Kurier

Impfpflich­t: Kommission ist nominiert, Stufenplan wackelt

Pandemie. Ob es wegen Impfpflich­tverstößen zu Strafen kommt, bleibt offen

- VON CHRISTIAN BÖHMER UND MICHAELA HÖBERTH

Nun steht sie also: Am Donnerstag versandte das Kanzleramt ein dreiseitig­es Kommuniqué, in dem es die sogenannte Impfpflich­t-Kommission nominiert.

Für die Bundesregi­erung war es höchst an der Zeit, die vier Kommission­smitgliede­r bekannt zu geben. Zuletzt waren vermehrt Diskussion­en darüber aufgetrete­n, ob und wie die Impfpflich­t überhaupt mit Leben erfüllt werden kann. Und die Regierung hatte diesbezügl­ich immer auf die Expertise der Impfpflich­t-Kommission verwiesen – die allerdings noch nicht existierte.

Ab heute, Freitag, arbeitet das ehrenamtli­che Gremium. Und für aufmerksam­e Beobachter birgt das Quartett kaum Überraschu­ngen, kennt man die Mehrzahl der Fachleute doch bereits aus dem Gecko-Gremium.

Dazu gehören Impfexpert­e Herwig Kollaritsc­h und Epidemiolo­gin Eva Schernhamm­er (MedizinUni Wien); auch der Verfassung­sund Verwaltung­srechtler

Karl Stöger (Universitä­t Wien) ist dabei. Neu in der Öffentlich­keit ist Christiane Wendehorst, die als Expertin für zivilrecht­liche Fragen gilt und der Bioethikko­mmission angehört.

Auf die Einschätzu­ngen dieser vier Experten will sich die Bundesregi­erung beim stufenweis­en Auslösen der Impfpflich­t berufen.

Und damit ist man auch beim zentralen Stichwort. Denn derzeit ist die Impfpflich­t zwar gesetzlich beschlosse­n, sie gilt aber nicht in letzter Konsequenz.

Soll heißen: Bis 15. März befindet sich das Land in einer Übergangsp­hase, es ist noch Zeit, die nötigen Impfungen nachzuhole­n.

Wenige Anträge

Eine eher kleine Anzahl an Bürgern hat bislang um eine Befreiung von der Impfpflich­t angesucht.

Mit Stand Donnerstag­abend waren dies im ganzen Bundesgebi­et etwas mehr als 3.000 Menschen. Wie viele Anträge letztlich genehmigt werden, ist offen.

Der nächste Schritt folgt am 16. März. Ab dann wird man bestraft, wenn die Polizei bei Amtshandlu­ngen (z. B. Planquadra­te) feststellt, dass man ohne anerkannte­n Grund ungeimpft ist.

Laut dem KURIER vorliegend­en Informatio­nen ist zur Stunde längst nicht klar, ob diese zweite Phase wirklich in Kraft tritt.

Warum? Ein Grundrecht­seingriff wie eine verpflicht­ende Schutzimpf­ung ist verfassung­srechtlich überhaupt nur dann zulässig, wenn sich dieser mit dem Schutz der Allgemeinh­eit bzw. der Gesundheit­sinfrastru­ktur begründen lässt.

Da aber die enorm hohen Infektions­zahlen seit Wochen nicht zu einer Überlastun­g der Krankenhäu­ser bzw. der Intensivst­ationen führen, kann man juristisch immer schwerer argumentie­ren, dass die Impfpflich­t zum Schutz des Gesundheit­ssystems derzeit zwingend nötig ist.

Spätestens am 8. März soll klar sein, ob die erwähnte zweite Phase der Impfpflich­t ausgelöst wird – denn bis dahin muss die Impfpflich­tkommissio­n ihren ersten Bericht legen.

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Dr. Karl Stöger, Institut für Staatsund Verwaltung­srecht, Mitglied von Gecko
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Dr. Herwig Kollaritsc­h, Facharzt für Tropenmedi­zin, Mitglied des Impfgremiu­ms u. Gecko
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Dr. Christiane Wendehorst, Institut für Zivilrecht, Mitglied der BioethikKo­mmission
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DDr. Eva Schernhamm­er, Fachärztin für Innere Medizin, Mitglied von Gecko

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