Nach KURIER-Artikel: Schrägparken wird nun doch nicht verboten
Novelle zur Straßenverkehrsordnung heute im Ministerrat
Nach heftiger Kritik an den geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung hat die türkis-grüne Bundesregierung noch einmal nachgebessert.
In drei Punkten dürften sich die ÖVP-Verhandler in letzter Minute noch gegen Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) durchgesetzt haben. So sollen Radler künftig doch nicht automatisch gegen die Einbahn fahren dürfen, sobald die Straße eine Breite von vier Metern aufweist. Vielmehr muss, wie derzeit, jeder Fall einzeln geprüft werden, heißt es.
Halteverbot kommt nicht
Auch, dass der Halteverbotsbereich rund um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweitet werden soll, wird in der heutigen Regierungsvorlage nicht mehr zu lesen sein.
Zu einer „Klarstellung“kommt es beim SchrägparkVerbot: Anders als geplant soll auch künftig ein Fahrzeugüberhang von bis zu 50 Zentimetern auf Gehsteige erlaubt bleiben, wenn für Fußgänger dennoch genügend Platz bleibt.
Wenn Türkis-Grün am heutigen Mittwoch die finale Regierungsvorlage zur Novelle der Straßenverkehrsordnung vorlegt, dann dürften sich darin einige überraschende Änderungen finden: Man habe die vielen Einwände, die in der Begutachtungsphase vorgebracht wurden, „sehr ernst genommen“– und reagiert. Das war am Montag aus Regierungskreisen zu hören.
Konkret soll die ÖVP mit Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in drei Punkten nachverhandelt haben, die parteiintern in den vergangenen Wochen für besondere Kritik gesorgt haben. Man habe sich „von den Grünen über den Tisch ziehen lassen“, lautet(e) der Tenor bei den Türkisen. Diese Scharte dürfte man nun in letzter Minute ausgewetzt haben.
Anders als geplant sollen Radfahrer auch künftig nicht automatisch gegen die Einbahn fahren dürfen, sobald die betroffene Straße mehr als vier Meter breit ist. Vielmehr soll die bisherige Regelung bestehen bleiben. Diese sieht vor, dass in jeder Einbahn eine Einzelfallprüfung stattfindet, ob das Radeln in die Gegenrichtung gefahrenlos möglich ist.
Auch geplante Änderungen rund um Kreuzungen sollen nicht kommen: Vorgesehen war, dass der Halteverbotsbereich vor Kreuzungen von fünf auf acht Meter wachsen soll, um die Sichtlinien freizuhalten und die Sicherheit zu erhöhen. Dafür wären Parkplätze weggefallen. In der finalen Regierungsvorlage soll dieser Punkt nicht mehr enthalten sein. Parken bleibt damit bis fünf Meter vor einer Kreuzung erlaubt.
Parkplätze bleiben
Dritter Punkt: Rund um das Schrägparken – der KURIER hat berichtet – soll es zu einer „Klarstellung“kommen. In der Novelle hätte das Hineinragen von abgestellten Pkw in Gehsteige und Radwege – also der sogenannte Fahrzeugüberhang – generell verboten werden sollen. Nur ein „geringfügiger“Überhang (explizit genannt war der Seitenspiegel) wäre dann noch erlaubt gewesen.
Stadt Wien, ÖAMTC und der Wiener Standortanwalt Alexander Biach (ÖVP) fürchteten, dass Zigtausende Parkplätze in den Innenbezirken wegfallen.
Jetzt heißt es aus Regierungskreisen: „Der Großteil der Schrägparkplätze wird erhalten bleiben.“Man wolle in der Novelle präzisieren, was mit einem „geringfügigen Überhang“gemeint sei.
Bis zu 50 Zentimeter
Dieser fällt nun nämlich gar nicht so „gering“aus wie gedacht: Bis zu 50 Zentimeter sollen auch künftig erlaubt sein, wenn der angrenzende Gehweg dennoch auf einer Breite von 1,5 Metern frei bleibe. So sei trotz hineinragender Fahrzeuge gewährleistet, dass Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die Gehsteige problemlos benutzen können.