Kurier

Die StVO-Novelle

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Mehr Rechte für Radler

Beim Überholen von Radlern muss künftig ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden. Radler sollen bei Rot abbiegen und nebeneinan­der fahren dürfen. Außerdem werden Einbahnen für sie geöffnet

Ampeln und Gehsteige

Bei Ampeln soll es längere Grünphasen für Fußgänger geben. Das Hineinrage­n auf Gehsteige – etwa durch geparkte Fahrzeuge – soll untersagt werden. Dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bis vor die Schule fahren, soll ebenfalls verhindert werden

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