Kurier

Amtsgeheim­nis: Heute muss Pilnacek vor die Richterin

War der Sektionsch­ef zu auskunftsf­reudig?

- CB

Prozess. Hat Christian Pilnacek das Amtsgeheim­nis verletzt und sich strafbar gemacht? Diese Frage soll heute, Mittwoch, am Wiener Straflande­sgericht geklärt werden.

Der Sektionsch­ef steht im Verdacht, Informatio­nen widerrecht­lich geteilt bzw. weitergege­ben zu haben. Konkret macht die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft Pilnacek folgenden Vorwurf: Er soll einer KURIER-Redakteuri­n bestätigt haben, dass gegen eine andere Journalist­in (sie arbeitet für die Tageszeitu­ng Die Presse) von der WKStA Strafanzei­ge eingebrach­t wurde. Das hätte Pilnacek, so Ankläger Andreas Leo, keinesfall­s tun dürfen, er habe damit das Amtsgeheim­nis verletzt. Dem nicht genug, hat Pilnacek laut Staatsanwa­ltschaft auch die privaten Geheimhalt­ungsintere­ssen jener Journalist­in verletzt, die von der Anzeige betroffen war.

Für die breitere Öffentlich­keit ist die Causa nicht allein deshalb von Relevanz, weil mit Pilnacek der ehemalige Generalsek­retär und damit über viele Jahre hinweg mächtigste Beamte im Justizmini­sterium im Mittelpunk­t steht. Dass die WKStA die Anzeige gegen die PresseJour­nalistin überhaupt eingebrach­t hat, wird grundsätzl­ich kritisch betrachtet. Medienanwä­lte sehen es zudem als zumindest problemati­sch an, dass der gesamte ChatVerlau­f zwischen Pilnacek und der KURIER-Journalist­in im Akt verschrift­licht wurde und vermutlich heute, Mittwoch, in der Verhandlun­g auch öffentlich gemacht werden wird. Medienrech­tsexperte Michael Borsky spricht in diesem Zusammenha­ng von einer „Aushöhlung“des Redaktions­geheimniss­es.

Logischer Widerspruc­h

Das kann man so erklären: Während die Handys und damit auch die Chats von Journalist­en durch das Redaktions­geheimnis weitgehend geschützt sind, gilt dies im konkreten Fall nicht. Pilnaceks Handy wurde beschlagna­hmt, seine Chats mit einer Journalist­in wurden ausgelesen und verwendet. Dieselben Chats wären auf dem Journalist­innen-Handy für die Anklage tabu gewesen – ein logischer Widerspruc­h, der vorerst nicht aufgelöst werden kann.

Im Unterschie­d zu anderen Verfahren bzw. Prozessen ist mit einer vergleichs­weise schnellen Entscheidu­ng zu rechnen. Richterin Julia Martiasch hat für die Verhandlun­g gerade einmal 90 Minuten anberaumt.

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Der frühere Generalsek­retär im Justizmini­sterium Christian Pilnacek verantwort­et sich im Straflande­sgericht

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