Lass uns zusammenziehen – aber richtig
WGs sind für junge Menschen eine beliebte Form des Wohnens. Aber worauf sollte man beim Vertrag achten?
Wohngem eins chaften sind für junge Menschen eine beliebte Form des Wohnens. Aber welche Gefahren lauern bei dieser Art des Zusammenlebens und worauf sollte man beim Vertrag achten? Ein Wohnrechtsexperte sagt, worauf es ankommt.
» „Ich wohne in der besten WG, die man sich nur vorstellen kann“, sprudelt es aus Rosi heraus. Die Grazerin ist vor sechs Monaten zum Studieren nach Wien gekommen. „Ein Freund meines älteren Bruders hat im dritten Bezirk eine Vierer-WG und da ist ein Zimmer frei geworden – ein Riesenglück, weil ich den Oli kenne“, so die quirlige Kunststudentin. Das Zusammenleben funktioniert super, das Zimmer ist okay, alle sind ordentlich und die Wohnküche fungiert als zentraler Treffpunkt. Kirsten hingegen hat es nicht so gut getroffen. Die Deutsche lebt seit drei Monaten in Wien und hat sich überhapps auf eine »
Zweier-Lösung eingelassen. „Ich habe schnell etwas Leistbares gebraucht und nicht lange überlegt.“Jetzt teilt sich die 25-Jährige eine 65-m -Wohnung in der Brigittenau mit einem 30-jährigen WU-Studenten, der weder verlässlich ist, noch sich an den Putzplan hält. Für eine WG-Beziehung ist so etwas wie ein Supergau. „Ich bin oft so wütend auf ihn, dass ich gar nicht nach Hause will, weil wir sonst gleich wieder über die Miete und oder die Haare im Bad streiten“, erzählt die Schauspielschülerin. Sie sucht jetzt intensiv nach einer anderen Wohnmöglichkeit.
Zwei unterschiedliche Situationen, wie sie aber beide häufig vorkommen. Allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit, eine gute Lösung zu finden, mit der Zeit, die man für die Suche auf die richtige WG verwendet – und vor allem auch damit, wie genau man weiß, was man sich von dieser Wohnform erwartet und was man bereit ist, selber dafür zu tun (siehe Interview links).
ALLGEMEIN. Eine Wohngemein- schaft bedeutet nichts anderes, als dass mehrere Personen, die für gewöhnlich nicht miteinander verwandt sind, zusammen in einem Mietobjekt wohnen und sich die Kosten dafür teilen. Jeder Bewohner sollte ein eigenes Zimmer haben, daneben sollte es aber noch Räume geben, die gemeinsam genutzt werden. Vor allem junge Menschen, die von zu Hause ausgezogen sind und zwecks Ausbildung oder Studium in einer anderen Stadt leben, ziehen in eine WG, weil es meist günstiger ist als eine eigene Wohnung. Zudem hat die WG auch den Vorteil, von den Mitbewohnern praktische Tipps für das Leben in der neuen Stadt zu bekommen.
Für WG-Greenhorns kann es von Vorteil sein, in eine bestehende Gemeinschaft zu ziehen und nicht bei Null beginnen zu müssen. „Da sind die Abläufe innerhalb der Gruppe schon erprobt, die Bewohner kennen sich und man weiß, wie der Vertragspartner, meist der Vermieter, tickt“, erklärt Rechtsanwalt Ronald Geppl weitere Pluspunkte.
Für gewöhnlich gibt es bei WGs mehrere Mieter, die sich die Hauptmiete teilen. Aber die vertraglichen Möglichkeiten sind äußerst vielfältig: Schließen alle einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter ab oder schließen sie als bloße Untermieter mit einem Hauptmieter einen Untermietvertrag ab oder sind alle Bewohner „Mitmieter“? „Auch Rechte und Pflichten können damit sehr unterschiedlich sein“, so der Wohnrechtsexperte. Er rät grundsätzlich dazu, vor Abschluss des Vertrages diesen rechtlich prüfen zu lassen, denn es lauern immer wieder Fallen für Mieter und Vermieter. Grundsätzlich warten die gleichen Gefahren wie bei einem „normalen“Mietvertrag. So können Probleme etwa bei Befristungen oder bei einer Überprüfung des »
Hauptmietzinses – kritisch vor allem bei Mietobjekten, die unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen – auftreten. Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten im Rahmen einer WG betreffen die Überprüfung des Hauptmietzinses. „Zimmer in einer WG kosten marktüblich in Wien rund 400 Euro. Je nach rechtlicher Gestaltung des Mietvertrages kann dieser Betrag günstig sein, angemessen, aber auch wesentlich überhöht“, so Geppl.
Gerade wenn die WG aus sehr jungen Menschen besteht, verlangen Vermieter oft eine Bürgschafts- oder Schuld- beitrittserklärung der Eltern, um sich abzusichern. „Dabei sollte aus Mietersicht beachtet werden, dass Haftungserklärung der Eltern präzise und möglichst einschränkend formuliert ist, um das Risiko einer Inanspruchnahme gering zu halten“, so Geppl.
SENIOREN. Neben den Jungen sind es auch immer mehr Senioren , die sich zu einer WG zusammentun. Mit den gleichen Vorteilen: günstigere Miete und man ist nicht ganz auf sich allein gestellt. Wenn man nicht von einer Heim- oder Seniorenresidenz als Vermieter ausgeht, wo es eigene Be- stimmungen gibt, gelten auch hier dieselben Überlegungen wie bei einer Studenten-WG. Mit der Ausnahme – dass die Möglichkeit, in einer Senioren-WG zu wohnen, so lange wie möglich besteht. Daher sollten gegenüber dem Vermieter am besten unbefristete Verträge abgeschlossen werden. „Von grundlegender Bedeutung ist hier die Regelung des ‚Innenverhältnisses‘ (s. Kasten S. 83) der WG“, so Geppl und rät bei Senioren-WGs deshalb eher zu Einzelverträgen. Das hat den Vorteil, dass man als Mieter flexibler ist, wenn der Vertrag kurzfristig beendet werden muss. «