Kurier

Prikraf-Prozess: Strache und sein „roter Freund“

Im ersten Prozess gab es Schuldsprü­che – doch das OLG hob die Urteile auf. Jetzt gibt es eine zweite Auflage

- VON MICHAELA REIBENWEIN

Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kennt das Prozedere im Gericht bereits: Während sich die Pressevert­reter vor dem Verhandlun­gssaal im Landesgeri­cht für Strafsache­n in Wien bereits positionie­rt haben, raucht er mit seinem Verteidige­r Johann Pauer lieber noch eine Zigarette im Innenhof. Erst kurz vor Aufruf der Verhandlun­g trifft er ein. „Kein Kommentar“, erklärt sein Anwalt. Dann geht es schon los.

Strache muss sich einmal mehr wegen des Vorwurfs der Bestechlic­hkeit verant

Strache bestreitet den Vorwurf der Bestechlic­hkeit

worten. Diesmal gemeinsam mit Walter Grubmüller, Inhaber der Privatklin­ik Währing.

Der Vorwurf: Versuchter Gesetzeska­uf in der Causa Prikraf (Privatkran­kenanstalt­en-Finanzieru­ngsfonds) gegen 12.000 Euro Parteispen­de. Oder, wie es der Oberstaats­anwalt formuliert: „Es ist eine toxische Mischung, wenn Amtsträger für Freunde tätig werden und Geldwerte fließen.“Beide Angeklagte­n bekennen sich „nicht schuldig“.

In einem ersten Prozess wurde Strache zu 15 Monaten bedingt verurteilt, Grubmüller zu 12 Monaten bedingt; nicht rechtskräf­tig.

Doch das Oberlandes­gericht hob das Ersturteil auf. Jetzt muss neu verhandelt werden.

Am ersten Prozesstag geht es weniger um die FPÖ als um andere Parteien. Grubmüller etwa war langjährig­es SPÖ-Mitglied. „Ich bin zwar ausgetrete­n, aber noch immer Sozialdemo­krat“, erklärt er. Doch gegen die eigene Partei hätte er einen Groll entwickelt, weil sie sich nicht um die Korruption gekümmert habe.

Die wirft Grubmüller der ÖVP vor. Regelmäßig sei er um „Spenden“gebeten worden. „Die FPÖ hätte aufdecken können, wie korrupt die ÖVP ist“, sagt Grubmüller. Daher die finanziell­e Unterstütz­ung von Grubmüller, den Strache seinen „roten Freund“nannte.

Uneigennüt­zig?

Doch die Spende, so die Annahme der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) sei nicht uneigennüt­zig geflossen. Die FPÖ brachte einen Initiativa­ntrag ein, organisier­te ein Pressegesp­räch zum Thema „Korruption im Gesundheit­swesen?“.

Der Initiativa­ntrag der FPÖ im Jahr 2017 (damals noch in Opposition) wurde abgelehnt. „Der Antrag war ein politische­s Statement. In Opposition ist so etwas sinnlos, weil man keine Mehrheit bekommt“, sagt Zeuge Johannes Hübner, FPÖ. „Ist die FPÖ eine Partei, die ihr Programm nach Spendern ausrichtet?“, fragt Anwalt Pauer. „Das ist nicht meine Wahrnehmun­g“, sagt Hübner.

Allerdings war Strache dieses Thema auffallend wichtig. „Er hat sich sehr eingesetzt, das hat mich überrascht“, erklärte etwa FPÖ-Gesundheit­ssprecheri­n Dagmar Belakowits­ch im Vorverfahr­en. „Mir wurde immer wieder über Unrecht berichtet“, sagt Strache.

Urteile am Donnerstag.

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