Armenak Utudjian Rechtsanwaltspräsident
fen sein, auch unbeteiligte Dritte. „Und das Handy wird bei so gut wie jedem Tatverdacht abgenommen“, sagt Zerbes.
Die Causen Ibiza, Casag und ÖVP stehen freilich wie ein Elefant im Raum. Schließlich hält das Handy von Ex-Finanz-General Thomas Schmid die Republik seit fast drei Jahren in Atem. Die Ermittlungen der WKStA haben die ÖVP außer Tritt gebracht und zuletzt auch die Medienbranche betroffen (Stichwort: Nowak und Schrom).
Weil jede generelle Kritik zum Thema Sicherstellung auch als spezielle Kritik an der WKStA verstanden werden könnte, betont Zerbes lieber noch einmal: „Ich bin unabhängig, ich stehe auf keiner Seite.“
Defizite & Reformideen
Im Kern geht es der Strafrechtsprofessorin um Transparenz und um Fairness, wie sie sagt: Für gelten traditionell niedrige Hürden (siehe Glossar), allerdings stammt die
Sicherstellungen
auch aus dem Jahr 2004. Damals habe niemand geahnt, welch breiten Einblick ein Handy einmal bieten würde, erklärt sie. Das erste I-Phone kam 2007 auf den Markt.
Deutlich höhere gibt es bei der
Hürden
Telefon- Nachrichtenüberwachung, bzw.
weil das schon immer als schwerer Eingriff in die Privatsphäre betrachtet wurde.
Aus Sicht von Zerbes wäre es nur logisch, das Niveau anzugleichen: Ein Kommunikationsgerät soll nur noch sichergestellt werden dürfen, wenn die Straftat mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und wenn ein Richter die Sicherstellung prüft, bewilligt und das auch begründen kann.
Die Staatsanwaltschaft soll dann von sämtlichen sichergestellten Daten eine bit-idente
erstellen und dem Beschuldigten binnen 14 Tagen übergeben. Zerbes: „Viele wissen nicht mehr, was sie alles auf ihrem Handy oder in der Cloud haben. Es gehört aber zu einem
Kopie
fairen Verfahren dazu, dass ein Beschuldigter weiß, was die Justiz gegen ihn in der Hand hat.“So könnte ein Beschuldigter die Staatsanwaltschaft auch auf Beweise aufmerksam machen, die ihn eher entlasten.
Hier klingt leise Kritik an der WKStA durch: Zerbes spricht auf Frage eines Journalisten von einer „Einschränkung des rechtlichen Gehörs“. Das Recht auf ein faires Verfahren sei immerhin in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.