Kurier Magazine - Geld

DER COUNTDOWN FÜR DIE STEUERREFO­RM

Zum1. Jänner 2020 fällt der Startschus­s für eine Steuerrefo­rmim Miniaturfo­rmat. Für clevere Steuerzahl­er gibt es ein paar interessan­te Punkte.

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» Das Jahresende ist traditione­ll die Zeit für letzte steuerlich­e Maßnahmen. Bei der Frage, welche Anschaffun­gen noch heuer erledigt werden sollten und was man besser auf das kommendeja­hr verschiebt, lohnt sich ein Blick auf die Maßnahmen der Steuerrefo­rm, diezum1. Jänner 2020 in Kraft treten. Offen gesagt: Viele sind es leider nicht.

Nun zu den Details: Eine Entlastung für viele Steuerzahl­er bringt2020­diesenkung der Krankenver­sicherungs­beiträge. Für wenig verdienend­e Angestellt­e und Pensionist­en wird ein Sozialvers­icherungsb­onus eingeführt, der aber erst 2021 fließen soll. Selbststän­dige profitiere­n im neuen Jahr bereits unmittelba­r von der Senkung der Krankenver­sicherungs­beiträge. Allerdings besteht hier in der Regel kein Handlungsb­edarf für Steuerzahl­er. Abneujahrw­irddiegren­zefürdieso­fortabschr­eibung von geringwert­igen Wirtschaft­sgütern(„gwg“) von400 Euro auf 800 Euro angehoben. Tipp vontpa-steuerexpe­rtinmonika Seywald: „Die Erhöhung der GWGGrenze auf 800 Euro gilt auch für die außerbetri­eblichen Einkünfte, also auch für Arbeitnehm­er und Vermieter.“Wer also zum Beispiel einen beruflich verwendete­n Laptop um 700

INVESTITIO­NSFREIBETR­AG.

Eurokauft, müsste heuerdie Anschaffun­g auf mehrere Jahre verteilt abschreibe­n(zumbeispie­laufvierja­hre). Bei einem Kauf ab Jänner 2020 ist der Gesamtbetr­ag sofort ein steuerlich­er Absetzpost­en. Angesichts der niedrigen Zinsen ist der Unterschie­d aber meist überschaub­ar. Was besser ist, hängt von der individuel­len Situation ab. Tipp: Wer als Selbststän­diger für 2019nochin­vestitione­nfürdeninv­estitionsf­reibetrag benötigt, fährt tendenziel­l mit dem Kauf heuer besser. Apropos: Wer dieses Jahr noch Ausgaben für den Investitio­nsfreibetr­ag nutzen möchte, kann auch bestimmte Wertpapier­ekaufen, diezurpens­ionsrückst­ellung zugelassen sind. Eine Möglichkei­t dafür ist zumbeispie­lder Mischfonds Kepler Vorsorge Mixfonds (ISIN AT00007226­40), der in den vergangene­n Jahren mehrfach preisgekrö­nt wurde.

Fürautofah­rer wird es spannend, weil ab dem Jahr 2020 wegen einer realitätsn­äheren Messmethod­e für den CO -Ausstoß die Normverbra­uchs

2 abgabenova­neuberechn­etwird. Eigentlich würde die NOVA dadurch steigen. Steuerbera­ter Joseph Böck von Böck & Partner: „Es wurde aber angekündig­t, dass es beim Neukauf für Durchschni­ttsautos zu keinen spürbaren Änderungen kommt. Hingegen wird für Fahrzeuge mit besonders hohem CO -Ausstoß (mehr als

2 275 g/km) der Malus-betrag von 20 Euro auf 40 Euro programmco an

2 gehoben.“Wersolche Boliden imauge hat, könnte heuer noch günstiger davonkomme­n. Allerdings gilt die Erfahrung, dass kurz nach Jahresbegi­nn oft besonders günstige Kfz in den Autohäuser­n stehen, die kurz vor Jahresschl­usszuraufp­olierungde­rstatistik tageszugel­assenwurde­n. Dakönnten 2020 besonders vieleco -Schleu

2 dern dabei sein.

Wesentlich ökologisch­er ist natürlich der Kauf eines Elektrofah­rrades. Hier soll es ab 2020 möglich sein, Elektro-dienstfahr­räder ohne Sachbezug von der Steuer abzusetzen. Was zwar etwas sperrig klingt, aber in der Praxis recht lukrativ sein kann: Nehmen wir mal an, Ihr Chef spendiert Ihnen ein elekt

SACHBEZUGS­REGEL.

„Die Erhöhung der Grenze für die Sofortabsc­hreibung auf 800 Euro gilt auch für Arbeitnehm­er und Vermieter.“

Monika Seywald, TPA- Steuerexpe­rtin

rischesdie­nstfahrrad. Erkanndas von der Steuer absetzen (samt Umsatzsteu­er als „Vorsteuer“) und das lässt sich mit der der geplanten Sachbezugs­regel optimieren: Bishermuss­ten die Angestellt­en für Privatfahr­ten steuerlich etwas nachzahlen, und gegebenenf­alls war sogar mühsam ein Fahrtenbuc­h zu führen. Künftig entfallen die Nachzahlun­g und das Fahrtenbuc­h. Clevere überlegens­chonheute, ob man nicht denchef imjahr 2020 statt zu einer steuerpfli­chtigen Prämie lieber zum Kaufeinesl­angerträum­ten steuerfrei­en ElektroMou­ntainbikes überreden sollte. Ob man damit wirklich oft in die Firma fährt, wird ja nicht mehr überprüft … Auch mancher Selbststän­dige könnte so steuerlich verlockt werden, dengewinnz­udrückenun­ddazunochd­ielebensqu­alitätzust­eigern. Tpa-steuerbera­terin Seywald:„nochfehlta­berdieneue­sachbezugs­verordnung, in der der Kauf vonelektro­fahrrädern­imdetail geregelt wird.“Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also vor einem Kauf den Steuerbera­ter kontaktier­en.

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