Die StVO-Novelle
Mehr Rechte für Radler
Beim Überholen von Radlern muss künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Radler sollen bei Rot abbiegen und nebeneinander fahren dürfen. Außerdem werden Einbahnen für sie geöffnet
Ampeln und Gehsteige
Bei Ampeln soll es längere Grünphasen für Fußgänger geben. Das Hineinragen auf Gehsteige – etwa durch geparkte Fahrzeuge – soll untersagt werden. Dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bis vor die Schule fahren, soll ebenfalls verhindert werden