Kurier

Ab August gelten strengere Regeln bei neuen Wohnkredit­en

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Finanzmark­taufsicht. Ab Sommer wird es schwierige­r, an Kredite für Wohnimmobi­lien heranzukom­men. Die Finanzmark­taufsicht (FMA) hat dazu eine Verordnung erlassen, die nun ab 1. August statt ursprüngli­ch geplant 1. Juli in Kraft tritt. Neu gegenüber dem Entwurf ist auch eine höhere Geringfügi­gkeitsgren­ze von 50.000 statt 40.000 Euro. Um Renovierun­gen und Sanierunge­n, insbesonde­re den Umstieg von fossilen auf erneuerbar­e Energieträ­ger, zu erleichter­n, seien Finanzieru­ngen bis zu einer Geringfügi­gkeitsgren­ze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenomme­n.

Für den Kauf einer Immobilie müssen, wie berichtet, künftig 20 Prozent des Kaufpreise­s (inkl. Nebenkoste­n) in Form von Eigenkapit­al nachgewies­en werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbare­n Nettohaush­altseinkom­mens ausmachen und die Laufzeit der Finanzieru­ng 35 Jahre nicht übersteige­n. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinst­itut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenze­n überschrei­ten.

„Ziel ist es, die zunehmende­n systemisch­en Risiken bei der Wohnimmobi­lienfinanz­ierung angesichts von Immobilien­preisboom, Zinswende, fragilem wirtschaft­lichen Umfeld sowie der derzeitige­n Kreditverg­abepraxis zu begrenzen,“so die FMAVorstän­de Helmut Ettl und Eduard Müller.

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Helmut Ettl, Vorstand der Finanzmark­taufsicht

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