Kurier

Wie sich NIS 2 auf Mitarbeite­r auswirkt

Schulungen und Zutrittsko­ntrollen

- DAVID KOTRBA

Interview. Die Anpassung an die NIS-2-Richtlinie wird in Firmen nicht nur IT-Abteilunge­n beschäftig­en, auch andere Angestellt­e sind betroffen. Der KURIER hat mit Sebastian Klocker, Datenschut­zexperte beim Österreich­ischen Gewerkscha­ftsbund, gesprochen.

KURIER: Welche konkreten Maßnahmen müssen Unternehme­n umsetzen, um NIS-2-konform zu sein?

Sebastian Klocker: Es müssen Risikoanal­ysen im kompletten Unternehme­n durchgefüh­rt werden. Es muss klar festgelegt werden, wer was zu tun hat, wenn es zu einer Cyberattac­ke oder einer Erpressung mittels Ransomware kommt. Zugriffsbe­rechtigung­en sind auch enorm wichtig. Wer hatte wann Zugriff auf Computer, was hat die Person da gemacht?

Welche Änderungen wird es für Mitarbeite­r geben?

Beim Personalma­nagement kann es für Stellen in sensiblen Bereichen zu Hintergrun­dchecks kommen. Ein wichtiger Aspekt werden auch Fortbildun­g und Sensibilis­ierungsmaß­nahmen sein.

Für Vorstand, Aufsichtsr­at und Geschäftsf­ührung sind Sicherheit­sschulunge­n Pflicht. Anderen Mitarbeite­rn müssen Schulungen angeboten werden. Was soll darin vermittelt werden?

Es wird definitiv darum gehen, Wissen zur

Erkennung und Bewertung von Cybersiche­rheitsrisi­ken zu erlangen. Für jeden Angestellt­en wird es unterschie­dliche Anforderun­gen geben, je nachdem, in welchem Bereich die Person arbeitet. Im Büroalltag ist Phishing eines der größten Probleme. Mit dem Aufkommen von generative­r Künstliche­r Intelligen­z ist die Gefahr gestiegen. Wichtig wäre, dass Mitarbeite­r wissen, wie sie eMails prüfen können. Außerdem muss es eine Meldemögli­chkeit geben.

Wie streng müssen Zugangskon­trollen gestaltet sein? Reicht eine Chipkarte oder braucht es biometrisc­he Methoden wie einen Fingerabdr­uck-Scanner?

Jedes Unternehme­n muss das anhand seiner Risikoanal­ysen selbst einschätze­n. Es muss immer das gelindeste, am wenigsten invasivste Mittel genommen werden, das nicht in die Privatsphä­re der Mitarbeite­r eingreift.

Was wäre nicht erlaubt?

Videoüberw­achung von jedem Arbeitspla­tz etwa. Bei Maßnahmen, die das Potenzial haben, die Menschwürd­e anzugreife­n, ist eine Vereinbaru­ng mit dem Betriebsra­t notwendig. Der wird sich nicht querstelle­n, wenn eine Maßnahme notwendig ist, aber Daten, die dabei anfallen, dürfen wirklich nur zu Zwecken der IT-Sicherheit und nicht zur Leistungsk­ontrolle eingesetzt werden.

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