Freispruch und Vertagung für ehemaligen Rennstallbesitzer
Zwei Verfahren zum Alpe-Adria-Debakel
Prozess. Die Vorwürfe gegen den 82-jährigen ehemaligen Formel-1-Rennstallbesitzer Walter Wolf liegen lange zurück. Drei Verfahrensstränge gilt es abzuhandeln, als der austro-kanadische Unternehmer nach langer Zeit der Verhandlungsunfähigkeit vor dem Straflandesgericht in Wien erschien.
Verfahren 1: Angebliche Schmiergeldzahlungen 2007 nach Slowenien, mit denen der finnische Rüstungskonzern Patria einen RadpanzerAuftrag an Land ziehen hätte wollen. In diesem Fall zog der Staatsanwalt den Vorwurf zurück, alle Beteiligten waren 2013 rechtskräftig freigesprochen worden.
Verfahren 2: Eine im Jahr 2006 geleistete Zahlung über 240.000 Euro der Hypo Alpe Adria über die Uhrenfirma Jacques Lemans an Wolf ohne Gegenleistung. Da habe er ein Grundstück in Istrien verkauft, um schnell an Geld zu kommen, so Wolf vor Gericht.
Verfahren 3: Ein Generalvergleich mit der Hypo Alpe Adria zu einem Hotelprojekt in Kroatien, bei dem bereits verpfändete Gelder freigegeben worden seien. Wolfs Anwalt dazu: In der Stiftung habe nicht Wolf, sondern der liechtensteinische Justizminister das Sagen gehabt. Der werde nicht auf Zuruf von Wolf handeln. Am 4. Juli wird weiterverhandelt.