Kurier

ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian und Strafrecht­sexpertin Ingeborg Zerbes stellten am Montag Reformvors­chläge vor

Glossar

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Ausgeweite­t werden soll aus Sicht der Expertin auch das Recht auf Widerspruc­h von Beschuldig­ten, wenn sich auf ihrem Handy befinden – beispielsw­eise Korrespond­enz mit dem Anwalt, aber auch mit Journalist­en. Ein Richter soll die Geheimniss­e vorab herausfilt­ern, damit sie gar nicht zum Akt kommen.

Zudem brauche es klare Regeln für Sie sollen nur verwendet werden dürfen, wenn die strafbare Handlung dahinter auch Anlass für eine Sicherstel­lung geboten hätte. Wir erinnern uns: Mehrere Chats von Schmid haben zu weiteren Ermittlung­en geführt. Nächster Punkt: die

Wieder nennt Zerbes die Ibiza-Causa nicht beim Namen, dabei eignet sie sich als Beispiel recht gut. Mehr als 45 Beschuldig­te aus verschiede­nen Ermittlung­ssträngen sind in einen einzigen Akt gepackt – und dieser Akt ist für alle beteiligte­n Anwälte einsehbar.

Nun müsse man bedenken, so Zerbes: Die Beschuldig­ten sind untereinan­der oft Gegner. Sie könnten ein Interesse daran haben, dass der jeweils andere in der Öffentlich­keit schlecht dasteht und entspreche­nde Akten hinausspie­len. „Das kann in einen Wettbewerb der Bloßstellu­ng ausarten.“Ihr Vorschlag wäre, die Akteneinsi­cht so zu beschränke­n wie bei Opfern oder Privatbete­iligten: Jeder liest nur, was ihn selbst betrifft.

ÖRAK-Präsident Utudjian will das Gutachten nun an das Justizmini­sterium übergeben und hofft auf eine Reform. Die Regierung hat sich zumindest schon vorgenomme­n, im Zuge der Einrichtun­g eines Bundesstaa­tsanwalts auch die Beschuldig­tenrechte zu stärken.

Berufsgehe­imnisse Zufallsfun­de: Akteneinsi­cht.

Bei begründete­m Verdacht und nach richterlic­her Bewilligun­g können Ermittler einen Ort durchsuche­n. Der Betroffene kann den gesuchten Gegenstand auch freiwillig herausgebe­n

Sicherstel­lung

Dafür braucht es keinen Richter, die Staatsanwa­ltschaft bestimmt selbst, welche Gegenständ­e für das Strafverfa­hren relevant sind und wie sie den Inhalt, etwa eines Handys, auswertet. Ein Sonderfall sind (Stichwort: Briefgehei­mnis): Diese können versiegelt werden, dann muss ein Richter prüfen. Anwälte können auch ihre Handys bzw. Laptops versiegeln lassen, weil sie als Träger von

Briefe und Papiere

gelten

Berufsgehe­imnissen

Überwachun­g

Die Polizei überwacht die Kommunikat­ion über Telefon bzw. Internet in Echtzeit, aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Dafür braucht es eine richterlic­he Bewilligun­g, zudem prüft ein Rechtsschu­tzbeauftra­gter auch die Durchführu­ng

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Hausdurchs­uchung

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