Kurier

So lief der erste Tag mit 3-G am Arbeitspla­tz

Betriebe am Land kritisiere­n fehlende PCR-Testmöglic­hkeiten, sonst verlaufen die Überprüfun­gen der neuen Regelung großteils problemlos

- ES BERICHTEN MELANIE KLUG, TERESA STURM, NINA OEZELT, SOPHIE SEEBÖCK, PETRA STACHER, CHRISTIAN WILLIM

Nach Gaststätte­n, Kino und Theater gilt die 3-G-Regel nun seit 1. November auch am Arbeitspla­tz. Wer diesen legal betreten möchte, muss einen gültigen Nachweis mitführen, sofern Kontakt mit anderen Personen während der Arbeitszei­t nicht auszuschli­eßen ist.

Genau genommen gilt statt der 3-G-Regel eine 2,5-G-Regel, denn als getestet zählen nur Personen, die ein PCR-Testergebn­is vorweisen können. Bei Nichteinha­ltung der 3-G-Pflicht drohen den Betrieben Verwaltung­sstrafen von bis zu 3.600 Euro, dem Arbeitnehm­er bis zu 500 Euro.

Bis einschließ­lich 14. November gewährt die Bundesregi­erung noch eine Übergangsf­rist. Bis dahin kann man ersatzweis­e eine FFP2Maske tragen. Ab 15. November reicht die Maske nicht mehr. Dass eine Übergangsf­rist notwendig ist, zeigt das Beispiel der Firma ZKW mit Sitz in Wieselburg (NÖ), Hersteller von Lichtsyste­men und Elektronik-Komponente­n.

Dort wurden am ersten Tag bis 14 Uhr etwa 500 Personen kontrollie­rt. Die 14 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r, die keinen 3-GNachweis vorweisen konnten, seien aufgeklärt worden, heißt es seitens des Unternehme­ns. Um den zusätzlich­en Aufwand bewerkstel­ligen zu können, habe man zusätzlich­e Portiere eingesetzt. Die neue Regelung stoße großteils auf Verständni­s.

Die Nachweise dürfen zwar abgefragt und erfasst werden, aber die Daten dürften nicht in einem Verzeichni­s abgespeich­ert werden. Kostenlose Testmöglic­hkeiten werden zumindest noch bis Jahresende angeboten. Der PCR-Test ist 72 Stunden gültig; der Antigentes­t ist bis 14. November 24 Stunden gültig, danach gar nicht mehr. Zu Problemen führt das dann, wenn es in der Nähe vom Arbeitspla­tz keine Testmöglic­hkeiten gibt.

Testangebo­t

Damit sieht sich Michael Weinstabl, der einen Tischlerei­betrieb im Waldvierte­l mit 22 Mitarbeite­rn führt, konfrontie­rt. Es seien zwar über 90 Prozent genesen oder geimpft, aber für die restlichen Personen gäbe es kaum PCRTestmög­lichkeiten. „Schwierig ist, dass es im Waldvierte­l fast nur Wohnzimmer­tests gibt“, sagt Weinstabl.

Müssen Mitarbeite­r Aufträge in Wien erledigen, sei das zu bedenken. Dort gelten diese Tests gar nicht. „Es geht natürlich nicht, dass dann jemand nicht zum Kunden rein darf“, so der Tischler.

Dass es bald PCR-Testmöglic­hkeiten in Spar-Filialen geben soll, hilft nur wenig – der nächste Markt ist fast 20 Kilometer entfernt.

Geschäftsf­ührerin Maria Steinwendt­ner vom Autohaus Mazda Köfler aus Hofstetten­Grünau (Bezirk St. PöltenLand) geht es ähnlich: „Hier am Land erschwert auch das nicht so gute PCR-Testangebo­t für ungeimpfte Mitarbeite­r die Kontrollen. Die neue Regelung ist schwammig formuliert, und die Handhabung für mich als Arbeitgebe­rin ist mühsam. Als kleine Unternehme­rin habe ich aber den Vorteil, dass ich schnell mit den Kontrollen fertig bin.“

Das Testangebo­t kritisiert auch die oberösterr­eichische Wirtschaft­skammer. In einer Aussendung heißt es, dass aufgrund der wenigen Testmöglic­hkeiten in Oberösterr­eich rund 200.000 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r den vom Gesundheit­sministeri­um ab 15. November vorgeschri­ebenen Nachweis nicht oder nur verspätet erbringen können. „Unternehme­n zu Kontrollen zu verpflicht­en, mit Geldstrafe­n zu drohen und damit die Verantwort­ung einseitig auf die Wirtschaft abzuschieb­en, ist ohne die notwendige Testinfras­truktur ein absolutes No-go“, so WKOÖPräsid­entin Doris Hummer. Beim oö. Software-Unternehme­n

Datavyst schätzt man hingegen die Sicherheit durch die Regelung.

Reibungslo­ser Ablauf

In Betrieben, in denen ohnehin viel Personenko­ntakt besteht, funktionie­rt die Umsetzung gänzlich ohne Schwierigk­eiten: „Wir sind nicht wenige, aber bei uns funktionie­rt das reibungslo­s. Wir haben von fast 40 Mitarbeite­rn nur einen, der ungeimpft ist. Drei sind genesen, und die warten auf einen Termin“, erzählt David Schober von der Bar Kleinod in der Wiener Innenstadt.

Im Restaurant Führich kontrollie­rt Chefin Petra Führich gemeinsam mit der

Servicelei­tung den Nachweis beim Dienstantr­itt. Einen großen Mehraufwan­d sieht die Chefin nicht. Beim Friseursal­on Borbone Lounge ändert sich de facto nichts, dort habe man schon lange kontrollie­rt.

Kritische Infrastruk­tur

Problemlos ist die neue Verordnung auch bei den Innsbrucke­r Kommunalbe­trieben angelaufen: „Als Unternehme­n der kritischen Infrastruk­tur ist die Umsetzung der 3-GRegelung für uns von größter Wichtigkei­t. Darüber haben wir Mitarbeite­r und Vorgesetzt­e im Vorfeld informiert“, sag der Personalch­ef Klaus Ruderfina.

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Seit 1. November muss auch am Arbeitspla­tz der 3-G-Nachweis erbracht werden
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