Flut an Volksbegehren: Gemeindeämter begehren auf
Verwaltung. Eintragszeit an Abenden und Wochenenden soll gestrichen werden
Die Pandemie-Belastung hat für die Magistrate und Gemeindeämter momentan nachgelassen, dafür stöhnen die Bediensteten über eine Flut an Volksbegehren. Heuer werden mindestens 13 Volksbegehren in den 2.100 österreichischen Kommunen aufliegen – doppelt so viele wie 2021. Für 54 Volksbegehren können derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden.
Von seinem Bürgerrecht kann man aber nicht nur zu den üblichen Amtsstunden Gebrauch machen, laut Gesetz müssen im achttägigen Eintragungszeitraum auch abends und samstags die Ämter offen halten. Ein großer Aufwand: Der Ruf nach Streichung der Extraeintragsstunden wird lauter.
Aktuell läuft der Eintragungszeitraum zu „Rücktritt Bundesregierung“und „Keine Impfpflicht“. Die Bundeshauptstadt
Wien hält dazu die Eintragungslokale großzügig an zwei Abenden pro Woche bis 20 Uhr und auch am Samstag und Sonntag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. In kleinen Gemeinden in den Bundesländern bescheren die Extrastunden an den Abenden und Samstagen aber bereits personelle Engpässe und hohe Kosten.
„Nutzen wir doch die Digitalisierung, um die steigenden Verwaltungskosten zu reduzieren, anstatt den Amtsschimmel zu füttern“, appelliert deshalb Johannes
Pressl, Gemeindebundpräsident in Niederösterreich. Er ruft zum intensiveren Einsatz der elektronischen Handysignatur beim Unterzeichnen auf.
Geringe Nutzung
Keinesfalls wolle man die Begehren als Mittel der direkten Demokratie kritisieren oder einschränken, „jede Frage, jedes Thema hat seine Berechtigung“, versichert Pressl. Doch Stadtamtdirektoren und Gemeindebediensteten würden ihn mit Meldungen überhäufen, dass die Abende und
Samstage nur spärlich bis gar nicht genützt würden. Beim Treffen mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Mittwoch habe man diese Erfahrungen ebenfalls mitgeteilt, so Pressl.
Die Forderung nach Streichung der Abend- und Samstagzeiten blieb politisch bisher ungehört. Sie ist aber aus allen Bundesländern zu hören. Und aus fast aus allen Ländern seien Fälle bekannt, wo Bürgermeister aus der personellen Not heraus selbst am Abend oder am Wochenende Stellung am Gemeindeamt bezogen, berichtet der Geschäftsführer des Salzburger Gemeindeverbandes Marin Huber auf kommunalnet.at. Die seit 2018 gesetzlich erlaubten elektronischen Unterstützungsmöglichkeiten, wie die Handy-Signatur, seien dagegen höchst geeignet, die Verwaltung zu entlasten und eine „24/7 Möglichkeit“der demokratischen Mitbestimmung zu bieten.
Vorauszuschicken wäre, dass etliche Mythen nicht aus der Welt zu schaffen sind. So bekam ich zahlreiche Briefe von Leuten, die ganz sicher waren, dass ihr Großoder Urgroßvater Jagdaufseher oder Kammerdiener bei Kronprinz Rudolf und somit Zeugen der Mayerling-Katastrophe vom 30. Jänner 1889 waren. Rudolf muss demnach Hunderte Jagdaufseher und Kammerdiener gehabt haben.
Solche Geschichten werden von Generation zu Generation weiter gereicht, und jedes Mal hinterließ der Großoder Urgroßvater eine genaue Schilderung der Tat: Rudolf und Mary Vetsera wurden mit einer Champagnerflasche erschlagen, von Einbrechern überwältigt oder von ausländischen Agenten ermordet.
Franz Josephs Kinder
Geht es nach anderen Zuschriften, die bei mir einlangten, muss Kaiser Franz Joseph zahllose außereheliche Kinder gezeugt haben. Denn die Nachkommen wussten ganz genau, dass ihre Groß- oder Urgroßmutter ein Pantscherl mit dem Kaiser hatten, als er in Bad Ischl war und mit der Landbevölkerung in näheren Kontakt trat.
Und dieses Pantscherl sei nicht ohne Folgen geblieben.
Jetzt aber zum Kern der heutigen Geschichte. Es gibt noch einen weit verbreiteten Mythos. Demzufolge hätten viele Wiener am 8. Dezember 1881 Karten für Hoffmanns