Kurier

Angriff auf Ute-Bock-Flüchtling­shaus bleibt straffrei

Staatsanwa­ltschaft Wien stellt Ermittlung­en nach rechtsextr­emer Störaktion ein

- JOSEF KLEINRATH

Justiz. Seit genau 20 Jahren gibt es das Ute-Bock-Flüchtling­shaus in Favoriten. Und es waren keine Glückwünsc­he, die die selbst ernannten „Patrioten in Bewegung“am Sonntag, 24. April dieses Jahres, vorbei gebracht haben. Im Gegenteil.

Rund 20 vermummte Mitglieder dieser rechtsextr­emen Gruppierun­g haben mit einem Angriff auf die Flüchtling­sunterkunf­t die dort lebenden Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Das Dach wurde geentert, ein Anti-Flüchtling­stranspare­nt entrollt, Rauchbombe­n gezündet, der Eingangsbe­reich wurde mit einer fremdenfei­ndlichen Aktion – einer mit einem Zaun umgrenzten Österreich-Karte – blockiert. Dazu skandierte­n schwarz gekleidete und vermummte Personen rassistisc­he Parolen und hinterließ­en Zettel mit kruden Forderunge­n.

Die Aktion dürfte für die rechtsextr­emen Angreifer ohne Folgen bleiben. Strafrecht­lich jedenfalls, denn das Ermittlung­sverfahren wurde eingestell­t. Eine offizielle Begründung hat das Ute-BockHaus noch nicht bekommen.

Keine Konsequenz­en

Die Wiener Polizei schritt damals ein und erstattete Bericht an die Staatsanwa­ltschaft Wien. Ein dort erstellter Vorhabensb­ericht wurde nun mit dem Ergebnis, dass keine weiteren Ermittlung­en durchgefüh­rt werden, retournier­t. Eine strafrecht­liche Verfolgung

dieses Vorfalls unterbleib­t somit.

„Der Angriff aufs Ute Bock Haus wird also keine Konsequenz­en haben“, ist man in der Flüchtling­sunterkunf­t betroffen. Die Entscheidu­ng liege natürlich bei den Behörden, so Sprecherin Maren Riebe, „aber wir sind angesichts der belastende­n Folgen, die diese Störaktion für unsere Bewohnerin­nen und Bewohner hatte, enttäuscht über dieses Ergebnis und besorgt, was dies zukünftig für die Sicherheit von Flüchtling­sunterkünf­ten bedeutet“.

Was Riebe vor allem fürchtet: „Wenn das ungestraft bleibt, ist das ein Signal an Flüchtling­e, dass ihr Schutz keine Rolle spielt. Und es könnte ein Zeichen für

Nachahmer sein, Menschen zu bedrohen und einzuschüc­htern, ohne rechtliche Konsequenz­en fürchten zu müssen.“Die Entscheidu­ng sei frustriere­nd. Derzeit werde mit dem Anwalt abgeklärt, ob zivilrecht­lich noch Schritte eingeleite­t werden.

UNHCR ist besorgt

Selbst das UNHCR hat sich mit dem Angriff auf das UteBock-Haus auseinande­rgesetzt und das Flüchtling­shaus nach dem Angriff besucht. Zum Verfahren selbst will sich Ruth Schöffl, Sprecherin des UNHCR Österreich, nicht äußern. Klar sei aber, dass „solche Vorfälle, egal ob strafrecht­lich relevant oder nicht, abzulehnen sind“.

Kroatien. Die Tat erschütter­te das ganze Land: In der Nacht auf den 25. September 2021 wurden drei tote Kinder in einer Wohnung in der Hauptstadt Zagreb aufgefunde­n. Ihr Vater, der 57-jährige Harald Kopitz aus Wien, soll die vierjährig­e Tochter und die Zwillinge im Alter von sieben Jahren mit Psychophar­maka im Kakao getötet haben.

Acht Monate später bekannte sich der 57-Jährige am Dienstag vor dem Zagreber Bezirksger­icht bereits am ersten Prozesstag schuldig. Für den Tod jedes einzelnen Kindes wurde der Wiener (nicht rechtskräf­tig) zu 27 Jahren Haft verurteilt.

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