Prikraf-Prozess: Strache und sein „roter Freund“
Im ersten Prozess gab es Schuldsprüche – doch das OLG hob die Urteile auf. Jetzt gibt es eine zweite Auflage
Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kennt das Prozedere im Gericht bereits: Während sich die Pressevertreter vor dem Verhandlungssaal im Landesgericht für Strafsachen in Wien bereits positioniert haben, raucht er mit seinem Verteidiger Johann Pauer lieber noch eine Zigarette im Innenhof. Erst kurz vor Aufruf der Verhandlung trifft er ein. „Kein Kommentar“, erklärt sein Anwalt. Dann geht es schon los.
Strache muss sich einmal mehr wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verant
Strache bestreitet den Vorwurf der Bestechlichkeit
worten. Diesmal gemeinsam mit Walter Grubmüller, Inhaber der Privatklinik Währing.
Der Vorwurf: Versuchter Gesetzeskauf in der Causa Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds) gegen 12.000 Euro Parteispende. Oder, wie es der Oberstaatsanwalt formuliert: „Es ist eine toxische Mischung, wenn Amtsträger für Freunde tätig werden und Geldwerte fließen.“Beide Angeklagten bekennen sich „nicht schuldig“.
In einem ersten Prozess wurde Strache zu 15 Monaten bedingt verurteilt, Grubmüller zu 12 Monaten bedingt; nicht rechtskräftig.
Doch das Oberlandesgericht hob das Ersturteil auf. Jetzt muss neu verhandelt werden.
Am ersten Prozesstag geht es weniger um die FPÖ als um andere Parteien. Grubmüller etwa war langjähriges SPÖ-Mitglied. „Ich bin zwar ausgetreten, aber noch immer Sozialdemokrat“, erklärt er. Doch gegen die eigene Partei hätte er einen Groll entwickelt, weil sie sich nicht um die Korruption gekümmert habe.
Die wirft Grubmüller der ÖVP vor. Regelmäßig sei er um „Spenden“gebeten worden. „Die FPÖ hätte aufdecken können, wie korrupt die ÖVP ist“, sagt Grubmüller. Daher die finanzielle Unterstützung von Grubmüller, den Strache seinen „roten Freund“nannte.
Uneigennützig?
Doch die Spende, so die Annahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei nicht uneigennützig geflossen. Die FPÖ brachte einen Initiativantrag ein, organisierte ein Pressegespräch zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen?“.
Der Initiativantrag der FPÖ im Jahr 2017 (damals noch in Opposition) wurde abgelehnt. „Der Antrag war ein politisches Statement. In Opposition ist so etwas sinnlos, weil man keine Mehrheit bekommt“, sagt Zeuge Johannes Hübner, FPÖ. „Ist die FPÖ eine Partei, die ihr Programm nach Spendern ausrichtet?“, fragt Anwalt Pauer. „Das ist nicht meine Wahrnehmung“, sagt Hübner.
Allerdings war Strache dieses Thema auffallend wichtig. „Er hat sich sehr eingesetzt, das hat mich überrascht“, erklärte etwa FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch im Vorverfahren. „Mir wurde immer wieder über Unrecht berichtet“, sagt Strache.
Urteile am Donnerstag.