Impfpflicht: Kommission ist nominiert, Stufenplan wackelt
Pandemie. Ob es wegen Impfpflichtverstößen zu Strafen kommt, bleibt offen
Nun steht sie also: Am Donnerstag versandte das Kanzleramt ein dreiseitiges Kommuniqué, in dem es die sogenannte Impfpflicht-Kommission nominiert.
Für die Bundesregierung war es höchst an der Zeit, die vier Kommissionsmitglieder bekannt zu geben. Zuletzt waren vermehrt Diskussionen darüber aufgetreten, ob und wie die Impfpflicht überhaupt mit Leben erfüllt werden kann. Und die Regierung hatte diesbezüglich immer auf die Expertise der Impfpflicht-Kommission verwiesen – die allerdings noch nicht existierte.
Ab heute, Freitag, arbeitet das ehrenamtliche Gremium. Und für aufmerksame Beobachter birgt das Quartett kaum Überraschungen, kennt man die Mehrzahl der Fachleute doch bereits aus dem Gecko-Gremium.
Dazu gehören Impfexperte Herwig Kollaritsch und Epidemiologin Eva Schernhammer (MedizinUni Wien); auch der Verfassungsund Verwaltungsrechtler
Karl Stöger (Universität Wien) ist dabei. Neu in der Öffentlichkeit ist Christiane Wendehorst, die als Expertin für zivilrechtliche Fragen gilt und der Bioethikkommission angehört.
Auf die Einschätzungen dieser vier Experten will sich die Bundesregierung beim stufenweisen Auslösen der Impfpflicht berufen.
Und damit ist man auch beim zentralen Stichwort. Denn derzeit ist die Impfpflicht zwar gesetzlich beschlossen, sie gilt aber nicht in letzter Konsequenz.
Soll heißen: Bis 15. März befindet sich das Land in einer Übergangsphase, es ist noch Zeit, die nötigen Impfungen nachzuholen.
Wenige Anträge
Eine eher kleine Anzahl an Bürgern hat bislang um eine Befreiung von der Impfpflicht angesucht.
Mit Stand Donnerstagabend waren dies im ganzen Bundesgebiet etwas mehr als 3.000 Menschen. Wie viele Anträge letztlich genehmigt werden, ist offen.
Der nächste Schritt folgt am 16. März. Ab dann wird man bestraft, wenn die Polizei bei Amtshandlungen (z. B. Planquadrate) feststellt, dass man ohne anerkannten Grund ungeimpft ist.
Laut dem KURIER vorliegenden Informationen ist zur Stunde längst nicht klar, ob diese zweite Phase wirklich in Kraft tritt.
Warum? Ein Grundrechtseingriff wie eine verpflichtende Schutzimpfung ist verfassungsrechtlich überhaupt nur dann zulässig, wenn sich dieser mit dem Schutz der Allgemeinheit bzw. der Gesundheitsinfrastruktur begründen lässt.
Da aber die enorm hohen Infektionszahlen seit Wochen nicht zu einer Überlastung der Krankenhäuser bzw. der Intensivstationen führen, kann man juristisch immer schwerer argumentieren, dass die Impfpflicht zum Schutz des Gesundheitssystems derzeit zwingend nötig ist.
Spätestens am 8. März soll klar sein, ob die erwähnte zweite Phase der Impfpflicht ausgelöst wird – denn bis dahin muss die Impfpflichtkommission ihren ersten Bericht legen.