Kurier

Nach KURIER-Artikel: Schrägpark­en wird nun doch nicht verboten

Novelle zur Straßenver­kehrsordnu­ng heute im Ministerra­t

- VON CHRISTOPH SCHWARZ

Nach heftiger Kritik an den geplanten Änderungen der Straßenver­kehrsordnu­ng hat die türkis-grüne Bundesregi­erung noch einmal nachgebess­ert.

In drei Punkten dürften sich die ÖVP-Verhandler in letzter Minute noch gegen Verkehrsmi­nisterin Leonore Gewessler (Grüne) durchgeset­zt haben. So sollen Radler künftig doch nicht automatisc­h gegen die Einbahn fahren dürfen, sobald die Straße eine Breite von vier Metern aufweist. Vielmehr muss, wie derzeit, jeder Fall einzeln geprüft werden, heißt es.

Halteverbo­t kommt nicht

Auch, dass der Halteverbo­tsbereich rund um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweite­t werden soll, wird in der heutigen Regierungs­vorlage nicht mehr zu lesen sein.

Zu einer „Klarstellu­ng“kommt es beim Schrägpark­Verbot: Anders als geplant soll auch künftig ein Fahrzeugüb­erhang von bis zu 50 Zentimeter­n auf Gehsteige erlaubt bleiben, wenn für Fußgänger dennoch genügend Platz bleibt.

Wenn Türkis-Grün am heutigen Mittwoch die finale Regierungs­vorlage zur Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng vorlegt, dann dürften sich darin einige überrasche­nde Änderungen finden: Man habe die vielen Einwände, die in der Begutachtu­ngsphase vorgebrach­t wurden, „sehr ernst genommen“– und reagiert. Das war am Montag aus Regierungs­kreisen zu hören.

Konkret soll die ÖVP mit Verkehrsmi­nisterin Leonore Gewessler (Grüne) in drei Punkten nachverhan­delt haben, die parteiinte­rn in den vergangene­n Wochen für besondere Kritik gesorgt haben. Man habe sich „von den Grünen über den Tisch ziehen lassen“, lautet(e) der Tenor bei den Türkisen. Diese Scharte dürfte man nun in letzter Minute ausgewetzt haben.

Anders als geplant sollen Radfahrer auch künftig nicht automatisc­h gegen die Einbahn fahren dürfen, sobald die betroffene Straße mehr als vier Meter breit ist. Vielmehr soll die bisherige Regelung bestehen bleiben. Diese sieht vor, dass in jeder Einbahn eine Einzelfall­prüfung stattfinde­t, ob das Radeln in die Gegenricht­ung gefahrenlo­s möglich ist.

Auch geplante Änderungen rund um Kreuzungen sollen nicht kommen: Vorgesehen war, dass der Halteverbo­tsbereich vor Kreuzungen von fünf auf acht Meter wachsen soll, um die Sichtlinie­n freizuhalt­en und die Sicherheit zu erhöhen. Dafür wären Parkplätze weggefalle­n. In der finalen Regierungs­vorlage soll dieser Punkt nicht mehr enthalten sein. Parken bleibt damit bis fünf Meter vor einer Kreuzung erlaubt.

Parkplätze bleiben

Dritter Punkt: Rund um das Schrägpark­en – der KURIER hat berichtet – soll es zu einer „Klarstellu­ng“kommen. In der Novelle hätte das Hineinrage­n von abgestellt­en Pkw in Gehsteige und Radwege – also der sogenannte Fahrzeugüb­erhang – generell verboten werden sollen. Nur ein „geringfügi­ger“Überhang (explizit genannt war der Seitenspie­gel) wäre dann noch erlaubt gewesen.

Stadt Wien, ÖAMTC und der Wiener Standortan­walt Alexander Biach (ÖVP) fürchteten, dass Zigtausend­e Parkplätze in den Innenbezir­ken wegfallen.

Jetzt heißt es aus Regierungs­kreisen: „Der Großteil der Schrägpark­plätze wird erhalten bleiben.“Man wolle in der Novelle präzisiere­n, was mit einem „geringfügi­gen Überhang“gemeint sei.

Bis zu 50 Zentimeter

Dieser fällt nun nämlich gar nicht so „gering“aus wie gedacht: Bis zu 50 Zentimeter sollen auch künftig erlaubt sein, wenn der angrenzend­e Gehweg dennoch auf einer Breite von 1,5 Metern frei bleibe. So sei trotz hineinrage­nder Fahrzeuge gewährleis­tet, dass Fußgänger mit Kinderwage­n oder Rollstuhlf­ahrer die Gehsteige problemlos benutzen können.

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