Tausch der Wasserzähler in Haushalten kostet Millionen
Eichgesetz. Gemeindebund fordert von Ministerium Einsparungen durch Novelle
Alle fünf Jahre müssen in rund 1,7 Millionen österreichischen Haushalten die Kaltwasserzähler ausgetauscht werden. Eine Nacheichung innerhalb dieser Frist gesetzlich vorgeschrieben. Für die damit befassten Gemeinden sind der Aufwand, die Ressourcenverschwendung und die Kosten von jährlich rund 60 Millionen Euro jedoch völlig überzogen. Der neue Gemeindebundpräsident und Bürgermeister von Ardagger, Johannes Pressl (ÖVP), will deshalb eine Novellierung des Maß- und Eichgesetzes.
Beim Antrittsbesuch bei Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP), der für das Eichwesen zuständig ist, brachte Pressl auch die Wasserzähler-Thematik aufs Tapet. Nach einer Studie des Instituts für Siedlungswasserbau der Boku Wien aus dem Jahr 2022 müssen pro Jahr rund 300.000 Wasserzähler ausgewechselt und recycelt werden. Bis zu 200 Euro Kosten fallen pro Stück für Material und Arbeitszeit an. Kosten, die die Haushalte über die Wasserbezugsgebühren berappen müssen. „Das ist ein Aufwand, der nicht nötig ist. Ein Teil der Kosten und der Bürokratie wäre leicht einzusparen“, sagt Pressl.
16 Jahre in Belgien
Die Forderung nach einer längeren Nacheichfrist für Kaltwasserzähler untermauerte Pressl mit Beispielen aus anderen europäischen Ländern,
„wo es wohl ebenso strenge Grundgesetze gibt wie bei uns“. So gelten in Frankreich etwa Fristen von neun bis 15 Jahren, in Italien und Schweden sind es zehn, in Belgien 16 und in Finnland gibt es sie erst gar nicht.
„Eine Novellierung hätte ökonomisch und ökologisch enormen Mehrwert“, so der Gemeindebundchef. Die Fristverlängerung
schone Ressourcen und Umwelt. Die gebrauchten Wasserzähler-Kartuschen würden nach dem Tausch zumindest recycelt.
Minister Kocher habe sich sehr interessiert gezeigt, empfindet Pressl. Weil schon früher Minister gegenüber Gemeindevertretern recht engagiert auf die Wasserzähler-Causa reagiert hätten, dann aber nichts weiterging, vermutet Pressl, dass der Wunsch der Gemeinden „an der Ministerialbürokratie und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gescheitert ist“.
Dass Euphorie noch nicht angebracht ist, zeigt auch ein Statement aus Kochers Büro auf KURIER-Anfrage: „Aus Sicht der Expertinnen und Experten im Bundesministerium für Arbeit u. Wirtschaft ist die aktuelle Regelung zielführend und entspricht den technischen Anforderungen, die beim Tausch von Wasserzählern zu berücksichtigen sind. Zugesagt wurde seitens des Ministeriums, dass auf technischer Ebene ein weiterer Austausch vereinbart werden soll, bei dem auch der Gemeindebund erneut seine Expertise einbringen kann.“