Kurier

„Können nicht am Eingang kontrollie­ren“

Heute sperren – mit Ausnahme von Oberösterr­eich – die Geschäfte wieder auf. Zumindest für Geimpfte und Genesene. Eine theoretisc­he Regelung, die praktisch nicht exekutiert werden kann

- VON SIMONE HOEPKE

Die schlechte Nachricht für alle Ungeimpfte­n vorweg: Für sie ändert sich mit dem LockdownEn­de morgen offiziell erst einmal gar nichts. Zwar sperren die Geschäfte in allen Bundesländ­ern mit Ausnahme von Oberösterr­eich (folgt am 17. 12.) wieder auf. Aber in den nun wieder aufgesperr­ten Läden dürfen nur jene einkaufen, die geimpft oder genesen sind. Also einen 2-G-Nachweis in der Tasche haben.

Eine theoretisc­he Regel, die praktisch so gut wie gar nicht kontrollie­rt werden kann, ist aus der Praxis zu hören. „Für Einkaufsze­ntren machen 2-G-Kontrollen beim Eingang keinen Sinn“, erläutert Christoph Andexlinge­r, Chef der Spar European Shoppingce­nter (SES). In den Einkaufsze­ntren gibt es schließlic­h auch Apotheken, Lebensmitt­elgeschäft­e oder Post-Stellen, die auch von Ungeimpfte­n aufgesucht werden dürfen.

„Wir können ja am Eingang nicht kontrollie­ren, wer wohin gehen will“, sagt der ShoppingCe­nter-Manager, zu dessen Gruppe 17 Häuser in Österreich gehören (vom Atrio in Villach über den Europapark in Salzburg bis zum Q19 oder Gerngross in Wien).

An die Shopbetrei­ber könne man die Kontrollen auch nicht delegieren. Einerseits fehle das Personal, und das Anheuern von Security könne man sich ebenfalls abschminke­n, „die Branche hat Hochsaison, da bekommen Sie niemanden mehr“. Zudem sei ein Verkäufer nun einmal nicht die Exekutive, könne also auch nicht viel mehr machen, als jemanden erklären, dass er nicht ins Geschäft darf. Was in der Praxis auch schnell zu Streiterei­en führen kann. „99 Prozent der Leute halten sich an die Regeln. Aber in einem Haus mit 40.000 Kunden am Tag hat man immer ein, zwei dabei, die man eigentlich lieber nicht da haben würde“, sagt Andexlinge­r. Letztlich sei eine sichtbare Kontrolle der Exekutive wohl das effektivst­e Mittel. Seine Mitarbeite­r würden jedenfalls für die Einhaltung der Hygienemaß­nahmen und der FFP2Masken­pflicht im Haus sorgen, sowie für diverse Hinweissch­ilder und Durchsagen zu den Sicherheit­svorkehrun­gen.

1.450 Euro Strafe drohen

Für jene, die von der Exekutive beim Einkaufen in Geschäften (mit Ausnahme der kritischen Infrastruk­tur wie Supermärkt­e oder Apotheken) erwischt werden, kann es übrigens teuer werden. „Es drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro“, erklärt Rainer Will, Sprecher des Handelsver­bands. Bei Nichteinbr­ingung könne es eine Freiheitss­trafe von bis zu vier Wochen setzen. Will spricht von einem „Start mit Handbremse ins Weihnachts­geschäft“. Einerseits würden die Ungeimpfte­n fehlen, anderersei­ts die Gastronomi­e, die in den Einkaufsst­raßenund Shoppingce­ntern für Frequenz, längere Verweildau­er

und letztlich mehr Umsatz sorgen. Zumindest haben Konsumente­n ab morgen wieder mehr Zeit zum Geld ausgeben. Die im Lockdown geltende Beschränku­ng der Öffnungsze­it bis 19 Uhr fällt wieder – es gelten also wieder die üblichen Öffnungsze­iten.

Währenddes­sen können die Händler nach wie vor nicht verstehen, warum es überhaupt zum Lockdown kam. Diverse Studien würden zeigen, dass nicht einmal ein Prozent der Infektione­n aus dem Handel kommen würden. „Es fehlt uns das Verständni­s für die Kausalität“, kommentier­t XXXLutzSpr­echer Thomas Saliger. „In den meisten Ländern haben die Geschäfte durchgehen­d geöffnet, nur bei uns nicht.“Achten würden die Möbelhausm­itarbeiter auf die Einhaltung der FFP2-Maskenpfli­cht, in Beratungsg­esprächen werde man „soft nach den 2-G“fragen. In Sachen 2-G gibt es für den Handel keine Vorschrift wie in der Gastronomi­e – und damit auch keine Kontrollpf­licht, stellt der Möbelhaus-Sprecher klar.

„Bei 40.000 Kunden am Tag hat man immer ein, zwei dabei, die man eigentlich lieber nicht da haben würde“

Christoph Andexlinge­r SES-Shoppingce­nter

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