Verschärfungen: Parteiengesetz wird im Juli beschlossen
Gültig ab 2023. Nach jahrelangem Tauziehen geht auch die Volkspartei davon aus, dass das neue Parteiengesetz noch im Juli beschlossen wird. Noch seien nicht alle Details ausverhandelt: Diskutiert werde etwa, dass es neue Minderheitsrechte betreffend Sonderprüfungen des Rechnungshofs geben wird, offen sind da zB, wie viele Abgeordnete es für dieses Minderheitsrecht brauche, aber auch wie viele gleichzeitig laufenden Prüfungen erlaubt sein sollen. Der Rechnungshof-Präsident soll mit Zweidrittelmehrheit bestellt oder abberufen werden können. Einzelzuwendungen bis 150 Euro fallen unter die Bagatellgrenze, müssen aber im Rechenschaftsbericht angeführt werden. „Ziel ist es, dass eine breite Mehrheit der Reform zustimmen wird“, betont ÖVP-Verhandler Andreas Ottenschläger.