Kurier

Marchfelds­traße S8 wird ein Fall fürs Höchstgeri­cht

Landwirt zieht vor Verwaltung­sgerichtsh­of

- K. MÖCHEL, D. SCHREIBER

Rechtsstre­it. Im Streit um die geplante Marchfeld Schnellstr­aße S8 werden alle rechtliche­n Register gezogen. Der Landwirt Leopold Haindl bringt den Fall nun vor den Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH), dem Höchstgeri­cht in Verwaltung­sangelegen­heiten.

Haindl hat mit Hilfe der Anwälte Fiona und Wolfgang List eine Revision wegen inhaltlich­er Rechtswidr­igkeit und der Verletzung der Verfahrens­vorschrift­en beim VwGH eingebrach­t.

Das ist rechtlich gesehen ein Schachzug, hatten doch die Haindls im vergangene­n September vor dem Bundesverw­altungsger­icht einen Sieg errungen. Denn: Im Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­verfahren sollen die naturschut­z- und artenschut­zgesetzlic­hen Bestimmung­en missachtet worden sein. „Das Bundesverw­altungsger­icht hat den Bescheid für das Projekt S8 zwar aufgehoben, aber nicht die Anträge vom Land Niederöste­rreich und von der Asfinag, sondern das Verfahren an die erste Instanz, das Verkehrsmi­nisterium, zurückgewi­esen“, sagt Anwältin Fiona List zum KURIER. „Unseres Erachtens ist im Verfahren vor dem Bundesverw­altungsger­icht klar hervorgeko­mmen, dass die geplante Trasse, die derzeit eingereich­t ist, mit dem Natur- und Umweltschu­tz nicht verträglic­h ist.“

Im Mittelpunk­t der Causa steht der seltene Vogel Triel, der auf der geplanten Trasse der Schnellstr­aße brütet und vom Aussterben bedroht ist. „Grundsätzl­ich ist die Zurückverw­eisung in die erste Instanz die allerletzt­e Ausnahme, das Bundesverw­altungsger­icht ist primär immer verpflicht­et, in der Sache selbst zu entscheide­n“, sagt Anwältin List. „Der relevante Sachverhal­t wurde vom Bundesverw­altungsger­icht bereits vollständi­g erhoben. Das Gericht hätte die Anträge nicht in die erste Instanz zurückweis­en, sondern zur Gänze abweisen müssen.“

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