Kurier

Kein Deal für Österreich ohne die EU

Für Abkommen mit Drittstaat­en müsste die EU ihre Richtlinie­n ändern

- E. HOFER

Migration. „Österreich fordert Europa auf, den Migranten-Deal Großbritan­niens mit Ruanda nachzuahme­n“– so lautete eine Schlagzeil­e der britischen

Times vor einigen Tagen. Ganz überrasche­nd kommt das nicht, die ÖVP sympathisi­ert seit mehreren Jahren damit, Asylwerber nach erfolgtem Antrag wieder auszuflieg­en und für die Dauer des Verfahrens in Drittstaat­en unterzubri­ngen (siehe oben).

Anders als das aus der Union ausgetrete­ne Großbritan­nien ist Österreich aber an das EU-Recht gebunden, das solche Maßnahmen derzeit untersagt: „Wird ein Asylantrag in einem Land – oder einfach an seiner Grenze – gestellt, ist das Verfahren auch auf dessen Hoheitsgeb­iet zu führen“, erklärt Europarech­tsexperte Walter Obwexer. Für einen Deal mit Drittstaat­en bräuchte es eine Gesetzesän­derung auf EU-Ebene. Dazu müsse es einen Vorschlag der Kommission geben sowie eine Einigung im Europäisch­en Parlament und im Rat.

Einstimmig­keit muss laut Obwexer nicht herrschen: „Im Parlament braucht es eine Mehrheit unter den Mitgliedss­taaten, im Rat die Stimmen von 15 von 27 Mitgliedss­taaten. Außerdem muss der Vorschlag von Mitgliedst­aaten unterstütz­t werden, die zusammen mindestens 65

Prozent der EU-Gesamtbevö­lkerung ausmachen.“

Für Österreich­s Innenminis­ter Gerhard Karner, (ÖVP) der sich für eine Gesetzesän­derung starkmacht, ist dennoch klar: „Diese Lösung kann nur kommen, wenn alle EULänder zustimmen.“

Anders als etwa Dänemark kann Österreich den „britischen Deal“also nicht alleine beschließe­n. Vertragspa­rtner müssten die entspreche­nden Drittstaat­en und die EU sein.

Die Dänen hingegen haben ein den Briten ähnliches Modell schon vor einigen Monaten beschlosse­n, weil sie anderen rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen unterliege­n. Allerdings haben sie bisher noch keinen Drittstaat fix für einen Deal gewinnen können.

Im österreich­ischen Innenminis­terium sieht man hier kein allzu großes Problem. Das Beispiel Großbritan­nien zeige, dass es sehr wohl möglich sei, Partnerlän­der außerhalb der EU zu finden. Als Gegenleist­ung könnte die EU „Kooperatio­nspartner“wirtschaft­lich unterstütz­en.

Im Unterschie­d zum britischen Deal fordert Karner übrigens nicht, dass Menschen auch bei einer positiven Entscheidu­ng für einen Aufenthalt­stitel im Drittstaat bleiben müssen. Wer einen Anspruch auf Asyl hat, solle Schutz in der EU bekommen.

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