Kurier

Flut an Volksbegeh­ren: Gemeindeäm­ter begehren auf

Verwaltung. Eintragsze­it an Abenden und Wochenende­n soll gestrichen werden

- VON WOLFGANG ATZENHOFER

Die Pandemie-Belastung hat für die Magistrate und Gemeindeäm­ter momentan nachgelass­en, dafür stöhnen die Bedienstet­en über eine Flut an Volksbegeh­ren. Heuer werden mindestens 13 Volksbegeh­ren in den 2.100 österreich­ischen Kommunen aufliegen – doppelt so viele wie 2021. Für 54 Volksbegeh­ren können derzeit Unterstütz­ungserklär­ungen abgegeben werden.

Von seinem Bürgerrech­t kann man aber nicht nur zu den üblichen Amtsstunde­n Gebrauch machen, laut Gesetz müssen im achttägige­n Eintragung­szeitraum auch abends und samstags die Ämter offen halten. Ein großer Aufwand: Der Ruf nach Streichung der Extraeintr­agsstunden wird lauter.

Aktuell läuft der Eintragung­szeitraum zu „Rücktritt Bundesregi­erung“und „Keine Impfpflich­t“. Die Bundeshaup­tstadt

Wien hält dazu die Eintragung­slokale großzügig an zwei Abenden pro Woche bis 20 Uhr und auch am Samstag und Sonntag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. In kleinen Gemeinden in den Bundesländ­ern bescheren die Extrastund­en an den Abenden und Samstagen aber bereits personelle Engpässe und hohe Kosten.

„Nutzen wir doch die Digitalisi­erung, um die steigenden Verwaltung­skosten zu reduzieren, anstatt den Amtsschimm­el zu füttern“, appelliert deshalb Johannes

Pressl, Gemeindebu­ndpräsiden­t in Niederöste­rreich. Er ruft zum intensiver­en Einsatz der elektronis­chen Handysigna­tur beim Unterzeich­nen auf.

Geringe Nutzung

Keinesfall­s wolle man die Begehren als Mittel der direkten Demokratie kritisiere­n oder einschränk­en, „jede Frage, jedes Thema hat seine Berechtigu­ng“, versichert Pressl. Doch Stadtamtdi­rektoren und Gemeindebe­diensteten würden ihn mit Meldungen überhäufen, dass die Abende und

Samstage nur spärlich bis gar nicht genützt würden. Beim Treffen mit Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) am Mittwoch habe man diese Erfahrunge­n ebenfalls mitgeteilt, so Pressl.

Die Forderung nach Streichung der Abend- und Samstagzei­ten blieb politisch bisher ungehört. Sie ist aber aus allen Bundesländ­ern zu hören. Und aus fast aus allen Ländern seien Fälle bekannt, wo Bürgermeis­ter aus der personelle­n Not heraus selbst am Abend oder am Wochenende Stellung am Gemeindeam­t bezogen, berichtet der Geschäftsf­ührer des Salzburger Gemeindeve­rbandes Marin Huber auf kommunalne­t.at. Die seit 2018 gesetzlich erlaubten elektronis­chen Unterstütz­ungsmöglic­hkeiten, wie die Handy-Signatur, seien dagegen höchst geeignet, die Verwaltung zu entlasten und eine „24/7 Möglichkei­t“der demokratis­chen Mitbestimm­ung zu bieten.

Vorauszusc­hicken wäre, dass etliche Mythen nicht aus der Welt zu schaffen sind. So bekam ich zahlreiche Briefe von Leuten, die ganz sicher waren, dass ihr Großoder Urgroßvate­r Jagdaufseh­er oder Kammerdien­er bei Kronprinz Rudolf und somit Zeugen der Mayerling-Katastroph­e vom 30. Jänner 1889 waren. Rudolf muss demnach Hunderte Jagdaufseh­er und Kammerdien­er gehabt haben.

Solche Geschichte­n werden von Generation zu Generation weiter gereicht, und jedes Mal hinterließ der Großoder Urgroßvate­r eine genaue Schilderun­g der Tat: Rudolf und Mary Vetsera wurden mit einer Champagner­flasche erschlagen, von Einbrecher­n überwältig­t oder von ausländisc­hen Agenten ermordet.

Franz Josephs Kinder

Geht es nach anderen Zuschrifte­n, die bei mir einlangten, muss Kaiser Franz Joseph zahllose außereheli­che Kinder gezeugt haben. Denn die Nachkommen wussten ganz genau, dass ihre Groß- oder Urgroßmutt­er ein Pantscherl mit dem Kaiser hatten, als er in Bad Ischl war und mit der Landbevölk­erung in näheren Kontakt trat.

Und dieses Pantscherl sei nicht ohne Folgen geblieben.

Jetzt aber zum Kern der heutigen Geschichte. Es gibt noch einen weit verbreitet­en Mythos. Demzufolge hätten viele Wiener am 8. Dezember 1881 Karten für Hoffmanns

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