GUTE BERATUNG VOR VERTRAG
Renategeyer, Produktentwicklerin bei D.A.S., klärt über die häufigsten Irrtümer in Bezug auf Versicherungsschutz für Immobilien auf.
Die klassische Rechtsschutzversicherung greift bei Streitigkeiten rund um einen Immobilienkauf oft nicht. Wie kannmansich zusätzlich absichern?
Fürstreitigkeiten inzusammenhang mit dem Kauf bzw. mit der Finanzierung einer Immobilie kannmansich rechtlich grundsätzlich nicht versichern. Auch für die Errichtungoderdenumbaueinesgebäudes gibt es grundsätzlich keinen Versicherungsschutz. Mancheversicherungen bieten aber einen Rechtsschutz für Streitigkeiten in Zusammenhangmit der Bauherrentätigkeit an. Beim Leistungsumfang ist jedoch Vorsicht geboten, da sich der Versicherungsumfang stark voneinander unterscheidet. Bei der D.A.S. Rechtsschutz AG ist diese spezielledeckung als Bauherr in der Wohnwelt ohne zusätzlichen Aufpreis enthalten. D.a.s.-kunden können im Schadensfall entscheiden, ob sie rechtliche Hilfe durch Mediation vor einer gesetzlichen Schlichtungsstelle oder in einem Zivilprozess benötigen. Da diese Streitigkeiten teuer werden können, übernimmt die D.A.S. imfall der Fälle sogar Kosten bis zu 150.000 Euro.
Renategeyer: Wo liegen die häufigsten Irrtümer beim Versicherungsschutz für Immobilien?
Ein häufiger Irrtum ist die Ansicht, dass man gegen jede nur erdenkliche Rechtsstreitigkeit versichert ist. Eine so umfassendeabsicherungwärevom Risiko nicht überschaubar und die Versicherung müsste die Prämien stark verteuern. Das Um und Auf ist also eine gute Beratung vor und bei Vertragsabschluss sowie eine Überprüfung der bestehenden Polizze von Zeit zuzeit. Der Interessent sollte bei Vertragsabschluss angeben, für welches Objekt der Versicherungsschutz benötigt wird und wie er von einem Rechtsstreit betroffen sein könnte. Einevermietetewohnungetwaistanders zu versichern als eine Wohnung, die man selbst bewohnt.
Als Wohnungseigentümer befindet man sich in einer Miteigentümerschaft. Welche Probleme können dadurch auftreten und warum ist eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall so wichtig?
Wenn nicht nur die Eigentumswohnungdesversicherungsnehmers, sondernallgemeineteilederliegenschaft von einem Rechtsstreit betroffen sind, ist nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Eigentümergemeinschaft Partei des Verfahrens. Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil ihres Kunden. Ein Schadensfall kann etwa die Geltendmachung von nachbarrechtlichen Ansprüchen oder von Schadenersatzansprüchen sein.