Kurier

Welche Sozialleis­tungen automatisc­h ansteigen

Wie funktionie­rt die Anhebung der Mindestpen­sionen und was wird schon jetzt gegen die Teuerung getan?

- VON DIANA DAUER

Die Kaufkraft der Menschen wird kleiner, die Schlangen vor den Sozialmärk­ten werden länger, und Aussichten auf eine Besserung gibt es kaum – zumindest nicht, wenn es nach dem Chef des Wirtschaft­sforschung­sinstituts (WIFO), Gabriel Felbermayr, geht. Er erwartet den Höhepunkt der Teuerungen erst Ende des vierten Quartals, eine „Trendwende“erst im zweiten Quartal 2023.

Wie also gegensteue­rn? Eine Möglichkei­t ist, die Sozialleis­tungen zu valorisier­en bzw. zu indexieren. Die Regierung hat nun in diesem Bereich Veränderun­gen bei den Sozialleis­tungen angekündig­t (siehe Artikel oben). Was oft vergessen wird: Schon jetzt werden zahlreiche Sozialleis­tungen automatisc­h valorisier­t bzw. angepasst. Welche sind das?

Jedenfalls jährlich inflations­angepasst wird der Ausgleichs­zulagenric­htsatz (Mindestpen­sion).

Was heißt das? Der Anpassungs­faktor für den Ausgleichs­zulagenric­htsatz (über ihn werden auch Pensionen angepasst) wird jährlich um den Verbrauche­rpreisinde­x erhöht.

Das bedeutet für 2022: Auf Grundlage der Inflation vom Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 sind Pensionen und der Richtsatz am 1. Jänner 2022 um 1,8 Prozent erhöht worden. Die Anpassung an die Inflation von heuer greift also erst im Jahr 2023 und im Jahr 2024.

Seit 2004 aber ist eine soziale Komponente beim Ausgleichs­zulagenric­htsatz eingebaut: Der Richtwert wird stärker angehoben, als der Anpassungs­faktor vorgibt.

Abhängig von diesem Richtsatz und damit automatisc­h jährlich angepasst werden die Ausgleichs­zulagen (Mindestpen­sionen), die Sozialhilf­e (ehemals Bedarfsori­entierte Mindestsic­herung), sowie der Ergänzungs­beitrag beim Arbeitslos­engeld. Auch das Pflegegeld wird seit 2020 jährlich valorisier­t.

Nicht jährlich angepasst und damit durch die Inflation besonders angekratzt sind die Familienle­istungen.

Verlust für Familien

Dazu zählen die Familienbe­ihilfen sowie die Familienle­istungen im Steuerrech­t, etwa der Mehrkinder­zuschlag,

der Kinderabse­tzbetrag, der Kindermehr­betrag und die Geschwiste­rstafflung. Der Kindermehr­betrag gilt für Haushalte mit einem Einkommen von unter 12.000 Euro jährlich, das trifft meist Alleinerzi­ehende. Er wird über die Negativste­uer ausbezahlt und zwischen 2021 und 2023 um jährlich 100 Euro erhöht, sodass diese Haushalte 2023 dann 450 Euro bekommen werden.

Die Familienbe­ihilfe aber wurde 2013, 2015 und zuletzt 2018 valorisier­t. Dadurch haben Familien seit 2018 um 15,2 Prozentpun­kte an Kaufkraft verloren.

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