ÖVP kündigt Gesetzesentwurf für besseren Kinderschutz an: Breite Zustimmung
Verurteilte Sexualstraftäter sollen nie mehr mit Kindern arbeiten
Gesetzeslücke. Dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann mehrtägige Ferien-Camps für Kinder veranstaltet und bis vor Kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat, hat auch in der Politik für Aufsehen gesorgt.
Nach einem Aufschrei von Kinderschutzorganisationen und Vereinen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft ehrenamtlich mit Kindern arbeiten, wollen Familienministerin Susanne Raab und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (beide ÖVP) nun offenkundige Gesetzeslücken schließen. Raab kündigt einen Gesetzesentwurf an, mit dem sichergestellt werde, dass jemand, der wegen Missbrauchs an Kindern verurteilt wurde, „nie wieder mit Kindern arbeiten darf“.
Berufsverbote geplant
Die Ministerin will, dass Gerichte zeitlich unbefristete Berufs- und Tätigkeitsverbote verhängen können, und zwar auch in Fällen, wo die Straftäter zum Zeitpunkt der Verurteilung noch gar nicht beruflich mit Kindern zu tun hatten. Derzeit ist dies Voraussetzung für einen derartigen Schritt. Ein Verbot solle laut Plakolm auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten. Auch die verpflichtende Vorlage einer „Erweiterten Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge“für Mitarbeiter im Kinderund Jugendbereich samt verschärfter Eintragung in das Register werde überlegt.
Seitens der Grünen wird Zustimmung signalisiert, allerdings sagt Jugendsprecherin Barbara Neßler: „Wir müssen Kinderschutz weiterdenken und umfassend betrachten. Dazu gehören auch die Gewerbeordnung und die pädagogischen Voraussetzungen, die man für dieses wichtige Arbeitsfeld mitbringen muss.“
Auch die FPÖ ist für ein österreichweit geltendes Kinderschutzgesetz.