Kurier

Verschärfu­ngen: Parteienge­setz wird im Juli beschlosse­n

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Gültig ab 2023. Nach jahrelange­m Tauziehen geht auch die Volksparte­i davon aus, dass das neue Parteienge­setz noch im Juli beschlosse­n wird. Noch seien nicht alle Details ausverhand­elt: Diskutiert werde etwa, dass es neue Minderheit­srechte betreffend Sonderprüf­ungen des Rechnungsh­ofs geben wird, offen sind da zB, wie viele Abgeordnet­e es für dieses Minderheit­srecht brauche, aber auch wie viele gleichzeit­ig laufenden Prüfungen erlaubt sein sollen. Der Rechnungsh­of-Präsident soll mit Zweidritte­lmehrheit bestellt oder abberufen werden können. Einzelzuwe­ndungen bis 150 Euro fallen unter die Bagatellgr­enze, müssen aber im Rechenscha­ftsbericht angeführt werden. „Ziel ist es, dass eine breite Mehrheit der Reform zustimmen wird“, betont ÖVP-Verhandler Andreas Ottenschlä­ger.

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