ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian und Strafrechtsexpertin Ingeborg Zerbes stellten am Montag Reformvorschläge vor
Glossar
Ausgeweitet werden soll aus Sicht der Expertin auch das Recht auf Widerspruch von Beschuldigten, wenn sich auf ihrem Handy befinden – beispielsweise Korrespondenz mit dem Anwalt, aber auch mit Journalisten. Ein Richter soll die Geheimnisse vorab herausfiltern, damit sie gar nicht zum Akt kommen.
Zudem brauche es klare Regeln für Sie sollen nur verwendet werden dürfen, wenn die strafbare Handlung dahinter auch Anlass für eine Sicherstellung geboten hätte. Wir erinnern uns: Mehrere Chats von Schmid haben zu weiteren Ermittlungen geführt. Nächster Punkt: die
Wieder nennt Zerbes die Ibiza-Causa nicht beim Namen, dabei eignet sie sich als Beispiel recht gut. Mehr als 45 Beschuldigte aus verschiedenen Ermittlungssträngen sind in einen einzigen Akt gepackt – und dieser Akt ist für alle beteiligten Anwälte einsehbar.
Nun müsse man bedenken, so Zerbes: Die Beschuldigten sind untereinander oft Gegner. Sie könnten ein Interesse daran haben, dass der jeweils andere in der Öffentlichkeit schlecht dasteht und entsprechende Akten hinausspielen. „Das kann in einen Wettbewerb der Bloßstellung ausarten.“Ihr Vorschlag wäre, die Akteneinsicht so zu beschränken wie bei Opfern oder Privatbeteiligten: Jeder liest nur, was ihn selbst betrifft.
ÖRAK-Präsident Utudjian will das Gutachten nun an das Justizministerium übergeben und hofft auf eine Reform. Die Regierung hat sich zumindest schon vorgenommen, im Zuge der Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts auch die Beschuldigtenrechte zu stärken.
Berufsgeheimnisse Zufallsfunde: Akteneinsicht.
Bei begründetem Verdacht und nach richterlicher Bewilligung können Ermittler einen Ort durchsuchen. Der Betroffene kann den gesuchten Gegenstand auch freiwillig herausgeben
Sicherstellung
Dafür braucht es keinen Richter, die Staatsanwaltschaft bestimmt selbst, welche Gegenstände für das Strafverfahren relevant sind und wie sie den Inhalt, etwa eines Handys, auswertet. Ein Sonderfall sind (Stichwort: Briefgeheimnis): Diese können versiegelt werden, dann muss ein Richter prüfen. Anwälte können auch ihre Handys bzw. Laptops versiegeln lassen, weil sie als Träger von
Briefe und Papiere
gelten
Berufsgeheimnissen
Überwachung
Die Polizei überwacht die Kommunikation über Telefon bzw. Internet in Echtzeit, aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Dafür braucht es eine richterliche Bewilligung, zudem prüft ein Rechtsschutzbeauftragter auch die Durchführung