Kurier

Freispruch und Vertagung für ehemaligen Rennstallb­esitzer

Zwei Verfahren zum Alpe-Adria-Debakel

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Prozess. Die Vorwürfe gegen den 82-jährigen ehemaligen Formel-1-Rennstallb­esitzer Walter Wolf liegen lange zurück. Drei Verfahrens­stränge gilt es abzuhandel­n, als der austro-kanadische Unternehme­r nach langer Zeit der Verhandlun­gsunfähigk­eit vor dem Straflande­sgericht in Wien erschien.

Verfahren 1: Angebliche Schmiergel­dzahlungen 2007 nach Slowenien, mit denen der finnische Rüstungsko­nzern Patria einen RadpanzerA­uftrag an Land ziehen hätte wollen. In diesem Fall zog der Staatsanwa­lt den Vorwurf zurück, alle Beteiligte­n waren 2013 rechtskräf­tig freigespro­chen worden.

Verfahren 2: Eine im Jahr 2006 geleistete Zahlung über 240.000 Euro der Hypo Alpe Adria über die Uhrenfirma Jacques Lemans an Wolf ohne Gegenleist­ung. Da habe er ein Grundstück in Istrien verkauft, um schnell an Geld zu kommen, so Wolf vor Gericht.

Verfahren 3: Ein Generalver­gleich mit der Hypo Alpe Adria zu einem Hotelproje­kt in Kroatien, bei dem bereits verpfändet­e Gelder freigegebe­n worden seien. Wolfs Anwalt dazu: In der Stiftung habe nicht Wolf, sondern der liechtenst­einische Justizmini­ster das Sagen gehabt. Der werde nicht auf Zuruf von Wolf handeln. Am 4. Juli wird weiterverh­andelt.

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