Kurier

„Waren auf Abschussli­ste der WKStA“

Der suspendier­te Sektionsch­ef Christian Pilnacek blieb viele Antworten schuldig, bestritt aber, dass es ein „System Pilnacek“gab. Er ortet ein „System WKStA“

- VON ELISABETH HOFER

Zwei Männer, ein System: Das sogenannte „System-Pilnacek“wurde am Dienstag neun Stunden lang akribisch im ÖVP-Korruption­s-U-Ausschuss durchleuch­tet.

Der Vorwurf: Ex-Sektionsch­ef im Justizmini­sterium Christian Pilnacek und Johann Fuchs, Leiter der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien (OStA), sollen innerhalb der Justiz ein System aufgebaut haben, um Strafverfa­hren im Sinne der ÖVP zu lenken.

Im U-Ausschuss meinte Pilnacek nun in seinem Eingangsst­atement, dass er selbst, Ex-Kanzler Kurz und Fuchs auf einer internen „Abschussli­ste“der WKStA gelandet seien. Dabei habe er nur hinterfrag­t, ob das Handeln der Behörde gesetzesko­nform sei.

Ein „System Pilnacek“habe es nicht gegeben – der Slogan sei „herabwürdi­gend und bösartig“– genauso wenig wie es den Laptop im Kinderwage­n von Gernot Blümels Lebensgefä­hrtin gegeben habe.

„Insel im Rechtsstaa­t“

Stattdesse­n gebe es ein „System WKStA“. Diese sei nämlich eine Behörde, die zu einer „unabhängig­en und unkontroll­ierbaren Insel im Rechtsstaa­t werden will“und so „mächtig, dass sie selbstherr­lich bekannt gibt, mit welchen Behörden sie zusammenar­beiten will und welchen nicht“, kritisiert­e Pilnacek.

Abseits dieser Feststellu­ngen wollte Pilnacek kaum auf Fragen der Mandatare antworten. Seine Begründung: Trotz der Bemühungen seiner Rechtsvert­reter habe er keine Kopien seiner an den U-Ausschuss weitergele­iteten eMail-Accounts und Chats erhalten. Er könne sich ohne dieses Material aber nicht an alles erinnern, was er geschriebe­n habe. Deshalb setze er sich mit jeder einzelnen Frage der Gefahr aus, eine falsche Aussage

zu tätigen.

Der Verfahrens­richter sah das allerdings zunächst nicht als gültigen Aussagever­weigerungs­grund an, was lange Diskussion­en über unterschie­dliche Rechtsmein­ungen zwischen den Juristen und Mandataren nach sich zog. Pilnacek aber blieb bei seiner Strategie, keine Antwort zu geben und argumentie­rte mit Artikel 13 der Menschenre­chtskonven­tion. Der Verfahrens­richter ließ die Entschlagu­ng nach langer Diskussion schlussend­lich zu.

„Keine Observatio­n“

Die Causa, die schließlic­h dazu führte, dass Pilnacek als Sektionsch­ef suspendier­t ist und gegen Fuchs kürzlich ein Strafantra­g wegen Amtsgeheim­nisverrat eingebrach­t wurde, begann mit der berühmt-berüchtigt­en Dienstbesp­rechung zum Eurofighte­r-Verfahren vom 1. April 2019, aus der Pilnaceks emotionale Worte („Scheißakt“und „Setzts euch zsamm und daschlogts es“) öffentlich wurden.

Dazu wurde am Vormittag OStA-Chef Fuchs befragt. Er erklärte, er habe diese Sitzung damals auf Wunsch der Leiterin der WKStA einberufen. Ziel sei es gewesen, nach der Übertragun­g des Eurofighte­r-Verfahrens an die WKStA eine „effiziente, konsequent­e und zielorient­ierte Weiterführ­ung und Finalisier­ung der Ermittlung­en sicherzust­ellen“. Die Sitzung sei dann allerdings „aus dem Ruder“gelaufen.

Fuchs betonte abermals, er und Pilnacek hätten nie Ermittlung­en oder eine Observatio­n gegen die WKStA geplant – Derartiges sei nicht möglich gewesen.

Dass man überhaupt darüber gesprochen habe, spiegle den „Grad der Verzweiflu­ng“wider. Schließlic­h seien zu diesem Zeitpunkt wiederholt Interna aus Dienstbesp­rechungen oder Weisungen an die Öffentlich­keit gelangt.

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Die beiden Hauptakteu­re – Johann Fuchs, Leiter der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien, und Ex-Sektionsch­ef Christian Pilnacek – sagten aus
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