Kurier

Deutschlan­d bereitet sich auf die Gas-Alarmstufe vor

Engpass. Was passiert, wenn Berlin die zweite Stufe des Notfallpla­ns ausruft?

- VON CAROLINE FERSTL

„Es liegt eine Störung der Gasversorg­ung oder eine außergewöh­nlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erhebliche­n Verschlech­terung der Gasversorg­ungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasie­rte Maßnahmen ergriffen werden müssen“– so lautet die offizielle Beschreibu­ng der zweiten Eskalation­sstufe des dreiteilig­en deutschen Gas-Notfallpla­ns. Und diese Alarmstufe dürfte Vizekanzle­r und Wirtschaft­sminister Robert Habeck (Grüne) laut Medienberi­chten bald ausrufen; der FAZ zufolge könnte es spätestens am 8. Juli so weit sein.

Neue Gesetze

An jenem Freitag werden im Bundestag nämlich zwei neue Gesetze verabschie­det, die wesentlich sind für die Energiever­sorgung Deutschlan­ds: das Energiesic­herungsges­etz und das Ersatzkraf­twerke-Bereitstel­lungsgeset­z. Letzteres sieht etwa vor, kurzfristi­g Kohlekraft­werke in Betrieb zu nehmen, um den Verbrauch von Gas zu minimieren. Damit diese Gesetze verabschie­det werden können, muss zuvor eine Gasknapphe­it festgestel­lt worden sein. Etwa, indem die Alarmstufe ausgerufen wurde.

Das Wirtschaft­sministeri­um dementiert­e das Datum am Mittwoch, dennoch stellt sich die Frage, was die Alarmstufe bedeuten würde.

Verkürzt gesagt wäre es nicht mehr als eine weitere Warnung vor einer Zuspitzung der Lage. Der dreiteilig­e Notfallpla­n gliedert sich in Frühwarn-, Alarm- und Notfallstu­fe. Die Frühwarnst­ufe wurde bereits Ende März ausgerufen, sie diente der Vorbereitu­ng auf eine bevorstehe­nde Gasknapphe­it.

Genauso wie die erste Stufe sieht auch die Alarmstufe weiterhin vor, dass der Markt die Versorgung sicherstel­lt – der Staat greift (noch) nicht ein. Das passiert erst in der dritten und letzten Eskalation­sebene, der Notfallstu­fe. Dann übernimmt die Bundesnetz­agentur die Verteilung von Gas an Industrieb­etriebe. Sie ist dann verantwort­lich für die Versorgung von privaten Haushalten

und systemrele­vanten Einrichtun­gen wie etwa Krankenhäu­sern.

Hohe Zusatzkost­en

Dennoch könnte die Alarmstufe eine weitere Verschärfu­ng für die Bevölkerun­g bedeuten, denn die Preise dürften weiter steigen. Die Versorger würden ihre Mehrkosten an die Haushalte weiterreic­hen, warnen Verbrauche­rschützer. Das war bereits in den letzten Tagen der Fall, nachdem Russland den Gasfluss nach Deutschlan­d deutlich reduziert hatte. Aktuell muss eine vierköpfig­e Familie in Deutschlan­d mit jährlichen Zusatzkost­en in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro rechnen. Ob ein weiteres Entlastung­spaket kommt, ist noch unklar.

Wirtschaft­sminister Habeck dürfte bald die Alarmstufe ausrufen. Gas würde dann noch teurer werden

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