Kurier

Gemeindera­t.

„Nun kann die Ausübung der Notkompete­nz durch den überforder­ten Bürgermeis­ter geklärt werden“

- VON JOSEF GEBHARD

Grünes Licht für die U-Kommission zur Causa Wien Energie: Laut dem Gutachten, das die drei Vorsitzend­en des Gremiums erstellt haben, ist der Einsetzung­santrag der Opposition in Teilen zulässig. Gemeindera­tsvorsitze­nder Thomas Reindl (SPÖ) schließt sich der Experten-Meinung an.

Somit steht dem Start der U-Kommission nichts mehr im Wege. Der Antrag wird in der Gemeindera­tssitzung am 24. November debattiert. Am 2. Dezember erfolgt dann die konstituie­rende Sitzung der U-Kommission, kündigt Reindl an.

Von diesem Zeitpunkt an hat das Gremium zumindest zwölf Monate Zeit, die politische Verantwort­ung hinter den Liquidität­sproblemen aufzukläre­n, die den stadteigen­en Energie-Anbieter in Folge der Markt-Turbulenze­n im Sommer ereilten. Wie berichtet, konnte wegen der extrem steigenden Energiepre­ise das Unternehme­n Ende August die Sicherstel­lungen für die Geschäfte an den Energiebör­sen nicht mehr aufbringen. Deshalb musste Wien beim Bund Kreditlini­en über eine Höhe von zwei Milliarden Euro beantragen.

Markus Wölbitsch ÖVP-Klubobmann

Bereits zuvor hatte Bürgermeis­ter Michael Ludwig (SPÖ) per Notkompete­nz zwei Mal 700 Millionen Euro an städtische­n Darlehen für die Wien Energie beschlosse­n, Stadtregie­rung und Gemeindera­t zunächst aber nicht darüber informiert.

Zurück zur U-Kommission: Laut Gutachten sind im Wesentlich­en nur zwei Punkte des Antrags nicht zulässig. Erstens die Untersuchu­ng der Vorgänge Ende August, als das Land Wien beim Bund um die Nothilfe ansuchte. Nach Ansicht der Vorsitzend­en falle dies nicht in die Zuständigk­eit einer UKommissio­n des Gemeindera­ts, weil in diesem Fall Wien als Land und nicht als Gemeinde mit dem Bund verhandelt hat.

Aufsichtsr­äte

Weiters kann die U-Kommission nicht – wie von der Opposition gewünscht – die Bestellung der Aufsichtsr­äte in sämtlichen städtische­n Betrieben untersuche­n, sondern muss sich dabei auf die Wien Energie und ihren Mutterkonz­ern – die Wiener Stadtwerke – beschränke­n.

Im Zentrum der Untersuchu­ng wird die Rolle von Ludwig und dem für die städtische­n Unternehme­n zuständige­n Finanzstad­trat Peter Hanke (SPÖ) in der Causa stehen. Bei Ludwig wird es im Speziellen darum gehen, ob er korrekt gehandelt hat, als er im Sommer per Notkompete­nz die Darlehen für die Wien Energie beschlosse­n hat.

Bei der Opposition zeigte man sich am Donnerstag zufrieden: „Ein Großteil des Einsetzung­santrags ist, wie von uns erwartet, als zulässig gewertet worden. Damit ist nun sichergest­ellt, dass vor allem auch die Ausübung der Notkompete­nz durch den überforder­ten Bürgermeis­ter endlich grundlegen­d geklärt werden kann“, sagt ÖVP-Klubchef Markus Wölbitsch.

Ähnlich auch FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss: „Das Herumtakti­eren der SPÖ hat nun ein Ende, das Gutachten der Vorsitzend­en beweist, dass wir mit unseren Prüfagende­n von Anfang an richtig gelegen sind.“

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