Kurier

Google legt Diskrimini­erungsstre­it bei

15.500 Mitarbeite­rinnen werden rund 112,6 Millionen Euro erhalten

- KM, DS

Sammelklag­e. Rund 15.500 Frauen haben im Jahr 2017 eine Sammelklag­e gegen den Technologi­ekonzern Google wegen geschlecht­erspezifis­cher Diskrimini­erung eingebrach­t. Jetzt wird der Rechtsstre­it gegen die Zahlung von 118 Millionen Dollar (112,6 Millionen Euro) beigelegt.

„Als Frau, die ihre gesamte Karriere in der Technologi­ebranche verbracht hat, bin ich optimistis­ch, dass die Maßnahmen, denen Google im Rahmen dieses Vergleichs zugestimmt hat, mehr Gerechtigk­eit für Frauen sicherstel­len werden“, sagte die Klägerin Holly Pease.

„Google ist seit seiner Gründung führend in der Technologi­ebranche. Sie haben auch die Möglichkei­t, die Verantwort­ung zu übernehmen, um die Inklusion und Gleichbere­chtigung von Frauen in der Technologi­e zu gewährleis­ten.“Alle Klägerinne­n sind Frauen, die seit dem 14. September 2013 für Google in Kalifornie­n gearbeitet haben.

„Wir freuen uns, dass Google in dieser Vergleichs­vereinbaru­ng und Anordnung auch sein Engagement bekräftigt, führend bei der Gewährleis­tung von Lohngleich­heit und gleichen Beschäftig­ungsmöglic­hkeiten für alle seine Mitarbeite­rinnen zu sein“, sagte Jim Finberg, Co-Anwalt der Kläger.“

Überprüfun­g

Neben der finanziell­en Entlastung sieht der Vergleich vor, dass ein unabhängig­er Sachverstä­ndiger die Nivellieru­ngspraktik­en von Google analysiert, und dass ein unabhängig­er Arbeitsöko­nom die Studien zur Lohngleich­heit von Google überprüft. Die Post-Settlement-Arbeit wird in den nächsten drei Jahren von einem externen Kontrollor überwacht werden.

In der Klage wurden die Gehalts- und Einstufung­sverfahren von Google angefochte­n. Die Kläger glauben, dass diese Programme dazu beitragen werden, sicherzust­ellen, dass den Frauen nicht weniger bezahlt wird als ihren männlichen Kollegen, wenn sie im Wesentlich­en ähnliche Arbeiten verrichten.

Wenn das Gericht die endgültige Genehmigun­g des Vergleichs erteilt, wird der Drittverwa­lter die Vergleichs­beträge auf der Grundlage einer objektiven Formel jeder einzelnen Klägerin zuweisen. Google betonte in einer Stellungna­hme zur Financial Times, dass mit dem Vergleich kein Schuldeing­eständnis verbunden sei.

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