Die Maßnahmen
Stufe 1
Gilt seit Mittwoch (15. 9.), dafür liegt eine Verordnung vor. Ab einer Auslastung von 200 Intensivbetten gilt u. a. bei Veranstaltungen ab 25 Personen die 3-GRegel und FFP2-Pflicht z. B. im Supermarkt für alle, für Ungeimpfte auch im übrigen Handel
Stufen 2 und 3
Die Maßnahmen sind nur Pläne, es gibt keine Verordnung. Bei Stufe 2 (300 Betten) gilt ab 500 Personen bei Veranstaltungen und in Nachtlokalen die 2-GRegel. In Stufe 3 (400 Betten) ist neben genesen und geimpft ein PCR-Test nötig