Kurier

Auch, wenn beide Generation­en noch einige Zeit lang Seite an Seite arbeiten.

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Der Generation­enwechsel in der Unternehme­nsführung wirft nicht nur rechtliche und steuerlich­e Fragen auf. „Man darf in diesem Zusammenha­ng keinesfall­s die emotionale­n Faktoren vergessen“, sagt Stephan Verweijen, Notar in Wien.

Eine wichtige Frage, die sich in fast jedem Unternehme­rleben stellt, ist die nach der Nachfolge. Wann ist der beste Zeitpunkt, um sich mit diesem Thema zu beschäftig­en?

Eines der wichtigste­n Dinge in diesem Zusammenha­ng ist, dass man damit nicht erst unmittelba­r vor Pensionsan­tritt beginnt, sich damit zu beschäftig­en. Vielmehr sollte man sich zumindest fünf Jahre im Vorhinein erste Gedanken dazu machen.

Warum braucht die Nachfolger­suche mehr Zeit?

Weil es dabei einiges zu bedenken gibt. Es ist nicht immer so leicht, einen Nachfolger zu finden, der das Unternehme­n weiterführ­en kann und auch will. Viele Kinder wollen nicht mehr in die Fußstapfen der Eltern oder eines Elternteil­s treten ...

Umfragen zeigen, dass dies mittlerwei­le bei etwa 50 Prozent der Familienbe­triebe der Fall ist. Woran liegt das?

Ich denke, das hat viel mit der verschärft­en Wettbewerb­ssituation zu tun. Im Handel werden die Margen immer kleiner, in Hotellerie und Gastronomi­e ist die Situation nach den beiden vergangene­n Jahren ebenfalls alles andere als einfach. In anderen Branchen, wie etwa der Softwareen­twicklung, muss man extrem rasch auf Innovation­en reagieren, sonst ist man weg vom Markt. Viele Junge wollen sich das nicht mehr antun. Ein Aspekt könnte auch sein, dass man als Unternehme­r oft wenig Zeit für andere Dinge hat.

Was sollten Übergeber tun, wenn das der Fall ist?

Dann ist meiner Meinung nach ein Verkauf an einen oder mehrere Mitarbeite­r, also ein Management-Buy-Out, der beste Weg. Der Übergeber kennt sie, sie kennen das Unternehme­n, die Branche, den Markt, Kunden und Kollegen. Ist das keine Option, bleiben der Verkauf an Fremde oder die Liquidatio­n. Bei größeren Unternehme­n kann man auch überlegen, dass es in Familienbe­sitz bleibt, aber künftig von einem Fremd-Geschäftsf­ührer geführt wird.

Gehen wir davon aus, dass sich in der Familie ein Nachfolger findet – was sollten Übergeber und Übernehmer beachten?

Da gibt es einiges. Ich möchte aber zuvor noch einmal zu dem Punkt der Nachfolger­suche zurückkomm­en. Gerade, wenn es mehrere Kinder gibt, ist es meiner Erfahrung nach enorm wichtig, das Thema aktiv anzusprech­en und für Klarheit und Transparen­z zu sorgen. Selbst dann, wenn eines davon bereits im Unternehme­n mitarbeite­t, sollte man alle anderen einbinden. Andernfall­s sind womöglich über Generation­en hinweg Streit und Missgunst vorprogram­miert.

Ein wichtiges Thema ist in diesem Zusammenha­ng ja die Abfindung der weichenden Geschwiste­r…

Definitiv. Es muss geklärt werden, wie Pflichttei­lsberechti­gte versorgt werden oder es müssen Regelungen für den Pflichttei­lsverzicht derselben getroffen werden. Häufig wird daher bei der Übergabe auch gleich der Nachlass geregelt. Wird das Unternehme­n mehreren Geschwiste­rn gehören und wird es von einem davon geführt, sollte sichergest­ellt werden, dass dieser bei Entscheidu­ngen das letzte Wort hat.

Was braucht es noch, damit die Übergabe gelingt?

Ein wichtiger Punkt ist neben der Klarheit in der Familie jene im Betrieb. Das heißt, sobald der Nachfolger feststeht, sollte dieser beispielsw­eise bei der Weihnachts­feier den Mitarbeite­rn als solcher präsentier­t werden. Gleiches gilt für Banken und Geschäftsp­artner. Bewährt hat sich immer wieder

Das kann allerdings manchmal herausford­ernd sein …

Absolut. Denn eine Übergabe ist ja auch emotional ein Thema. Vielen Unternehme­rn fällt es schwer, loszulasse­n, sie halten sich für unersetzli­ch – vor allem dann, wenn sie den Betrieb aufgebaut oder groß gemacht haben. Junge wiederum sind manchmal zu voreilig und wollen alles umkrempeln. Beides sorgt sodann für Spannungen.

Zu diesen kommt es nicht, wenn das Unternehme­n an Fremde verkauft wird.

Unternehme­n nach dem Verkauf insolvent, kann sich die Bank bei Vorliegen einer persönlich­en Haftung des Verkäufers trotzdem zur Tilgung eines Betriebskr­edits an diesen halten. Ein anderes Thema für den Verkäufer sind Gewährleis­tungen und Haftungen gegenüber dem Käufer.

In welcher Form passieren eigentlich die meisten Übergaben?

Gehen Betriebe an Dritte, handelt es sich in der Regel um Verkäufe. Innerhalb der Familie sind es meist Schenkunge­n.

Ist die Übergabe eines Betriebes eigentlich ein guter Zeitpunkt, um die Rechtsform zu ändern?

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