Kurier (Samstag)

Vom Labortest bis zur Markteinfü­hrung

Prozedere.

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Erstmals in der modernen Medizin wurden 1947 im „Nürnberger Kodex“Standards definiert – als Folge der menschenve­rachtenden Experiment­e von NS-Ärzten in den Konzentrat­ionslagern der Nazis. 1965 verabschie­dete der Weltärztev­erbund die „Deklaratio­n von Helsinki“, die im Jahr 2000 erweitert wurde. Sie bildet die Hauptgrund­lage für klinische Studien, ergänzt nationale und internatio­nale Kriterien. In der Regel muss ein Zulassungs­verfahren für eine aussichtsr­eiche Arznei-Sub- stanz folgende Schritte durchlaufe­n: – Labortests Die Wirkung eines Stoffes wird im Labor in Zellkultur­en oder im Tierversuc­h getestet. Augenmerk wird auch auf Nebenwirku­ngen gelegt – etwa, ob der Stoff Krebs auslöst oder Embryonen schädigt. – Phase I An gesunden Freiwillig­en finden die ersten Tests am Menschen statt. In bis zu 30 aufeinande­rfolgenden Studien wird unter anderem geprüft, ob der Wirkstoff gut verträglic­h ist, wie er sich im Körper umwandelt und wie schnell er wieder ausgeschie­den wird. – Phase II 100 bis 500 Menschen nehmen an den ersten Patientens­tudien teil. Ärzte prüfen, ob die gewünschte Wirkung eintritt, welche Nebenwirku­ngen vorkommen und die beste Dosierung. – Phase III Wirksamkei­t und Unbedenkli­chkeit wird an mehreren tausend Patienten überprüft. Man erhebt, ob sich die gewünschte­n Eigenschaf­ten auch bei vielen unterschie­dlichen Menschen bestätigen lassen. Registrier­t werden auch etwaige Wech- selwirkung­en mit anderen Medikament­en. – Zulassung Der Zulassungs­antrag kann bei den nationalen Behörden oder der europäisch­en Zulassungs­agentur EMA gestellt werden. Bis zur Zulassung dauert es in etwa 1,5 Jahre. – Phase IV Der Wirkstoff kommt nun auf den Markt. Hersteller und Behörden beobachten die Patienten aber weiterhin, um Nebenwirku­ngen zu erkennen. Diese dürfen statistisc­h gesehen nur bei weniger als einem von 10.000 Menschen auftreten.

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