Plan für Nachzahlung der Familienbeihilfe
Nach EuGH-Urteil wird Indexierung gestoppt, Betroffene erhalten Geld automatisch
EU. Fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, muss es schnell gehen. Das jeweils betroffene Land muss das Urteil sofort umsetzen.
So kommt es, dass die Regierung noch im letzten Familienausschuss vor dem Sommer am Donnerstag einen Plan zur Nachzahlung der indexierten Familienbeihilfe vorgelegt hat. Insgesamt geht es um rund 300 Millionen Euro.
Zur Erinnerung: Österreich hat seit 2019 die Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder in anderen Ländern leben, an das Lohnniveau im Wohnsitzland der Kinder angepasst. Kinder, die etwa in Ungarn leben, bekamen also viel weniger Geld als Kinder, die in Österreich leben. Mehr gezahlt wurde hingegen, wenn die Kinder etwa in der Schweiz oder Norwegen leben. Der EuGH urteilte Mitte Juni, das sei rechtswidrig.
Was passiert nun also? Österreich wird die Indexierungsbestimmung aufheben und die Nachzahlungen automatisch starten. Wenn Letzteres aufgrund fehlender Daten nicht möglich ist, müssen die Betroffenen aktiv einen Antrag auf Nachzahlung stellen.
Das kritisiert Eva-Maria Holzleitner, Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ und fordert ÖVP-Familienministerin Susanne Raab auf, diesbezüglich mit ihren Amtskollegen in anderen EU-Ländern Kontakt aufzunehmen. Laut Familienministerium ist die Zahl jener, die extra einen Antrag stellen müssten, aber ohnehin gering, es gehe um 0,34 Prozent aller Fälle.
Familien, die mehr erhalten haben, als jene mit Kindern in Österreich, müssen den Differenzbetrag nicht zurückzahlen. Hier greift der sogenannte Vertrauensschutz, das Geld gilt als in der jeweiligen Höhe rechtmäßig zuerkannt.
Während die SPÖ auch vor einem enormen Aufwand für die Finanzämter warnt und eine Aufstockung fordert, sind die Grünen vor allem froh, „dass der EuGH diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus den letzten dreieinhalb Jahren nun beendet hat“, so die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler. Jedes Kind sei gleich viel wert.