Wiener Arzt verliert seinen Kassenvertrag
Reaktion.
Nach der Ankündigung eines Wiener Arztes, keine Asylwerber behandeln zu wollen, ist er nun seinen Kassenvertrag los. Zuvor hatte ihn die Wiener Gebietskrankenkasse aufgefordert, seine Äußerungen zu widerrufen – was der praktische Arzt aus Floridsdorf, Thomas Unden, ablehnte.
Schon vorab erklärte er dem KURIER: „Das ist mir wurscht! Ich scheiß mich vor nix an! Die eingeschriebenen Briefe, das können S’ denen schon ausrichten, kommen ungelesen zurück!“Einen Brief (er liegt dem KURIER vor, Anm.) hat Unden selbst an die Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer geschrieben: „Ich habe in aller Deutlichkeit klargemacht, dass ich in meiner Kassenordination keine Asylanten behandle. Dazu stehe ich.“
Wind bläst von rechts
In einem anderen Schriftverkehr erklärt er: „Ich fühle mich in erster Linie dem österreichischen Volk verpflichtet und sehe es als moralische Verpflichtung, dieses Österreich den Österreichern in meinem Kompetenzbereich als lebenswert zu erhalten und zu schützen, unabhängig der politischen Windrichtung.“
Jetzt bleibt dem Mediziner nur mehr, seinen Patien- ten zu verkünden, dass er nur noch bis 21. Februar als Kassenarzt zur Verfügung steht.
Doch es wird nicht das letzte Kapitel in dieser Angelegenheit sein: Eine Anzeige durch die Ärztekammer bei der Disziplinarkommission gegen ihn ist anhängig. Im schlimmsten Fall droht Unden ein Berufsverbot.
Auch der ehemalige Grün-Politiker Karl Öllinger hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen NS-Wiederbetätigung erstattet – Grund sind Inhalte auf der Facebook-Seite des Mediziners. Darunter etwa ein Bild der Deutschen Reichsmark mit Hakenkreuz, ein geteiltes Bild „Unsere Ehre heißt Treue“oder antisemitische Aussagen und Karikaturen.
Plan B
Unden hat aber ohnehin neue Pläne: Er will zur Bundespräsidenten-Wahl antreten und ruft zur Unterstützung auf. Seine Erklärung dazu: Er wolle das Bundesheer zum Schutz der österreichischen Bevölkerung kommandieren. Sollte er gewählt werden, will er auf das Präsidentengehalt verzichten und nur eine Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen.