Kurier

Schlagabta­usch rund um Ermittlung­en in Causa Kurz

Zwei Chefredakt­eure und ein Plagiatsfo­rscher im Clinch

- VON IDA METZGER

Wenn es um die Ermittlung­en der WKStA geht, dann werden die Debatten mitunter sehr emotional geführt. Neben der Diskussion, ob die Chats, die Sebastian Kurz zum Rücktritt veranlasst haben, veröffentl­icht werden durften, tobt in den sozialen Medien eine heftige Diskussion über die Weitergabe von Dokumenten aus den Akten in der Causa Kurz. Im Mittelpunk­t dieses Streits stehen drei Personen: FalterChef­redakteur Florian Klenk, Plagiatsfo­rscher Stefan Weber (er brachte VP-Ministerin Christine Aschbacher zu Fall) und Richard Schmitt, Chefredakt­eur des OnlineMedi­ums Exxpress. Am Ende sprach ein anonymer User auf Twitter eine Drohung gegen Klenk aus. Die Polizei ermittelt nun. Doch wie kam es zu dieser Eskalation?

Was ist der Anlass für den Streit auf Twitter? Klenk schickte im Vertrauen an Plagiatsfo­rscher Stefan Weber eine Auswertung der WKStA über das „BeinschabÖ­sterreich-Tool“. Bei der Durchsicht entdeckte Weber ein Faktum, das er für interessan­t hielt: nämlich dass jene Wirtschaft­sexpertin, die in der WKStA zur Auswertung der Chats von Thomas Schmids Handy eingesetzt wurde, auch die Lebensgefä­hrtin eines Oberstaats­anwalts der WKStA ist, der gegen Kurz wegen Falschauss­age ermittelt. Diese Beziehung ist schon länger bekannt, darin sah die Fachaufsic­ht, die Oberstaats­anwaltscha­ft

Wien, nie ein Problem. Es folgte eine Diskussion, ob eine Beziehung zwischen einem Oberstaats­anwalt und einer Expertin, die für die WKStA arbeitet, ein Problem darstellt oder nicht.

Worum geht es bei der Kritik an Klenk? Dass Klenk Dokumente per Whatsapp weiterschi­ckt, rief die Kritiker des Falter-Aufdeckers auf den Plan. Allen voran Exxpress-Chefredakt­eur Richard Schmitt. Er durchforst­ete die Tweets der letzten Wochen von Klenk – und fand einen Chat, mit dem er endlich den Beweis gefunden haben will, dass Klenk direkt von der WKStA Informatio­nen bekommt. Dazu muss man wissen: Exxpress wird von ÖVP-Großspende­r Alexander Schütz, dem Ehemann der Exxpress-Geschäftsf­ührerin Eva Schütz, finanziert.

Am Tag der Hausdurchs­uchung (6. Oktober) bei den Vertrauten von Kurz twitterte Klenk schon rund um die Mittagszei­t, dass ein Akt mit der „Ordnungsnu­mmer 1683 entscheide­nd“sei. Die Nummer 1683 steht nur auf der Anordnung zur Hausdurchs­uchung beim Kurz-Berater Stefan Steiner. Diese Anordnung haben nur Steiner und sein Anwalt Werner Suppan – allerdings nicht elektronis­ch, sondern nur in Papierform – direkt bei der Hausdurchs­uchung ausgehändi­gt bekommen. Die anderen Anwälte, die Akteneinsi­cht bekommen, haben erst 24 Stunden nach der Razzia elektronis­chen Zugriff auf die Anordnung erhalten. ÖVP-Anwalt Suppan sagt gegenüber dem KURIER, er habe die Anordnung am 6. Oktober nicht weitergege­ben. Wie kommt Florian Klenk dann zu der Anordnung? Er sagt gegenüber dem

KURIER: „Ich habe es von einem Anwalt bekommen.“

Hat die aktuelle Kritik der Rechtsschu­tzbeauftra­gten der Justiz an der WKStA etwas mit dem Streit auf Twitter zu tun?

Nein. Im Mittelpunk­t ihrer Beschwerde stehen aber auch die Inseratenk­orruptions­affäre und die Hausdurchs­uchungen vor allem beim Medienhaus Österreich. Die Rechtsschu­tzbeauftra­gte Gabriele Aicher bezeichnet­e die Bewilligun­g der Razzia als rechtswidr­ig. Sie sprach von roten Linien, die von der WKStA überschrit­ten worden seien. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück. Das OLG Wien wird entscheide­n.

Worüber regt sich Klenk auf?

Exxpress veröffentl­ichte, dass Klenk und ein WKStA-Oberstaats­anwalt im selben Ort in NÖ wohnen. Damit sollte insinuiert werden, dass Klenk über diese Achse mit Infos aus der WKStA versorgt wird. Der Falter-Chef behauptet, dass seine genaue Adresse veröffentl­ich worden sei – Schmitt dementiert. Die Adresse war allerdings auch im Falter-Impressum zu finden. Die Diskussion endete vorläufig mit einer Drohung auf Twitter gegen Klenk. Die Vereinigun­g der Staatsanwä­lte und der Presseclub Concordia betonen, dass mit der Veröffentl­ichung des Wohnortes eine rote Linie überschrit­ten worden sei. Auch aus dem Büro von Justizmini­sterin Alma Zadić hieß es, die Veröffentl­ichung sei „absolut inakzeptab­el“.

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Kritik an WKStA kam zuletzt von der Rechtsschu­tzbeauftra­gten

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