Welche Sozialleistungen automatisch ansteigen
Wie funktioniert die Anhebung der Mindestpensionen und was wird schon jetzt gegen die Teuerung getan?
Die Kaufkraft der Menschen wird kleiner, die Schlangen vor den Sozialmärkten werden länger, und Aussichten auf eine Besserung gibt es kaum – zumindest nicht, wenn es nach dem Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO), Gabriel Felbermayr, geht. Er erwartet den Höhepunkt der Teuerungen erst Ende des vierten Quartals, eine „Trendwende“erst im zweiten Quartal 2023.
Wie also gegensteuern? Eine Möglichkeit ist, die Sozialleistungen zu valorisieren bzw. zu indexieren. Die Regierung hat nun in diesem Bereich Veränderungen bei den Sozialleistungen angekündigt (siehe Artikel oben). Was oft vergessen wird: Schon jetzt werden zahlreiche Sozialleistungen automatisch valorisiert bzw. angepasst. Welche sind das?
Jedenfalls jährlich inflationsangepasst wird der Ausgleichszulagenrichtsatz (Mindestpension).
Was heißt das? Der Anpassungsfaktor für den Ausgleichszulagenrichtsatz (über ihn werden auch Pensionen angepasst) wird jährlich um den Verbraucherpreisindex erhöht.
Das bedeutet für 2022: Auf Grundlage der Inflation vom Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 sind Pensionen und der Richtsatz am 1. Jänner 2022 um 1,8 Prozent erhöht worden. Die Anpassung an die Inflation von heuer greift also erst im Jahr 2023 und im Jahr 2024.
Seit 2004 aber ist eine soziale Komponente beim Ausgleichszulagenrichtsatz eingebaut: Der Richtwert wird stärker angehoben, als der Anpassungsfaktor vorgibt.
Abhängig von diesem Richtsatz und damit automatisch jährlich angepasst werden die Ausgleichszulagen (Mindestpensionen), die Sozialhilfe (ehemals Bedarfsorientierte Mindestsicherung), sowie der Ergänzungsbeitrag beim Arbeitslosengeld. Auch das Pflegegeld wird seit 2020 jährlich valorisiert.
Nicht jährlich angepasst und damit durch die Inflation besonders angekratzt sind die Familienleistungen.
Verlust für Familien
Dazu zählen die Familienbeihilfen sowie die Familienleistungen im Steuerrecht, etwa der Mehrkinderzuschlag,
der Kinderabsetzbetrag, der Kindermehrbetrag und die Geschwisterstafflung. Der Kindermehrbetrag gilt für Haushalte mit einem Einkommen von unter 12.000 Euro jährlich, das trifft meist Alleinerziehende. Er wird über die Negativsteuer ausbezahlt und zwischen 2021 und 2023 um jährlich 100 Euro erhöht, sodass diese Haushalte 2023 dann 450 Euro bekommen werden.
Die Familienbeihilfe aber wurde 2013, 2015 und zuletzt 2018 valorisiert. Dadurch haben Familien seit 2018 um 15,2 Prozentpunkte an Kaufkraft verloren.