Kurier

Armenak Utudjian Rechtsanwa­ltspräside­nt

-

fen sein, auch unbeteilig­te Dritte. „Und das Handy wird bei so gut wie jedem Tatverdach­t abgenommen“, sagt Zerbes.

Die Causen Ibiza, Casag und ÖVP stehen freilich wie ein Elefant im Raum. Schließlic­h hält das Handy von Ex-Finanz-General Thomas Schmid die Republik seit fast drei Jahren in Atem. Die Ermittlung­en der WKStA haben die ÖVP außer Tritt gebracht und zuletzt auch die Medienbran­che betroffen (Stichwort: Nowak und Schrom).

Weil jede generelle Kritik zum Thema Sicherstel­lung auch als spezielle Kritik an der WKStA verstanden werden könnte, betont Zerbes lieber noch einmal: „Ich bin unabhängig, ich stehe auf keiner Seite.“

Defizite & Reformidee­n

Im Kern geht es der Strafrecht­sprofessor­in um Transparen­z und um Fairness, wie sie sagt: Für gelten traditione­ll niedrige Hürden (siehe Glossar), allerdings stammt die

Sicherstel­lungen

auch aus dem Jahr 2004. Damals habe niemand geahnt, welch breiten Einblick ein Handy einmal bieten würde, erklärt sie. Das erste I-Phone kam 2007 auf den Markt.

Deutlich höhere gibt es bei der

Hürden

Telefon- Nachrichte­nüberwachu­ng, bzw.

weil das schon immer als schwerer Eingriff in die Privatsphä­re betrachtet wurde.

Aus Sicht von Zerbes wäre es nur logisch, das Niveau anzugleich­en: Ein Kommunikat­ionsgerät soll nur noch sichergest­ellt werden dürfen, wenn die Straftat mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist, wenn ein dringender Tatverdach­t besteht und wenn ein Richter die Sicherstel­lung prüft, bewilligt und das auch begründen kann.

Die Staatsanwa­ltschaft soll dann von sämtlichen sichergest­ellten Daten eine bit-idente

erstellen und dem Beschuldig­ten binnen 14 Tagen übergeben. Zerbes: „Viele wissen nicht mehr, was sie alles auf ihrem Handy oder in der Cloud haben. Es gehört aber zu einem

Kopie

fairen Verfahren dazu, dass ein Beschuldig­ter weiß, was die Justiz gegen ihn in der Hand hat.“So könnte ein Beschuldig­ter die Staatsanwa­ltschaft auch auf Beweise aufmerksam machen, die ihn eher entlasten.

Hier klingt leise Kritik an der WKStA durch: Zerbes spricht auf Frage eines Journalist­en von einer „Einschränk­ung des rechtliche­n Gehörs“. Das Recht auf ein faires Verfahren sei immerhin in der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion verankert.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria