Angriff auf Ute-Bock-Flüchtlingshaus bleibt straffrei
Staatsanwaltschaft Wien stellt Ermittlungen nach rechtsextremer Störaktion ein
Justiz. Seit genau 20 Jahren gibt es das Ute-Bock-Flüchtlingshaus in Favoriten. Und es waren keine Glückwünsche, die die selbst ernannten „Patrioten in Bewegung“am Sonntag, 24. April dieses Jahres, vorbei gebracht haben. Im Gegenteil.
Rund 20 vermummte Mitglieder dieser rechtsextremen Gruppierung haben mit einem Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft die dort lebenden Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Das Dach wurde geentert, ein Anti-Flüchtlingstransparent entrollt, Rauchbomben gezündet, der Eingangsbereich wurde mit einer fremdenfeindlichen Aktion – einer mit einem Zaun umgrenzten Österreich-Karte – blockiert. Dazu skandierten schwarz gekleidete und vermummte Personen rassistische Parolen und hinterließen Zettel mit kruden Forderungen.
Die Aktion dürfte für die rechtsextremen Angreifer ohne Folgen bleiben. Strafrechtlich jedenfalls, denn das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Eine offizielle Begründung hat das Ute-BockHaus noch nicht bekommen.
Keine Konsequenzen
Die Wiener Polizei schritt damals ein und erstattete Bericht an die Staatsanwaltschaft Wien. Ein dort erstellter Vorhabensbericht wurde nun mit dem Ergebnis, dass keine weiteren Ermittlungen durchgeführt werden, retourniert. Eine strafrechtliche Verfolgung
dieses Vorfalls unterbleibt somit.
„Der Angriff aufs Ute Bock Haus wird also keine Konsequenzen haben“, ist man in der Flüchtlingsunterkunft betroffen. Die Entscheidung liege natürlich bei den Behörden, so Sprecherin Maren Riebe, „aber wir sind angesichts der belastenden Folgen, die diese Störaktion für unsere Bewohnerinnen und Bewohner hatte, enttäuscht über dieses Ergebnis und besorgt, was dies zukünftig für die Sicherheit von Flüchtlingsunterkünften bedeutet“.
Was Riebe vor allem fürchtet: „Wenn das ungestraft bleibt, ist das ein Signal an Flüchtlinge, dass ihr Schutz keine Rolle spielt. Und es könnte ein Zeichen für
Nachahmer sein, Menschen zu bedrohen und einzuschüchtern, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“Die Entscheidung sei frustrierend. Derzeit werde mit dem Anwalt abgeklärt, ob zivilrechtlich noch Schritte eingeleitet werden.
UNHCR ist besorgt
Selbst das UNHCR hat sich mit dem Angriff auf das UteBock-Haus auseinandergesetzt und das Flüchtlingshaus nach dem Angriff besucht. Zum Verfahren selbst will sich Ruth Schöffl, Sprecherin des UNHCR Österreich, nicht äußern. Klar sei aber, dass „solche Vorfälle, egal ob strafrechtlich relevant oder nicht, abzulehnen sind“.
Kroatien. Die Tat erschütterte das ganze Land: In der Nacht auf den 25. September 2021 wurden drei tote Kinder in einer Wohnung in der Hauptstadt Zagreb aufgefunden. Ihr Vater, der 57-jährige Harald Kopitz aus Wien, soll die vierjährige Tochter und die Zwillinge im Alter von sieben Jahren mit Psychopharmaka im Kakao getötet haben.
Acht Monate später bekannte sich der 57-Jährige am Dienstag vor dem Zagreber Bezirksgericht bereits am ersten Prozesstag schuldig. Für den Tod jedes einzelnen Kindes wurde der Wiener (nicht rechtskräftig) zu 27 Jahren Haft verurteilt.