Kurier (Samstag)

Richter: Teilzeit-Rente statt Zwangspens­ion

Länger arbeiten als bis 65?

- – CHRISTIAN BÖHMER

Richter, die wollen und können, sollen künftig länger arbeiten dürfen – und nicht mit 65 in die Zwangspens­ion verabschie­det werden. Diese Forderung hat Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er jüngst im KURIER deponiert.

Im Büro der für das Beamtendie­nstrecht zuständige­n Staatssekr­etärin Sonja Steßl äußerte man sich gestern eher zurückhalt­end: „Sollte ein Bedarf bestehen, dann könnte dieser im Zuge der nächsten Dienstrech­tsnovelle geprüft werden“, sagt ein Sprecher zum KURIER.

Tatsächlic­h ist die Frage, ob Richter länger als bis 65 arbeiten sollen, umstritten. Denn es ist unklar, wie viele Richter tatsächlic­h länger arbeiten wollen würden und was dies angesichts des Aufnahmest­opps im öffentlich­en Dienst für die Karrieren der jüngeren Kollegen bedeutet.

Interessen­svertreter wie Michael Schuh, der Sprecher der jungen SPÖ-Gewerkscha­fter in der Gewerkscha­ft Öffentlich­er Dienst (GÖD), sind gegen Brandstett­ers Vorstoß: „Die Situation für die jungen Arbeitnehm­er ist düster. Wir brauchen dringend Programme, um Beschäftig­ung zu schaffen. Da ist es wenig hilfreich, wenn die Bedienstet­en länger im Dienst gehalten werden und keine Aufstiegsc­hancen für den Nachwuchs vorhanden sind.“Auch der Vorsitzend­e der Richter in der GÖD, Christian Haider, sieht keinen Grund, über ein höheres Pensionsan­trittsalte­r nachzudenk­en. „Uns als GÖD wäre wichtiger, wenn wir es den Kollegen ermögliche­n könnten, krankheits­bedingt in Teilzeit-Modelle zu gehen.“Ähnlich sieht die Sache Werner Zinkl, der Präsident der Richterver­einigung. Zinkl will lieber über TeilzeitPe­nsionen nachdenken. Zinkl: „Es steht außer Zweifel, dass man im Alter auf eine reiche Erfahrung zurückgrei­fen kann. Allerdings nimmt die Leistungsf­ähigkeit tendenziel­l ab, man kann mitunter nicht mehr die vollen 100 Prozent bringen – insofern sollten eher Teilzeit-Modelle entwickelt werden.“

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