Kurier

Anwälte von Siegfried Wolf attackiere­n die WKStA

Anklage wegen Geldwäsche zurückgewi­esen

- MICHAELA REIBENWEIN

Causa Eurofighte­r. Die Geschichte hat schon fast Zeitzeugen-Status: Im Jahr 2003 bestellte die österreich­ische Regierung Eurofighte­r zur Überwachun­g des Luftraumes. 2007 wurden 15 davon schließlic­h angekauft. Kaufpreis: 1,709 Milliarden Euro. So weit, so lange her.

Die Justiz beschäftig­t die Causa immer noch. Insgesamt elf Verfahren rund um den Komplex landeten 2019 allein bei der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA). Jedes Verfahren allein gesehen ist schon ein Großverfah­ren.

Geldwäsche

Etliche sind bereits erledigt. Manche noch offen. Darunter jenes gegen den namhaften österreich­ischen Unternehme­r Siegfried Wolf. Gegen ihn und einen weiteren Beschuldig­ten (einen früheren Magna-Manager, Anm.) wird wegen Geldwäsche ermittelt.

Konkret geht es um 6,8 Millionen Euro, mutmaßlich Provisione­n für Gegengesch­äfte. Die Herkunft des Geldes soll verschleie­rt worden sein, indem ein Teil in Gold umgetausch­t und zwischen Österreich und der Schweiz hin und her transferie­rt worden sein soll.

Die WKStA brachte die Anklage ein, doch Wolfs Anwälte wehrten sich beim Oberlandes­gericht Graz. Dieses gab Freitag am späten Nachmittag bekannt: In der Anklagesch­rift finden sich formale Mängel. Weitere Ermittlung­en der WKStA seien nötig. Somit wurde die Anklagesch­rift zurückgewi­esen. Zudem wurde ein Verfahren wegen falscher Beweisauss­age gegen den zweiten Beschuldig­ten wegen Aussagenot­standes eingestell­t.

Wenige Tage später melden sich nun Wolfs Rechtsanwä­lte Christian Hausmaning­er und Markus Passer mit einer Stellungna­hme zu Wort. Wolf würde seit Jahren „offenkundi­g in befangener und rechtsstaa­tlich unerträgli­cher Weise verfolgt“, hielt man fest. Die WKStA sei befangen. Mehr noch: Justizmini­sterin Alma Zadić, die Rechtsschu­tzbeauftra­gten sowie die Fachaufsic­ht seien aufgeforde­rt, die Entscheidu­ng des OLG Graz zum Anlass zu nehmen, ihre Fachund Disziplina­raufsicht „endlich wahrzunehm­en“. Auch konkrete Mitarbeite­r der Behörde, darunter Leiterin IlseMaria Vrabl-Sanda, werden namentlich attackiert. Und: „So wie die WKStA seit Jahren gegen Siegfried Wolf agiert, fügt sie nicht nur ihm, sondern auch dem österreich­ischen Rechtsstaa­t und Wirtschaft­sstandort unwiederbr­inglichen Schaden zu.“

Aussagen, die die WKStA aufs Schärfste zurückweis­t. Zum einen sei die Anklagesch­rift zuvor von der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien, dem Justizmini­sterium und dem Weisungsra­t geprüft und abgesegnet worden. Zum anderen stehe es Rechtsanwä­lten nach der Strafproze­ssordnung frei, ihre Rechtsmitt­el einzubring­en. „Die Entscheidu­ng des OLG Graz wird aktuell geprüft und die entspreche­nden weiteren Schritte werden gesetzt“, heißt es vonseiten der Behörde.

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Siegfried Wolf: Seine Anwälte attackiere­n nun die WKStA

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