SPÖ-Vertreter gegen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Gemeindebundpräsident Alfred Riedl (ÖVP) holte sich Beschluss des Präsidiums
Positionspapier. Ausgelöst wurde die Debatte durch die Chat-Protokolle rund um Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Da ging es um eine Investition von 1,2 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung, die 2016 die damalige Regierungsspitze Christian Kern (SPÖ) und Reinhold Mitterlehner (ÖVP) geplant hatten. Laut den Chats sollte das damals verhindert werden. Und damit auch ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
Das Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Aber die SPÖ nutzte jetzt die Veröffentlichung der Chats, um erneut auf dieses Thema zu setzen. Im Oktober gab es dazu eine Pressekonferenz von Bundesparteichefin Pamela
Rendi-Wagner gemeinsam mit dem nö. Landeschef Franz Schnabl. Gemeinsam präsentierten sie die Forderung nach einem Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag. Schnabl kündigte dazu SPÖ-Resolutionen in allen Landtagen an.
Gemeinden skeptisch
Ihre Bürgermeister konnte die SPÖ damit allerdings nicht begeistern. Deren Vertreter stimmten in der Vorwoche bei einer Videokonferenz des Gemeindebundpräsidiums gemeinsam mit Präsident Alfred Riedl (ÖVP) und weiteren ÖVP-Vertretern gegen einen Rechtsanspruch. Verankert ist das in einem Positionspapier zum
Thema Kinderbetreuung, das einstimmig verabschiedet worden ist und in dem die Gemeinden grundsätzlich ein Bekenntnis zu einer „flächendeckenden und qualitätsvollen pädagogischen Kinderbetreuung“ablegen.
Im Punkt 3 heißt es dazu aber, dass der Gemeindebund „aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen“einen
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ablehnt. Mit dem Zusatz: „Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre ein Versprechen des Bundes an die Eltern und Kinder, welches seitens der Gemeinden – aufgrund vieler nicht in ihrer Kompetenz liegender und daher für sie nicht lösbarer Problemfelder – nicht eingehalten werden kann.“Als Problemfelder werden Personalmangel, fehlende Unterstützung und mangelnder Bedarf in manchen kleinen Gemeinden aufgezählt.
Gleichzeitig gibt es die Sorge, dass so ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung „auch Forderungen nach anderen Rechtsansprüchen Vorschub leisten“würde.