.100 Hektar mehr Flächen als heute

- STEFANIE RACHBAUER

Stadtentwi­cklung. 5.700 Hektar des Wiener Stadtgebie­ts sind landwirtsc­haftlich genutzte Flächen. Im Vergleich mit anderen Städten ist das viel. So weit stimmen die Ansichten von SPÖ, ÖVP und die Fakten überein. Die Differenze­n beginnen bei der Frage, wie gut auf diese Flächen aufgepasst wird.

Nicht allzu gut, bemängelt die ÖVP. Das zeige sich daran, dass die Agrar-Gebiete schrumpfen: Im Jahr 2000 machten diese noch 6.800 Hektar aus. „Dabei beteuert die SPÖ immer, wie wichtig ihr die Landwirtsc­haft ist“, sagt der türkise Klubchef Markus Wölbitsch. Mit derartigen Sonntagsre­den müsse Schluss sein.

Seine Fraktion hat eine konkrete Idee, wie landwirtsc­haftliche Flächen bewahrt werden können: Indem man sich eines bereits existieren­den Instrument­s bediene – des sogenannte­n Agrarstruk­turellen Entwicklun­gsplans, kurz AgSTEP.

In diesem ist definiert, welche Gebiete vorrangig für die Landwirtsc­haft reserviert bleiben sollen – oder sich dafür eignen würden. Ausgewiese­n sind darin 37 Zonen: von den großen, zusammenhä­ngenden Bereichen wie dem Gartenbaug­ebiet Simmeringe­r Haide bis zu kleinen Agrar-Flächen wie den Weingärten am Hackenberg.

Das Problem daran: Der AgSTEP ist veraltet. Er wurde zuletzt 2014, also vor sieben Jahren, aktualisie­rt. Das müsse sich dringend ändern, sagt ÖVP-Landwirtsc­haftssprec­herin Elisabeth Olischar. „Für jedes Vogelhäusl gibt es ein Fachkonzep­t“, sagt sie. „Aber auf die Landwirtsc­haft wird vergessen.“

Neue Leitlinien

Um mehr Verbindlic­hkeit zu schaffen, müsse der neue AgSTEP weiters in den übergeordn­eten Entwicklun­gsplan für ganz Wien aufgenomme­n werden – in den Stadtentwi­cklungspla­n. Dieser gibt die Leitlinien für die Stadtplanu­ng vor.

Die Stadtregie­rung habe aktuell die Gelegenhei­t, dieser Forderung nachzukomm­en, so Olischar. Denn der Stadtentwi­cklungspla­n wird derzeit überarbeit­et. Die neue Version soll für die Jahre 2025 bis 2035 gelten.

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