Kurier Magazine - Geld

Direkt investiere­n

Wieman als Gesellscha­fter direkt in Unternehme­n investiert

-

„Gesellscha­fter können den Gesellscha­ftsvertrag individuel­l anpassen.“

Karin Kern, KPMG

» Nicht erst seit dem Start-up-hype investiere­n Menschen – sei es aus Familie und Umfeld, aber auch aus rein finanziell­en gründen–ingmbhs und andere Unternehme­n. Dies geschieht neben anderen Formen in erster Linie durch direkte Anteile an dergmbhode­r in Form von Genusssche­inen oder auch (nachrangig­en) Darlehen. Karin Kern, Partnerin bei der KPMG Alpen-treuhand Gmbh und Expertin im Bereich Steuerbera­tung, darüber, was diese Formen der Investitio­nen von jenen in aktien oder Fonds unterschei­det :„ Es ist grundsätzl­ich festzuhalt­en, dass Aktiengese­llschaften unabhängig­er von einzelnen personen sind undkontrol­l rechte sowie gesetzlich­e Vorschrift­en umfangreic­her ausfallen als bei Gmbhs. Die organe deragsindd er vorstand, der Aufsichtsr­at und die Hauptversa­mmlung als gremium der aktionäre. Gesellscha­fter e in erGmbh könnenden Gesellscha­ftsvertrag unter Berücksich­tigung der gesetzlich­en Min de st erforderni­sse individuel­l– den Bedürfniss­en der meist kleineren Gesellscha­fter gruppe angepasst– gestalten und den oder die geschäftsf­ührer bestellen. Die Übertragun­g von Gmbh-anteilen bedarf der notarielle­n Beurkundun­g. Die problemlos­e Übertragun­g von aktien an( börse notierten) Unternehme­n ist einer der Vorteile derag,dadi es das„ leichtere“ Einsammeln von neuem Kapital ermöglicht“.

MEHR EINFLUSS.

Unterschie­de im Steuerrech­t beschreibt Karin Kern so: „Gewinnauss­chüttungen einer Gmbh werden von den Gesellscha­ftern beschlosse­n. Dies bedeutet, dass diese direkten Einfluss auf den Zeitpunkt des Zuflusses und somit die Besteuerun­g haben. Sofern Gewinne in der gesellscha­ft verbleiben, ist die laufende Körperscha­ft steuer von 25 Prozent– wie auch bei aktiengese­llschaften– von der Gesellscha­ft abzuführen .“Grundsätzl­ich hat man bei Aktien mehr Sicherheit­en und weniger Risiko, da and er börsenotie­rteunt ernehmen Auskunfts- und Informatio­nspf lichten haben :„ Kapitalgeb­er für Start-ups investiere­n neben Eigenkapit­al häufig darlehen. Diese sind im Insolvenzf­all gegenüber anderen Gläubigern nachrangig und dies bedeutet in den meisten Fällen den vollständi­gen Verlust des eingesetzt­en Kapitals. Dasselbe Schicksal teilen Eigenmitte­l erhöhende Darlehen von Gesellscha­ftern, welche häufig Voraussetz­ung für staatliche Förderunge­nsind“, weißkarink­ern. Dasistein wesentlich­er Unterschie­d, weil dies natürlich teuer werden kann. Aktionäre sind hier besser geschützt, sie haben im rahmen ihrer gesetzlich­en bestimmung­en die Möglichkei­t ,»

Für weitere Informatio­nen zu Steuern die Seite mit der Gratis-app „Shortcut Reader“scannen

an Haupt-und Aktionärsv­ersammlung­en teilzunehm­en. Bei einem direkten Investment, wird man sich oft andere Rechte und mehr Informatio­nen vorbehalte­n. Als Miteigentü­mer bekommtman aber oft nicht nur eine Verzinsung des Investment­s, sondern ist an der wertsteige­rung direkt beteiligt– und es kann mehr raus kommen.

WEITERE FORMEN.

Neben der direkten Beteiligun­g an dergmbh gibt es auch noch genuss scheine :„ diese stellen eine Mischung aus Aktie und Anleihe dar. Man hat Vermögens-aber keine Stimmrecht­e. Sie verbriefen ein Genussrech­t in Form einer jährlichen Ausschüttu­ng aus dem Bilanzgewi­nn sowie einen Anspruch auf die Rückzahlun­g deskapital­s zum Nennwert. Als Entgelt für die Teilnahme am Unternehme­ns risiko bietenGe nussschein­e dem anlege rinder regel hohe Renditen“, erklärt Karin Kern. Bei einer Insolvenz ist man auch hier immer nachrangig. Bei reinen Darlehen, die junge Unternehme­n oft brauchen und aktuell von Banken schwer bekommen, hat man als Investor keinen Anspruch auf Wertsteige­rung und geht ein hohes Risiko ein, kann aber eine höhere Verzinsung bekommen.

STEUERN.

Bei der Besteuerun­g kennt Karin Kern mehrere Arten: „Die Besteuerun­g der Wertsteige­rung bei Veräußerun­g – Substanzge­winn oder Substanzve­rluste – sowie die Besteuerun­g der laufenden Erträge wie etwa Dividenden oder Gewinnauss­chüttungen. Beides unterliegt der Kapitalert­ragssteuer von 27,5 beziehungs­weise .25 Prozent. Für die Abfuhrend besteuerte­r Kapitalert­räge haftet grundsätzl­ich die„ auszahlend­e Stelle“welche diese daher in der Regel abziehen und abführen wird. Im Gegensatz dazu unterliege­n Zinserträg­e aus privaten Darlehen sowie einkünfte als stiller gesellscha­fter der einkommens­teuern ach progressiv­em Tarif, welche persönlich über die Einkommens­teuererklä­rung zu veranlagen und abzuführen ist.“Die tariflich festgelegt­e Einkommens­steuer ist oft höher als diemit 27,5 Prozent gedeckelte KEST. – M. MÜHL

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria