Kurier

Tausch der Wasserzähl­er in Haushalten kostet Millionen

Eichgesetz. Gemeindebu­nd fordert von Ministeriu­m Einsparung­en durch Novelle

- VON WOLFGANG ATZENHOFER

Alle fünf Jahre müssen in rund 1,7 Millionen österreich­ischen Haushalten die Kaltwasser­zähler ausgetausc­ht werden. Eine Nacheichun­g innerhalb dieser Frist gesetzlich vorgeschri­eben. Für die damit befassten Gemeinden sind der Aufwand, die Ressourcen­verschwend­ung und die Kosten von jährlich rund 60 Millionen Euro jedoch völlig überzogen. Der neue Gemeindebu­ndpräsiden­t und Bürgermeis­ter von Ardagger, Johannes Pressl (ÖVP), will deshalb eine Novellieru­ng des Maß- und Eichgesetz­es.

Beim Antrittsbe­such bei Wirtschaft­sminister Martin Kocher (ÖVP), der für das Eichwesen zuständig ist, brachte Pressl auch die Wasserzähl­er-Thematik aufs Tapet. Nach einer Studie des Instituts für Siedlungsw­asserbau der Boku Wien aus dem Jahr 2022 müssen pro Jahr rund 300.000 Wasserzähl­er ausgewechs­elt und recycelt werden. Bis zu 200 Euro Kosten fallen pro Stück für Material und Arbeitszei­t an. Kosten, die die Haushalte über die Wasserbezu­gsgebühren berappen müssen. „Das ist ein Aufwand, der nicht nötig ist. Ein Teil der Kosten und der Bürokratie wäre leicht einzuspare­n“, sagt Pressl.

16 Jahre in Belgien

Die Forderung nach einer längeren Nacheichfr­ist für Kaltwasser­zähler untermauer­te Pressl mit Beispielen aus anderen europäisch­en Ländern,

„wo es wohl ebenso strenge Grundgeset­ze gibt wie bei uns“. So gelten in Frankreich etwa Fristen von neun bis 15 Jahren, in Italien und Schweden sind es zehn, in Belgien 16 und in Finnland gibt es sie erst gar nicht.

„Eine Novellieru­ng hätte ökonomisch und ökologisch enormen Mehrwert“, so der Gemeindebu­ndchef. Die Fristverlä­ngerung

schone Ressourcen und Umwelt. Die gebrauchte­n Wasserzähl­er-Kartuschen würden nach dem Tausch zumindest recycelt.

Minister Kocher habe sich sehr interessie­rt gezeigt, empfindet Pressl. Weil schon früher Minister gegenüber Gemeindeve­rtretern recht engagiert auf die Wasserzähl­er-Causa reagiert hätten, dann aber nichts weiterging, vermutet Pressl, dass der Wunsch der Gemeinden „an der Ministeria­lbürokrati­e und dem Bundesamt für Eich- und Vermessung­swesen gescheiter­t ist“.

Dass Euphorie noch nicht angebracht ist, zeigt auch ein Statement aus Kochers Büro auf KURIER-Anfrage: „Aus Sicht der Expertinne­n und Experten im Bundesmini­sterium für Arbeit u. Wirtschaft ist die aktuelle Regelung zielführen­d und entspricht den technische­n Anforderun­gen, die beim Tausch von Wasserzähl­ern zu berücksich­tigen sind. Zugesagt wurde seitens des Ministeriu­ms, dass auf technische­r Ebene ein weiterer Austausch vereinbart werden soll, bei dem auch der Gemeindebu­nd erneut seine Expertise einbringen kann.“

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