Staatlich geschützt
Der staatliche Versicherungsschutz in Österreich
» Mit den drei Zweigen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bietet die gesetzliche Sozialversicherung einen umfassenden Schutz für beinahe alleösterreicher. Die medizinischen Leistungen stehen allen Sozialversicherten unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem individuellen Risiko zur Verfügung. Beim Beitragsprozentsatz und bei den Leistungen spielen Einkommen, Alter, Geschlecht oder auch eine chronische Krankheitkeinerolle.„diesozialversicherung erbringt qualitativhochstehende Leistungen für alle Versicherten. Von 100 Euro Beitragseinnahmenwerden97,9eurowiederfürleistungen an die Versicherten ausgegeben“, heißt es vonseiten der SVA.
SCHUTZ BEI UNFALL UND KRANKHEIT.
Die medizinische Versorgung in Österreich ist weltweit eine der besten, wer hierzulande einen Vertragsarzt aufsucht oder ins Krankenhaus kommt, für den sind die Kosten durch die monatlichfälligensvaVersicherungsbeiträgegedeckt. In Österreich verunglücken rund 850.000 Personen pro Jahr bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Haushalt oder in der Freizeit. Die Betroffenen können die Erst- und Basisversorgung ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt allerdings nur für die Folgen von Unfällen auf, die sich am Arbeitsplatz oder auf demweg dorthin ereignen. Bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt werden die Kosten für Reha, Therapien oder notwendige Umbauarbeiten nicht übernommen.
Auch die Beiträge zur Pensionsversicherung werden von den Versicherten monatlich einbezahlt. Wannmanzukünftig inpension gehen kann und wie die Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, ob man vor 1955 oder ab 1955 auf die Weltgekommenist. Auf die Pensionhatmananspruch, so lange man lebt. Pensionsberechtigte
ALTERSPENSIONEN.
müssen sich also keine Sorge machen, dass das Guthaben auf dem Pensionskonto eines Tages aufgebraucht ist. Alle Pensionen werden seit Anfang 2014 ausschließlich mit dem neuen Pension skonto auf basis eines einzigen Pension skonto systems berechnet. Dieses bleibt auch in Zukunft durch den Generationen vertrag umlage finanziert. Das heißt, die monatlich von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleisteten Einzahlungen zur Pensionsversicherung werden zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlun gen benutzt. Im Gegenzug sollten sich alle erwerbstätigen darauf verlassen können, dass ihre Alterssicherung durch nachfolgende generationen gewährleistet ist. Durch die demografische Entwicklung gerät der Generationen vertrag und damit die Finanzierbarkeit der kommenden Pensionen allerdings ins wanken. Die Beitragseinnahmen derPVA beliefen sich imjahr2016 auf 28,7 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Dienst nehmerbeiträge, Dienstgeb er beiträge, Beiträge für Teilversicherte (u. a. für Arbeitslosengeld bezug, K inderer ziehungszeiten, Wehr-
und Präsenz diener, Krankengeldund Wochen geld bezieher) sowie Beiträge für freiwillige Versicherungen, Nachkäufe vonschul- und studien zeiten. Im gleichen Zeitraum beliefen sich diePens ions aufwendungen auf 29,8Milliarden Euro. Damit war der reine Pensionsaufwand zu über 96 Prozent durch Beiträge gedeckt. Was sich durch den Anstieg der Pensionsbezieher in den nächsten Jahren jedoch ändern wird.
HÖHE DER PENSIONEN.
Ein Blick auf die zu erwartende Pensionshöhe kann durchaus ernüchternd wirken. So sagen Experten eine zu erwartende durchschnittliche Pensionslücke von rund 600 euro voraus. Die monatliche Pensionwird alsowesentlich niedriger ausfallen als das aktive einkommen. Je nach Beitragsjahren und möglichen Abschlägen werden nach aktuellem Stand zwischen 60 Prozent und 80 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto, bis zur höchst beitrags grundlage) anPens ions leistung ausgezahlt. Die durchschnittliche Höhe aller Alters pensionen lag lautPVA im Jahr 2017 bei 1452,73 Euro. Bei Alterspensionen, für die zwischen 30 und 40 Versi ch erungsjah rebe rücksichtigt werden, liegt die durchschnittliche Pension shöheb ei 1256 Euro pro Monat, ab 40 Versi ch erungs jahren bei 2064 Euro. – HERTA SCHEIDINGER