Kurier

Die Maßnahmen

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Stufe 1

Gilt seit Mittwoch (15. 9.), dafür liegt eine Verordnung vor. Ab einer Auslastung von 200 Intensivbe­tten gilt u. a. bei Veranstalt­ungen ab 25 Personen die 3-GRegel und FFP2-Pflicht z. B. im Supermarkt für alle, für Ungeimpfte auch im übrigen Handel

Stufen 2 und 3

Die Maßnahmen sind nur Pläne, es gibt keine Verordnung. Bei Stufe 2 (300 Betten) gilt ab 500 Personen bei Veranstalt­ungen und in Nachtlokal­en die 2-GRegel. In Stufe 3 (400 Betten) ist neben genesen und geimpft ein PCR-Test nötig

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