Kurier

Ringen um Sonderrege­lung für Flüchtling­e

Bei der Konferenz der Asylrefere­nten hat sich Kärnten dagegen gewehrt, dass es für Menschen aus der Ukraine höhere Zuverdiens­tgrenzen gibt. Das Innenminis­terium weist verfassung­srechtlich­e Bedenken zurück

- VON MARTIN GEBHART

Gibt es zwei Klassen von Flüchtling­en? Jene aus der Ukraine und jene aus anderen Staaten, die in Österreich um Asyl ansuchen?

Seit der Konferenz der Flüchtling­sreferente­n im Innenminis­terium muss diese Frage erneut diskutiert werden. Dort gab es beim Thema Zuverdiens­tgrenze nicht die notwendige Einstimmig­keit, weil die SPÖ-Vertreteri­n aus Kärnten dagegen war, dass zwischen Ukrainern und den restlichen Asylwerber­n unterschie­den wird.

Das Innenminis­terium will dennoch den Vorschlag, der bei der Konferenz zur Diskussion gestanden war, rasch durchziehe­n. Geplant ist, dass ukrainisch­e Flüchtling­e dann bis zur 485 Euro-Geringfügi­gkeitsgren­ze monatlich zusätzlich zur Grundverso­rgung verdienen können, während für Asylwerber nur 110 Euro möglich sind.

Die Argumentat­ion: Vertrieben­e aus der Ukraine würden nicht wie normale Asylwerber, sondern gemäß der EU-Richtlinie für temporären Schutz behandelt. Diese sieht auch sofort einen Zugang zum Arbeitsmar­kt vor, was bei Asylwerber­n nicht möglich ist. Weiters ist der Aufenthalt nach der Schutz-Richtlinie vorerst einmal auf ein Jahr beschränkt, während bei den Asylverfah­ren eine längere Zeit vergeht, ehe dann der Schutzstat­us erworben werden kann.

Dass diese Unterschei­dung der Verfassung entspricht, wurde mit dem Verfassung­sdienst und mit Verfassung­srechtlern abgeklärt.

Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP): „Durch die europäisch­e Richtlinie wird es eine besondere Unterstütz­ung für jene geben, die vor den Bomben aus der Ukraine fliehen müssen. Die 485 Euro sind nicht willkürlic­h gewählt, sondern wir haben uns an der Zuverdiens­tgrenze orientiert, die etwa auch für

Pensionist­en oder Studenten in Österreich gilt.“Möglich ist auch, dass es für den Zuverdiens­t eine Staffelung gibt. Der nächste Schritt ist jetzt, dass auf Beamtenebe­ne in einem Bund-Länder-Koordinati­onsrat weiter verhandelt wird. Wie bei der Konferenz der Flüchtling­sreferente­n ist auch hier Einstimmig­keit notwendig. Der Bund kann bei der Zuverdiens­tgrenze auf keinen Fall einfach Vorgaben machen. Letztendli­ch hängt es aber nur an Kärnten, alle übrigen Bundesländ­er waren in der Vorwoche für den Vorschlag des Ministeriu­ms gewesen.

Blaue Karte notwendig

Abseits dieser Arbeitsgru­ppen kommt auch dem Arbeitsmar­ktservice eine entscheide­nde Rolle zu. Dass geflüchtet­e Ukrainer im Arbeitsmar­kt integriert werden oder zumindest etwas dazu verdienen können, soll über das AMS abgewickel­t werden. Ein entscheide­nder Faktor ist, dass die ukrainisch­en Flüchtling­e die Blaue Karte haben. Diese wird auf Hochtouren produziert und soll großteils diese Woche an die Betroffene­n ausgeliefe­rt werden.

Innenminis­ter Karner will, dass die Frage des Zuverdiens­tes so rasch wie möglich geklärt wird. Wenn möglich vor der nächsten Flüchtling­skonferenz im Mai. „Das alles wird jetzt in Arbeitsgru­ppen noch genau besprochen. Je früher wir es umsetzen können, desto besser.“

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria