Der Gasnotfallplan
Der dreistufige Plan (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe) regelt die Energieversorgung. Die Notfallstufe wird ausgerufen, wenn eine „Störung“der Gasversorgung eingetreten ist. Dann bekämen zuerst die 35 Großverbraucher der Industrie nur noch eingeschränkt Gas, danach die 7.500 Unternehmen mit erhöhtem Gasverbrauch
Geschützte Verbraucher
Einen besonderen Schutz gibt es für private Haushalte und wichtige Infrastruktur (Spitäler). Sie werden solange beliefert, bis nichts mehr da ist. Das neue Wärmegesetz wird ein Verbot von Ölheizungen (bis 2035) und Gasheizungen (bis 2040) regeln