Kurier

Neue IT-Sicherheit­sregeln für Firmen

Ein neues Gesetz soll die Cybersiche­rheit erhöhen. Bis zu 6.000 heimische Unternehme­n und Behörden müssen Risikoanal­ysen erstellen und Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen ergreifen

- VON PATRICK DAX

Mit Cyberangri­ffen hat fast jedes Unternehme­n zu tun gehabt. Nicht wenige davon sind erfolgreic­h. Die Schäden können enorm sein und von Betriebsun­terbrechun­gen bis zum Datenverlu­st reichen. Bis Oktober muss in Österreich eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die das Cybersiche­rheitsnive­au erhöhen soll. Was aber bedeutet das NIS 2 genannte Regelwerk für Unternehme­n? Der KURIER fasst die wichtigste­n Fragen und Antworten zusammen.

Was soll mit dem Gesetz

? erreicht werden?

Die Widerstand­sfähigkeit gegen Cyberangri­ffe soll erhöht werden, sagt Marc Nimmerrich­ter, Geschäftsf­ührer des Beratungsu­nternehmen­s Certitude Consulting. Zwar hätten sich viele Unternehme­n auch schon bisher gegen Cyber-Vorfälle geschützt,

jetzt sei das aber gesetzlich gefordert.

Welche Unternehme­n

? sind betroffen? Betroffen sind vor allem große und mittlere Unternehme­n mit mehr als 50 Beschäftig­ten und mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsa­tz der kritischen Infrastruk­tur. Der Begriff ist weit gefasst und reicht von Energie, Verkehr, Banken, digitaler Infrastruk­tur bis zu Postdienst­en und dem herstellen­den Gewerbe. Für kleine Firmen, die im Bereich der digitalen Infrastruk­tur tätig sind, gelten die Regeln ebenfalls. Auch Behörden müssen sich daran halten. Insgesamt dürften bis zu 6.000 Firmen betroffen sein, schätzt Nimmerrich­ter.

Welche Anforderun­gen

? müssen sie erfüllen?

Sie müssen sich im Innenminis­terium registrier­en und etwa Risikoanal­ysen erarbeiten

und Maßnahmen zur Minimierun­g von Vorfällen einleiten. Sie müssen Schulungen durchführe­n oder Verschlüss­elung einsetzen und sind angehalten, die Sicherheit ihrer Lieferante­n zu überprüfen.

Wie viel wird das die

? Firmen kosten?

Das sei von der Größe des Unternehme­ns abhängig und davon, wo es bei der Cybersiche­rheit stehe, sagt Nimmerrich­ter. Für einen kleinen Maschinenb­auer mit 60 Angestellt­en rechnet der Experte mit Mehrkosten zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

Werden Firmen finanziell

? unterstütz­t?

Die Forschungs­förderungs­gesellscha­ft FFG unterstütz­t Firmen mit bis zu 10.000 Euro und bis zu 40 Prozent der Kosten. Der Cyber Security Scheck kann aber nur bis zum 15. April, beantragt werden.

? Müssen Vorfälle gemeldet werden?

Erhebliche Vorfälle müssen unverzügli­ch, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie bekannt wurden, dem Computer Emergency Response Team (CERT) oder den sektorspez­ifischen CERTs gemeldet werden.

Welche Strafen drohen

? Firmen, die sich nicht an die Regeln halten?

Bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des Jahresumsa­tzes. Geschäftsf­ührer haften persönlich, wenn ein Schaden entsteht. „Das wird einen Effekt haben“, sagt Nimmerrich­ter.

Wann tritt das Gesetz in

?

Kraft?

Derzeit befindet sich das Gesetz in Begutachtu­ng. In Kraft treten wird es voraussich­tlich am 18. Oktober. Denn bis dahin muss die EU-Richtlinie, national umgesetzt werden. EU-Richtlinie.

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Die Richtlinie für Netz- und Informatio­nssicherhe­it (NIS 2) muss bis Oktober umgesetzt werden

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