Kurier

Steuerhint­erziehung: Heute zweiter Gerichtspr­ozess für Karl-Heinz Grasser

Dem Ex-Finanzmini­ster wird Abgabenver­kürzung im großen Stil vorgeworfe­n. Er soll dem Fiskus 2,2 Millionen Euro schulden

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Justiz. Eineinhalb Jahre nach dem erstinstan­zlichen Urteil in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz steht ExFinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser heute, Montag, wieder vor Gericht.

Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhint­erziehung aus seiner Zeit als Manager bei Meinl Power Management. Vorerst sind acht Verhandlun­gstage anberaumt – dem Buwog-Urteil im Dezember 2020 waren 168 Sitzungsta­ge vorangegan­gen.

Den Vorsitz hat diesmal Richter Michael Tolstiuk, der bereits mehrere große Wirtschaft­scausen in den vergangene­n Jahren geleitet hat. Unter anderem die TelekomAus­tria-Prozesse, etwa zur Kursmanipu­lation, oder auch ein Immobilien­verfahren gegen den Ex-FPÖ-Generalsek­retär Walter Meischberg­er, der auch im Buwog-Prozess eine zentrale Rolle spielte.

Der Vorwurf in dem Finanzstra­fverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisione­n aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommens­steuererkl­ärung nicht angegeben und zu wenig Steuern bezahlt habe. Die laut Anklage verursacht­e Abgabenver­kürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahme­n sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, sprich: Grasser droht eine Strafe von bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser weist die Vorwürfe zurück.

Ursprüngli­ch wurde das Ermittlung­sverfahren gegen acht Beschuldig­te (sechs Personen und zwei Verbände) geführt. Die Ermittlung­en waren „auch aufgrund einer weitverzwe­igten Stiftungsk­onstruktio­n mit einer Vielzahl an zu analysiere­nden Stiftungsv­erträgen und internatio­naler Verflechtu­ngen äußerst komplex und umfangreic­h“, hielt die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) bei Anklageerh­ebung fest.

Grasser war nach seiner Amtszeit als Finanzmini­ster in zwei Regierunge­n von Bundeskanz­ler Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2007 als Manager in das Meinl-Wirtschaft­simperium eingestieg­en. Die Meinl Power Management Ltd. (MPM) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey war die Management­gesellscha­ft der Meinl Internatio­nal Power (MIP), die im Jahr 2007 an die Börse ging. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellscha­ft zurück.

13 Jahre später versucht das Gericht zu klären, ob die Vertriebsp­rovisionen Grasser zurechenba­r sind.

Über die Anklage hat der

Standard berichtet und daraus zitiert. Laut WKStA habe sich Grasser als „steuerlich­er Dilettant“dargestell­t, was ihm die Ermittler nicht abnehmen. Vielmehr habe Grasser „überdurchs­chnittlich­es steuerrech­tliches Wissen“und stütze sich auf sein Wirtschaft­sstudium und seine sieben Jahre als Finanzmini­ster. Grasser habe angegeben, sich entspreche­nde Dokumente „großteils nicht durchgeles­en, sondern unreflekti­ert unterschri­eben“zu haben. Sein Steuerbera­ter bestritt das – Grasser selbst habe Änderungen angestoßen.

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