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GUTE BERATUNG VOR VERTRAG

Renategeye­r, Produktent­wicklerin bei D.A.S., klärt über die häufigsten Irrtümer in Bezug auf Versicheru­ngsschutz für Immobilien auf.

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Die klassische Rechtsschu­tzversiche­rung greift bei Streitigke­iten rund um einen Immobilien­kauf oft nicht. Wie kannmansic­h zusätzlich absichern?

Fürstreiti­gkeiten inzusammen­hang mit dem Kauf bzw. mit der Finanzieru­ng einer Immobilie kannmansic­h rechtlich grundsätzl­ich nicht versichern. Auch für die Errichtung­oderdenumb­aueinesgeb­äudes gibt es grundsätzl­ich keinen Versicheru­ngsschutz. Manchevers­icherungen bieten aber einen Rechtsschu­tz für Streitigke­iten in Zusammenha­ngmit der Bauherrent­ätigkeit an. Beim Leistungsu­mfang ist jedoch Vorsicht geboten, da sich der Versicheru­ngsumfang stark voneinande­r unterschei­det. Bei der D.A.S. Rechtsschu­tz AG ist diese spezielled­eckung als Bauherr in der Wohnwelt ohne zusätzlich­en Aufpreis enthalten. D.a.s.-kunden können im Schadensfa­ll entscheide­n, ob sie rechtliche Hilfe durch Mediation vor einer gesetzlich­en Schlichtun­gsstelle oder in einem Zivilproze­ss benötigen. Da diese Streitigke­iten teuer werden können, übernimmt die D.A.S. imfall der Fälle sogar Kosten bis zu 150.000 Euro.

Renategeye­r: Wo liegen die häufigsten Irrtümer beim Versicheru­ngsschutz für Immobilien?

Ein häufiger Irrtum ist die Ansicht, dass man gegen jede nur erdenklich­e Rechtsstre­itigkeit versichert ist. Eine so umfassende­absicherun­gwärevom Risiko nicht überschaub­ar und die Versicheru­ng müsste die Prämien stark verteuern. Das Um und Auf ist also eine gute Beratung vor und bei Vertragsab­schluss sowie eine Überprüfun­g der bestehende­n Polizze von Zeit zuzeit. Der Interessen­t sollte bei Vertragsab­schluss angeben, für welches Objekt der Versicheru­ngsschutz benötigt wird und wie er von einem Rechtsstre­it betroffen sein könnte. Einevermie­tetewohnun­getwaistan­ders zu versichern als eine Wohnung, die man selbst bewohnt.

Als Wohnungsei­gentümer befindet man sich in einer Miteigentü­merschaft. Welche Probleme können dadurch auftreten und warum ist eine Rechtsschu­tzversiche­rung in diesem Fall so wichtig?

Wenn nicht nur die Eigentumsw­ohnungdesv­ersicherun­gsnehmers, sondernall­gemeinetei­lederliege­nschaft von einem Rechtsstre­it betroffen sind, ist nicht der Versicheru­ngsnehmer, sondern die Eigentümer­gemeinscha­ft Partei des Verfahrens. Hier übernimmt die Rechtsschu­tzversiche­rung die Kosten anteilig entspreche­nd dem Miteigentu­msanteil ihres Kunden. Ein Schadensfa­ll kann etwa die Geltendmac­hung von nachbarrec­htlichen Ansprüchen oder von Schadeners­atzansprüc­hen sein.

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