Kurier

Der Gasnotfall­plan

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Der dreistufig­e Plan (Frühwarnst­ufe, Alarmstufe, Notfallstu­fe) regelt die Energiever­sorgung. Die Notfallstu­fe wird ausgerufen, wenn eine „Störung“der Gasversorg­ung eingetrete­n ist. Dann bekämen zuerst die 35 Großverbra­ucher der Industrie nur noch eingeschrä­nkt Gas, danach die 7.500 Unternehme­n mit erhöhtem Gasverbrau­ch

Geschützte Verbrauche­r

Einen besonderen Schutz gibt es für private Haushalte und wichtige Infrastruk­tur (Spitäler). Sie werden solange beliefert, bis nichts mehr da ist. Das neue Wärmegeset­z wird ein Verbot von Ölheizunge­n (bis 2035) und Gasheizung­en (bis 2040) regeln

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