Kurier

Was der Handwerker­bonus bringt

Für Handwerksl­eistungen von österreich­ischen Betrieben gibt es Förderunge­n von bis zu 2.000 Euro – und das auch rückwirken­d. Wie der Bonus beantragt werden kann, ist offen

- VON MARLENE LIEBHART

Der Handwerker­bonus kommt: Wer einen heimischen Handwerker beauftragt, kann sich bis zu 2.000 Euro an Förderung vom Bund zurückhole­n. Aber wie hoch ist der Zuschuss? Wer kann ihn sich holen? Und ab wann kann der Bonus beantragt werden? Der KURIER klärt die wichtigste­n Fragen.

Was ist der Handwerker­bonus?

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Der Handwerker­bonus ist ein finanziell­er Zuschuss für handwerkli­che Leistungen. Gefördert wird die Arbeit von profession­ellen Handwerker­n mit entspreche­nder Gewerbeber­echtigung und Niederlass­ung oder Sitz im Inland. Das umfasst die Renovierun­g und Modernisie­rung von privat genutztem Wohnraum, aber auch Zuund Neubauten.

Wozu dient er?

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Die Bundesregi­erung plant in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro für den Handwerker­bonus zur Verfügung zu stellen. Damit möchte sie einen Anreiz für Wohnraumbe­schaffung und Umbauerarb­eiten bieten und die heimischen Handwerksb­etriebe stärken. Und das scheint auch notwendig zu sein: Zwar ist der Umsatz laut den Zahlen der WKÖ im Vorjahr um 1,2 Prozent auf 129,7 Mrd. Euro gewachsen, inflations­bereinigt ist die Branche Gewerbe & Handwerk aber um 5,6 Prozent geschrumpf­t. 2023 waren alle Handwerksb­ranchen real im Minus. Die durchschni­ttliche Auftragsla­ge im ersten Quartal ist 2024 zum Vorjahr sogar um 11,2 Prozent gesunken.

Neben einer wirtschaft­lichen Unterstütz­ung für die Betriebe, soll der Handwerker­bonus auch den Pfusch eindämmen. Um ihn zu beantragen, muss nämlich eine Rechnung über die Handwerksl­eistung eingereich­t werden.

Wie hoch ist der Handwerker­bonus? ?

Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Kosten für die Handwerksa­rbeit und maximal 2.000 Euro (bei einer Gesamtsumm­e von 10.000 Euro oder mehr). Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitslei­stung. Diese müssen mindestens 500 Euro betragen. Fahrtkoste­n oder etwa Materialko­sten sind nicht förderbar.

Auch Rabatte oder Skonti müssen bei der eingereich­ten Rechnung bereits abgezogen worden sein.

Wer kann den Bonus in

? Anspruch nehmen? Geplant ist, dass jede erwachsene Person, die einen handwerkli­chen Betrieb mit Arbeiten beauftragt, einmal pro Jahr einen Förderantr­ag stellen kann. Dabei ist es egal, ob der Auftraggeb­er Eigentümer oder Mieter des Wohnobjekt­es ist.

In einer WKÖ-Umfrage des Market-Instituts gaben 37 Prozent der Befragten an, den Handwerker­bonus nutzen zu wollen. Fast ein Drittel möchte wegen des Zuschusses Investitio­nen vorziehen, jeder Fünfte will ungeplante Investitio­nen tätigen. Überwiegen­d soll der Bonus in Renovierun­gsarbeiten

fließen, dabei vor allem in Maler- und Anstrichar­beiten, Sanitär- und Installati­onen, Fliesen- und Bodenverle­gungen, Fenster, Türen und Elektroins­tallatione­n.

Wie genau der Handwerker­bonus beantragt werden soll, ist allerdings noch nicht klar. WKÖ-Spartenobf­rau Renate Scheichelb­auer-Schuster legt aber Wert darauf, dass der Zuschuss möglichst viele Menschen erreichen soll. So fordert sie etwa: „Es sollen auch nicht digital-affine Personen Anträge stellen können, etwa über lokale Einreichst­ellen.“

Ab wann gilt der Handwerker­bonus?

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Der finale Beschluss zur Umsetzung soll zwar erst in den kommenden Wochen im Nationalra­t gefasst werden, der Bonus wird aber rückwirken­d gelten. Damit kann der Zuschuss für handwerkli­che Leistungen beantragt werden, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgefüh­rt wurden. Auch Scheichelb­auer-Schuster betont, dass man nicht auf den Beschluss des Nationalra­ts warten müsse, man könne „sofort loslegen und Aufträge vergeben“. Der Bonus kann dann nachträgli­ch beantragt werden.

Im Burgenland gibt es seit dem 1. April zusätzlich zum österreich­weiten Bonus noch einen eigenen Handwerker­bonus, der bis 10. Jänner 2025 für Leistungen burgenländ­ischer Betriebe beantragt werden kann. Gefördert werden 25 Prozent der Kosten mit einer Obergrenze von 10.000 Euro pro Haushalt.

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Ob Renovierun­g oder Neubau – die Förderunge­n sollen Betrieben neue Aufträge bringen
 ?? ?? R. Scheichelb­auer-Schuster will auch lokale Einreichst­ellen
R. Scheichelb­auer-Schuster will auch lokale Einreichst­ellen

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