Schlagabtausch rund um Ermittlungen in Causa Kurz
Zwei Chefredakteure und ein Plagiatsforscher im Clinch
Wenn es um die Ermittlungen der WKStA geht, dann werden die Debatten mitunter sehr emotional geführt. Neben der Diskussion, ob die Chats, die Sebastian Kurz zum Rücktritt veranlasst haben, veröffentlicht werden durften, tobt in den sozialen Medien eine heftige Diskussion über die Weitergabe von Dokumenten aus den Akten in der Causa Kurz. Im Mittelpunkt dieses Streits stehen drei Personen: FalterChefredakteur Florian Klenk, Plagiatsforscher Stefan Weber (er brachte VP-Ministerin Christine Aschbacher zu Fall) und Richard Schmitt, Chefredakteur des OnlineMediums Exxpress. Am Ende sprach ein anonymer User auf Twitter eine Drohung gegen Klenk aus. Die Polizei ermittelt nun. Doch wie kam es zu dieser Eskalation?
Was ist der Anlass für den Streit auf Twitter? Klenk schickte im Vertrauen an Plagiatsforscher Stefan Weber eine Auswertung der WKStA über das „BeinschabÖsterreich-Tool“. Bei der Durchsicht entdeckte Weber ein Faktum, das er für interessant hielt: nämlich dass jene Wirtschaftsexpertin, die in der WKStA zur Auswertung der Chats von Thomas Schmids Handy eingesetzt wurde, auch die Lebensgefährtin eines Oberstaatsanwalts der WKStA ist, der gegen Kurz wegen Falschaussage ermittelt. Diese Beziehung ist schon länger bekannt, darin sah die Fachaufsicht, die Oberstaatsanwaltschaft
Wien, nie ein Problem. Es folgte eine Diskussion, ob eine Beziehung zwischen einem Oberstaatsanwalt und einer Expertin, die für die WKStA arbeitet, ein Problem darstellt oder nicht.
Worum geht es bei der Kritik an Klenk? Dass Klenk Dokumente per Whatsapp weiterschickt, rief die Kritiker des Falter-Aufdeckers auf den Plan. Allen voran Exxpress-Chefredakteur Richard Schmitt. Er durchforstete die Tweets der letzten Wochen von Klenk – und fand einen Chat, mit dem er endlich den Beweis gefunden haben will, dass Klenk direkt von der WKStA Informationen bekommt. Dazu muss man wissen: Exxpress wird von ÖVP-Großspender Alexander Schütz, dem Ehemann der Exxpress-Geschäftsführerin Eva Schütz, finanziert.
Am Tag der Hausdurchsuchung (6. Oktober) bei den Vertrauten von Kurz twitterte Klenk schon rund um die Mittagszeit, dass ein Akt mit der „Ordnungsnummer 1683 entscheidend“sei. Die Nummer 1683 steht nur auf der Anordnung zur Hausdurchsuchung beim Kurz-Berater Stefan Steiner. Diese Anordnung haben nur Steiner und sein Anwalt Werner Suppan – allerdings nicht elektronisch, sondern nur in Papierform – direkt bei der Hausdurchsuchung ausgehändigt bekommen. Die anderen Anwälte, die Akteneinsicht bekommen, haben erst 24 Stunden nach der Razzia elektronischen Zugriff auf die Anordnung erhalten. ÖVP-Anwalt Suppan sagt gegenüber dem KURIER, er habe die Anordnung am 6. Oktober nicht weitergegeben. Wie kommt Florian Klenk dann zu der Anordnung? Er sagt gegenüber dem
KURIER: „Ich habe es von einem Anwalt bekommen.“
Hat die aktuelle Kritik der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz an der WKStA etwas mit dem Streit auf Twitter zu tun?
Nein. Im Mittelpunkt ihrer Beschwerde stehen aber auch die Inseratenkorruptionsaffäre und die Hausdurchsuchungen vor allem beim Medienhaus Österreich. Die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher bezeichnete die Bewilligung der Razzia als rechtswidrig. Sie sprach von roten Linien, die von der WKStA überschritten worden seien. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück. Das OLG Wien wird entscheiden.
Worüber regt sich Klenk auf?
Exxpress veröffentlichte, dass Klenk und ein WKStA-Oberstaatsanwalt im selben Ort in NÖ wohnen. Damit sollte insinuiert werden, dass Klenk über diese Achse mit Infos aus der WKStA versorgt wird. Der Falter-Chef behauptet, dass seine genaue Adresse veröffentlich worden sei – Schmitt dementiert. Die Adresse war allerdings auch im Falter-Impressum zu finden. Die Diskussion endete vorläufig mit einer Drohung auf Twitter gegen Klenk. Die Vereinigung der Staatsanwälte und der Presseclub Concordia betonen, dass mit der Veröffentlichung des Wohnortes eine rote Linie überschritten worden sei. Auch aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadić hieß es, die Veröffentlichung sei „absolut inakzeptabel“.