Ab August gelten strengere Regeln bei neuen Wohnkrediten
Finanzmarktaufsicht. Ab Sommer wird es schwieriger, an Kredite für Wohnimmobilien heranzukommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dazu eine Verordnung erlassen, die nun ab 1. August statt ursprünglich geplant 1. Juli in Kraft tritt. Neu gegenüber dem Entwurf ist auch eine höhere Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 statt 40.000 Euro. Um Renovierungen und Sanierungen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, zu erleichtern, seien Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenommen.
Für den Kauf einer Immobilie müssen, wie berichtet, künftig 20 Prozent des Kaufpreises (inkl. Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
„Ziel ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“so die FMAVorstände Helmut Ettl und Eduard Müller.